Zeitbilder 5, Schulbuch

15. Prinzipat – ein Kaiser an der Spitze Was unterscheidet die Republik vom Prinzipat? In vier Jahrzehnten, bis zu seinem Tod 14 n. Chr., hatte der Imperator (Caesar) Augustus die neue Regierungsform im Römischen Reich fest verankert – den Prinzipat. Die alte Republik war zwar dem Namen nach „wiedererrichtet“ worden. In Wirklichkeit hatte sie aber nach einem Jahrhundert ständiger Krisen endgültig zu existieren aufgehört. Augustus mit dem Eichenkranz, der „Bürgerkrone“. (Römische Marmorbüste, o. J., Münchner Glyptothek) Augustus war ein geschickterer Politiker als Caesar. Er strebte die Alleinherrschaft nicht offen an, vereinigte aber Amt für Amt, Vollmacht um Vollmacht in seiner Hand. In seinem Rechenschaftsbericht schreibt er: Q Die Diktatur [...] habe ich nicht angenommen. Nicht abgelehnt habe ich bei einer sehr großen Getreideknappheit die Regelung der Getreideversorgung. [...] Auch das Konsulat, das mir als [...] lebenslängliches übertragen wurde, nahm ich nicht an. Als [...] Senat und Volk von Rom mich einhellig als alleinigen, mit außerordentlicher Vollmacht ausgestatteten Hüter von Gesetz und Sitte einsetzen wollten, habe ich dies ebenso wenig wie irgendein anderes Amt angenommen, das im Widerspruch zu den Einrichtungen der Vorväter stand und mir angetragen wurde. Was damals der Senat von mir besorgt haben wollte, habe ich auf Grund meiner Amtsbefugnisse eines Volkstribunen durchgeführt. Für diese Amtsgewalt habe ich auch selbst aus freiem Entschluss fünfmal vom Senat einen Amtsgenossen gefordert und erhalten. [...] Erster des Senats war ich [...] vierzig Jahre lang; ich war Oberster Priester. [...] Den Senat habe ich dreimal überprüft und ergänzt. [...] Nachdem ich den Bürgerkriegen ein Ende gesetzt hatte, habe ich [...] den Staat aus meinem Machtbereich wieder der freien Entscheidung des Senats und des römischen Volkes übertragen. [...] Seit dieser Zeit überragte ich zwar alle an Autorität, Amtsgewalt aber besaß ich danach nicht mehr als diejenigen, die meine Kollegen in irgendeinem Amt gewesen sind. (Augustus, Leistungsbericht, 5–8, 34) Der Historiker Tacitus urteilte über Augustus so: Q Als [...] die Republik kein Staatsheer mehr besaß, [...] übernahm [Caesar Octavianus] das Konsulat und begnügte sich zum Schutz des Volkes mit der tribunizischen Gewalt. Die Legionen gewann er mit Geld, das Volk durch Getreidespenden, alle durch den inneren Frieden. So stieg er empor, zog die Rechte des Senats, der Beamten und der Gesetzgeber an sich und fand dabei keinen Gegner. Die Tapfersten waren gefallen oder [...] beseitigt und der Rest des Adels wurde umso reichlicher mit Geld und Ämtern bedacht, je williger er sich der Knechtschaft fügte. [...] Auch die Provinzen sahen die veränderten Verhältnisse gern; denn die Herrschaft von Senat und Volk war ihnen durch die Kämpfe der Machthaber und die Habgier der Beamten verleidet. Die Gesetze hatten versagt: durch Gewalt, Parteieinfluss und Bestechung hatten sie ihre Wirksamkeit eingebüßt. (Tacitus, Annalen I, 2) Der Historiker und römische Senator Cassius Dio schreibt 200 Jahre später über diese Epoche: Q [Augustus] erklärte jedoch, er wolle nicht über alle Provinzen selbst die Herrschaft ausüben, [...] sondern er überließ die schwächeren, die ja friedlich [...] waren, dem Senat, dagegen behielt er selbst die stärkeren, die unzuverlässig und gefährlich erschienen. [...] Angeblich sollte der Senat so ohne alle Gefahr die schönsten Früchte der Herrschaft ernten, während er selbst alle Mühen und Gefahren auf sich nähme; in Wahrheit sollten aber auf diese Weise die Senatoren von Waffen und Krieg entfernt bleiben, er selbst wollte allein Waffen führen und Truppen unterhalten. [...] Da aber Caesar bei den Römern nicht im entferntesten den Gedanken an irgendeine monarchische Herrschaft aufkommen lassen wollte, übernahm er die Verwaltung der ihm zugeteilten Provinzen nur für zehn Jahre. In Wirklichkeit [bestimmte] Caesar selbst in allem über alles als Alleinherrscher [...], da er ja auch über die Finanzen gebot [...], und dazu war er Herr über das Heer. (Cassius Dio 53, 11–16) Vergleiche den Rechenschaftsbericht des Augustus mit den beiden anderen Darstellungen. Stelle Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede fest. Arbeite Faktoren heraus, die Augustus besonders hervorhebt und die er verschweigt. Erläutere, worauf sich seine Macht stützt. Erörtere, welche politische Situation heute eintreten müsste, um einem Menschen derart große Machtbefugnisse zu übertragen. Ermittle, in welchen Ländern heute ähnliche politische Verhältnisse herrschen. 46 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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