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Die Schweiz ist Spitzenreiter, was das Zu-Fuß-Gehen anlangt. 56% aller Wege legen die Schweizerinnen und Schweizer per

pedes zurück. Schlusslicht ist hier Belgien: Dort werden nur 13% der Wege zu Fuß gegangen.

Belgien führt hingegen die Liste an in Bezug auf den Individualverkehr mit Mitfahrern/Mitfahrerinnen. 38% der Wege wer-

den in Mitfahrgelegenheit erledigt.

Zu bemerken ist auch, dass der Anteil an Alleinfahrenden am Gesamtverkehrskuchen in allen vier Ländern an der letzten Stelle

des „Bewegungsaufkommens“ liegt. Er übersteigt nicht 4% (Österreich, Belgien) und erreicht nur 3% in der Schweiz und den

Niederlanden. Ein Zeichen, dass Umweltbewusstsein bei der Auswahl der Fortbewegungsmittel sicher eine Rolle spielt.

Nimmt man die garantiert abgasfreien und treibstofflosen Fortbewegungsmöglichkeiten Fahrrad und Fußwege als Maßstab

für ökologisches Bewusstsein und addiert diese Prozentsätze, so liegen die Niederlande mit 73% und die Schweiz mit 70%

sehr dicht beisammen. Österreich ist in dieser Hinsicht mit 24% etwas abgeschlagen; die hohe Bedeutung der Öffis relativiert

jedoch einen möglichen kritischen Öko-Befund.

(329 Wörter)

S. 73:

KT 1

a.

Was ist das Thema des Textes? Welcher Sachtextsorte ordnen Sie diesen Text zu?

Thema dieses referentiellen Textes ist der Parlamentsbeschluss, für Kinder bis zum 12. Lebensjahr die Radhelmpflicht

einzuführen.

b.

Definieren Sie mithilfe des Textzusammenhangs die Begriffe „Novelle“ und „StVO“.

Novelle: Gesetzesänderung, Gesetzesanpassung; StVO: Straßenverkehrsordnung

c.

Können Erwachsene, die ohne Helm Rad fahrende Kinder begleiten, rechtlich belangt werden?

Nein.

d.

Welche Fachleute sind für die Helmpflicht, welche dagegen? Fassen Sie deren Argumente zusammen!

Pro Helmpflicht: Kuratorium für Verkehrssicherheit (hoher Gefährdungsgrad der Kinder im Radverkehr), BMI (Reduzierung der

Zahl der Verletzungen)

Kontra: Boku (Helmpflicht wird zu Reduzierung des Radverkehrs i. A. führen, was nicht gewünscht wird),

Forschungsgesellschaft Mobilität (Demotivation, das Rad zu benutzen), Verkehrsclub Österreich (keine positiven Folgen für

Sicherheit, aber Rückgang des Radanteils am Verkehr)

e.

Fassen Sie die Aussagen der Abgeordneten zusammen, die sich gegen die Helmpflicht aussprechen!

Hauptargumente:

Keine Belege für Zusammenhang zwischen Helmpflicht und Rückgang der Kopfverletzungen beim Radfahren, Helmpflicht

nicht durchsetzbar (keine Sanktionen bei Nichtbeachtung der Helmpflicht), Haftungsprobleme, Rückgang des

Fahrradverkehrs

f.

Welcher Abgeordnete bringt Ihrer Meinung nach kaum Argumente, sondern eine ausgeprägte subjektive Sicht, welcher

Abgeordnete spricht sich für eine „Denkpause“ aus?

Kaum Argumente bei Abg. Deimek, Denkpause gefordert von Abg. Dolinschek.

g.

Wie wird in diesem „offiziellen“ Text der Republik Österreich das Gender-Prinzip sprachlich realisiert? An welchen Stellen wird

es, aufgrund „sprachlicher Schwierigkeiten“, nicht eingehalten? Was schlagen Sie zur Behebung dieses „Mangels“ vor?

Gender-Prinzip realisiert durch Binnen-I (erscheint nicht im amtlichen Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung!):

FußgängerInnen, RadfahrerInnen/VerkehrsteilnehmerInnen.

Nicht eingehalten wurde das Gender-Prinzip bei dem Begriff „die Abgeordneten“ Tanja Windbüchler-Souschill und Christiane

Brunner. Schülervorschlag: die „Parlamentarierinnen“, die „Volksvertreterinnen“.

Nur zu Prüfzwecken –

Eigentum des Verlags öbv