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gerecht verfasst worden seien und erstattete mehrere Anzeigen. Die betroffenen Firmen wurden von der Bezirkshaupt-

mannschaft Linz-Land ermahnt – und legten daraufhin Beschwerde beim Gericht ein. Das Gericht gab den Beschwerden statt.

Die Bescheide wurden aufgehoben und die Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Aufgrund der Gestaltung der Inserate und

Ausschreibungstexte sei der Wille nach einer Ausschreibung für Männer und Frauen eindeutig erkennbar gewesen, begründe-

te das Gericht seine Entscheidung. Die Formulierung sei selbst als „Grenzfall“ einzustufen und somit kein eindeutiger

Gesetzesverstoß. Ein „Grenzfall“ also und demnach eher subjektiv zu beurteilen, je nach Aufgabe, Interesse, vielleicht auch je

nach Geschlecht.

Jedenfalls darf dieser „Grenzfall“, der zu zwei kontroversen Entscheidungen führt, nicht zum Anlass genommen werden, das

Gendern überhaupt in Frage zu stellen. Es ist wichtig, nach Jahrhunderten (Jahrtausenden) des „Verschweigens“ der Frauen in

der Sprache oder höchstens des „Mit-Meinens“ in den männlichen Formen, die Frauen selbst „auszuzeichnen“. Je nach

Situation kann das unterschiedlich sein. In Stellenanzeigen würde ich das „m/W“ durchaus für möglich halten, in einem Text

hingegen bin ich für die Doppelschreibung: „Journalisten und Journalistinnen“, zum Beispiel. Das Binnen-I halte ich persönlich

für eine der weniger eleganten Lösungen, die Sternchen-Lösung halte ich für eher unbrauchbar.

(278 Wörter; Textkorpus)

Nur zu Prüfzwecken –

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