Previous Page  32 / 82 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 32 / 82 Next Page
Page Background

Lösungen zu den kognitiven Aufgaben

KT 2

Ist die Meldung so formuliert, dass man an der Sprache/dem Stil die Meinung des Autors erkennen kann? Begründen Sie Ihre

Meinung.

Die Meinung des Autors ist an der Sprache nicht zu erkennen; die Sprache ist sachlich und enthält keinerlei Wertungen.

KT 3

Bestimmen Sie bei den beiden folgenden Statements zur Meldung aus den „Oberösterreichischen Nachrichten“, um welche Art

von Argument (Begründungsverfahren) es sich handelt.

a.

Todesstrafen sind in vielen Ländern der Erde Realität. Ich finde es gut, dass man hier einmal erleben kann, wie so eine

Hinrichtung abläuft. – Begründungsverfahren: Faktenargument.

b.

Ich finde es zynisch, etwas so Grausames wie die Todesstrafe auch noch zur Attraktion eines Vergnügungsparks zu machen.

Ich kann die Besucher des Parks nicht verstehen. – Begründungsverfahren: normatives Argument.

S. 31:

KT 4

Nennen Sie zwei weitere Begründungsverfahren und geben Sie ein Beispiel dafür an.

Begründungsverfahren: Analogieargumente, Autoritätsargumente, Plausibilitätsargumente (jeweils plus Beispiel)

KT 5

Erläutern Sie anhand eines Beispiels, was man unter einer sogenannten „Killerphrase“ versteht.

Killerphrase sind Diskussionsbeiträge, die – ohne selbst argumentativ zu sein – die Argumente der anderen

Diskussionsteilnehmer/innen „killen“ sollen.

KT 6

Könnte die Zeitungsmeldung in einer Diskussion über die Todesstrafe Verwendung finden? Begründen Sie Ihre Meinung.

Die Meldung enthält keine Argumente, belegt aber indirekt die Sensationslust der Menschen und spricht damit gegen die

Todesstrafe (Strafen sollen nach modernem Verständnis nicht die Sensationslust der Menschen befriedigen).

32

Nur zu Prüfzwecken –

Eigentum des Verlags öbv