Zeitbilder 5, Schulbuch

4.2 Die Araber begründen ein Weltreich Mohammed (um 570–632), dem Gründer des Islam, gelang es in mehreren Kämpfen, die arabischen Stämme zu einen. Er war zugleich religiöser und politischer Führer des entstehenden islamisch-arabischen Reiches. In der islamischen Religion fanden die Araber die Quelle jener Kraft, um von Arabien aus aufzubrechen und einen großen Teil des ehemaligen römischen Imperiums neu zu formen. Die südlichen und östlichen Küsten des Mittelmeeres sind damit wieder Teile unterschiedlicher Zivilisationen geworden. Der Prophet Mohammed (mit einer großen Flamme dargestellt) und seine Nachfolger Ali, Abu-Bakr, Husain und Hasan. Nur auf sehr wenigen Darstellungen ist Mohammeds Gesicht zu erkennen, die bildliche Darstellung des Religionsgründers ist im Islam sehr umstritten. (Persische Buchmalerei, Iran, um 1560) Zwei mächtige Eroberungswellen Mit dem Tod des Propheten im Jahr 632 begann unter seinen Nachfolgern, den Kalifen (Stellvertreter Mohammeds), das Zeitalter der Eroberungen. Die Religion lieferte den zündenden Funken. Die Auslegung des Koran unterstützte nämlich eine solche Eroberungspolitik. Q Bekämpft diejenigen, welche nicht an Allah und den Jüngsten Tag glauben und die das nicht verbieten, was Allah und sein Gesandter verboten haben, und sich nicht zur wahren Religion bekennen so lange, bis sie ihren Tribut in Demut entrichten! Wenn ihr nicht zum Kampf auszieht, wird euch Allah mit schwerer Strafe belegen und ein anderes Volk an eure Stelle setzen. [...] Zieht in den Kampf, leicht und schwer [bewaffnet] und kämpft mit Gut und Blut für die Religion Allahs. (Koran, Sure IX, 29, 39, 41. Wilhelm Goldmann Verlag München, 1979, S. 153 und 155) In zwei Eroberungswellen (635–644 und ca. 700–732) drangen die arabischen Heere vor. Nach Norden gegen das Oströmische Reich, nach Osten über das Perserreich bis in das Industal und in die Berge Afghanistans. Im Westen erreichten sie über Nordafrika den Atlantik. Sie eroberten in nur acht Jahren die Iberische Halbinsel fast zur Gänze und wurden erst 732 bei Tours und Poitiers von den Franken zur Umkehr gezwungen. Ein bemerkenswertes Kennzeichen islamischer Eroberungs- und Verwaltungspolitik waren die oft milden Übergabebedingungen. So befahl der siegreiche Kalif Omar (634– 644) seinem General Abu ’Ubaida Folgendes: Q Lass das Land, welches Gott dir als Beute gewährt hat, in den Händen seiner Bewohner und erlege ihnen eine Steuer auf. Sie sollen das Land bebauen, denn sie verstehen mehr davon und sind uns darin überlegen. Keiner, weder du noch die anderen Muslime, dürfen sie als Beute betrachten, weil zwischen uns Frieden geschlossen wurde und du von ihnen die Steuer erhebst. Gott hat uns das im Koran klar gesagt: ‚Bekämpft diejenigen, die nicht an Gott und den Jüngsten Tag glauben und die nicht verbieten, was Gott und sein Prophet verboten haben […], bis sie die Steuer in Demut entrichten und sich unterwerfen.‘ […] Auferlege ihnen also die Steuer, aber mache sie nicht zu Sklaven, und verbiete den Muslimen, sie zu unterdrücken, ihnen Schaden zuzufügen oder ihren Besitz zu verzehren. (Zit. nach: Lewis (Hg.), Der Islam von den Anfängen bis zur Eroberung von Konstantinopel, 1982, S. 279, bearb. d. A.) Vergleiche die beiden Quellen. Benenne Gründe für die erfolgreiche Eroberungspolitik der Araber unter Bezug auf den Islam. Jerusalem wurde 638 von den Arabern erobert. Der Felsendom mit der goldschimmernden Kuppel wurde 691 erbaut. Er ist die älteste bestehende islamische Moschee. Sie steht im Tempelbezirk von Jerusalem und ist neben der Kaaba in Mekka das Hauptheiligtum des Islam. Der Islam – religiöse und kulturelle Klammer In der zweiten Hälfte des 7. Jh. begann sich arabisches Kulturgut bei den verschiedenen unterworfenen Völkern durchzusetzen, dies hauptsächlich durch den Islam. Die Klammer des Islam hielt zunächst die verschiedenen unterworfenen Völker, die Afrikaner, Perser, Ägypter u. a., zusammen. Mit Hilfe der Religion schließlich schufen die Araber aus den verschiedenen Kulturen eine neue Kultur. Der Koran durfte nämlich nicht übersetzt 84 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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