6. Der Feudalismus – die politische Grundlage des Hochmittelalters Das Heil macht den König Eine wichtige Voraussetzung für den Aufstieg des Heiligen Römischen Reiches zur Führungsmacht in Europa war die Anerkennung der Macht der Könige durch ihre Gefolgsleute. Für Otto I. ging es in der Schlacht auf dem Lechfeld auch um sein „Königsheil“. Hier musste sich erweisen, ob er der „Heilsmächtige“ war. Konnte er dem Volk Frieden, dem Land fruchtbare Ernte und seinen Kriegern Ruhm verschaffen? Um wirklich König zu sein, genügte es nicht, bloß die Herrscherinsignien (Krone und Schwert) zu besitzen. Vielmehr brauchte er dazu auch das nötige Glück (Heil), um die Gegner tatsächlich zu bezwingen. Am Sieg über sie sei nämlich zu erkennen, wie viel Stärke Gott dem Herrscher verliehen habe. Deshalb ließ z. B. Otto I. den Heerführer der Ungarn noch auf dem Lechfeld hängen, um diesem endgültig seine Heilskraft zu nehmen. Darüber hinaus war es auch eine der wichtigsten Aufgaben des christlichen Königs, für Frieden und Gerechtigkeit zu sorgen.Im Handeln des Herrschers sah man jene Eigenschaften zum Ausdruck kommen, welche man als von Gott gegeben betrachtete. Die Salbung durch den Bischof mit Chrisam, dem heiligen Öl, erfüllte ihn mit der Kraft Gottes. Sie machte den Herrscher zu einem Gesalbten des Herrn, der sich dem Sendungsauftrag der Kirche verpflichtet fühlte. Der Bischof Otto von Freising (gest. 1158) beschreibt die Salbung eines deutschen Bischofs: Q Am gleichen Tage und in der gleichen Kirche wurde der Bischof durch die gleichen Bischöfe geweiht, die den König gesalbt hatten, damit die Gegenwart des Königs, des obersten Priesters, bei dieser Feierlichkeit als ein glückliches Vorzeichen für die Zukunft angesehen werden könne, denn beide herrschen im Namen Christi. (Duby, Die Kunst des Mittelalters, Bd. 1, 1984, S. 25) Das Lehenswesen – eine staatstragende Konstruktion Der König bildete die Spitze des mittelalterlichen Staatswesens. Den tragenden Unterbau der Königsherrschaft bildete eine auf den König ausgerichtete adelige Gefolgschaft. Sie unterstützte ihn bei den Regierungsgeschäften und in der Verwaltung des Reiches. Der König verpflichtete sie sich durch Geschenke, Ausrüstung, Beute und vor allem durch Land. Somit wurde das Lehenswesen zur staatstragenden Einrichtung des Reiches im Mittelalter. Die Grundlage des Lehenswesens bestand aus zwei miteinander verbundenen Bereichen. Der persönliche Bereich – Vasallität und Treuegelöbnis Mit Vasall (keltisch Gwas, Knecht, aus dem lat. vassus = vassallus) bezeichnete man einen Mann, der sich in ein Abhängigkeits- und Schutzverhältnis zu einem mächtigeren Herrn begeben hatte. Für Schutz und Schirm, den ihm der Herr gewährte, verpflichtete er sich zu lebenslangem Dienst und Gehorsam. Diese Dienste bestanden aus Rat und Hilfe. Hilfe meinte dabei in erster Linie Waffenhilfe, z. B. die Verpflichtung, im Heer des Herrn mitzukämpfen. Rat bedeutete vor allem Beisitz bei Gericht. Es war also ein beiderseits bindendes Vertragsverhältnis und wurde durch das Gelöbnis der Treue besonders betont. Der Lehensmann gelobte seinem Herrn unverbrüchliche Treue. Aus dem Sachsenspiegel: Waffenlos kniet der Lehensmann vor seinem Herrn nieder, der Herr umfasst seine gefalteten Hände. In dieser feierlichen Zeremonie findet die Unterwerfungs- oder Ergebenheitshandlung ihren sichtbaren Ausdruck („Handgang“). (Buchmalerei, um 1300/1315, Universitätsbibliothek Heidelberg) Q Solange ich lebe, ist es meine Pflicht, dir zu dienen und dich zu achten. Deine Freunde werden meine Freunde sein, deine Feinde meine Feinde. (Sachsenspiegel, 13. Jh.) Treueeide zwischen Gefolgsmann und Herrn verpflichteten beide „Vertragspartner“ gleichermaßen. Der Mann verpflichtete sich zu Hilfe und zu Diensten, der Herr zu „Schutz und Schirm“. Der Vasall konnte von seinen Verpflichtungen auch entbunden werden: Q Wir sullen den herrn darumb dienen, daz si uns beschirmen. Beschirmen si uns nit, so sind wir inen nichts dienstes schuldig nach rechts. (Schwabenspiegel, 13. Jh.) Das dingliche Element – das Lehen Was erhielt der Vasall für seine Dienste? In der Zeit vorwiegender Naturalwirtschaft konnte der König (oder adelige Herr) die Dienste seiner Lehensmänner meist nur durch die Belehnung mit Landgütern, so genannten Lehensgütern (lateinisch feudum – feudal), belohnen. Somit bestand die politische und wirtschaftliche Machtgrundlage der adeligen Gefolgsleute in der Verfügung über Land (durch Lehen) sowie in eigenem Besitz von Grund und Boden (= Grundherrschaft). Der Grundherr bewirtschaftete das ihm zur Verfügung stehende Land nicht selbst. Er vergab den größten Teil seines Landes an Bäuerinnen und Bauern zur Bewirtschaftung und Nutzung (Grundleihe an bzw. Grunduntertänigkeit der Bäuerinnen und Bauern). Im Laufe der Zeit wurden auch Ämter, Rechte und Stellen bei Hofe als Lehen verstanden und vom König verliehen. 90 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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