Zeitbilder 5, Schulbuch

11. Die römische Republik Gründungssage Roms: Die Wölfin säugt Romulus und Remus. (Skulptur, 5. Jh. v. Chr.) Italien 1000 bis 500 v. Chr. Die Etrusker – Lehrmeister der Römer Die Etrusker (vgl. S. 15) siedelten in Mittelitalien. Dieses Land Etrurien bestand aus einer Vielzahl teilweise miteinander verbündeter Stadtstaaten. Bis zum 5. Jh. v. Chr. breiteten sich die Etrusker sowohl im Norden als auch im Süden ihres Stammlandes aus. Sie beherrschten in dieser Zeit auch Rom und beeinflussten auf diese Weise nachhaltig die römische Kultur (z.B. Gewölbebau, Eingeweideschau, Beobachtung des Vogelflugs, Amtsdiener mit Beil und Rutenbündel, Triumphzug). Von der Königsherrschaft zur Republik Spätestens seit der Wende vom 2. zum 1. Jt. v. Chr. hatten sich auf den Hügeln Roms schon bäuerliche Siedlungen befunden. Die frühe römische Geschichtsschreibung erzählt, dass dort bis zum Ende des 6. Jh. v. Chr. sieben Könige regiert haben. 509 v. Chr. soll der letzte König aus Rom vertrieben worden sein, berichtet der römische Geschichtsschreiber Livius. Die angesehensten Adelsgeschlechter (= Patrizier) wandelten die Monarchie in eine „Republik“ (res publica = öffentliche Sache) um. In den folgenden 150 Jahren hatten sie alle öffentlichen Ämter (= Magistrate) und die hohen Priesterstellen inne. Nach und nach gaben sie diesem Gemeindestaat eine ungeschriebene Verfassung mit folgenden Prinzipien: ––Kollegialität: Jedes Amt wurde von mindestens zwei gleichberechtigten Kollegen mit gegenseitigem Einspruchs-(Veto-)Recht besetzt. ––Annuität: Fast alle Ämter waren auf die Dauer eines Jahres beschränkt. ––Iterations-Verbot: Ein Amt durfte nicht mehrmals nacheinander ausgeübt werden. Analysiere die Vor- und Nachteile solcher Verfassungsprinzipien. Beurteile, ob sie auch in der heutigen Zeit sinnvoll wären. Die Geburt bestimmt den Menschen Wenige Patrizier bildeten die römische Oberschicht. Sie verdankten ihren Reichtum dem großen Grundbesitz. Ihnen standen die Plebejer gegenüber – die Masse der freien kleinbäuerlichen sowie im Handwerk und Handel tätigen Bevölkerung. Manche waren recht vermögend, doch sie hatten kein Recht zur politischen Mitbestimmung. Eine dritte Gruppe bildeten die Klienten. Sie waren freie Bürger, standen aber in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zu einem Patrizier: Ursprünglich waren die Klienten wohl größtenteils ärmere Landarbeiter, die sich ihren „Patronen“ unterwarfen und ihnen persönliche Dienste leisteten. Neben verschiedenen Arbeiten waren sie ihren Herren vor allem zur Heerfolge im Krieg verpflichtet. Als Gegenleistung vertraten die Patrizier ihre Klienten bei Ämtern und vor Gericht. Wenn nötig, sorgten sie auch für deren Unterhalt. Dieses gegenseitige Schutz- und Treueverhältnis durchzog in späterer Zeit die ganze römische Gesellschaft: Je nach sozialer Stellung erwarteten sich die Klienten von ihrem Patron Existenzsicherung, Rechtsschutz, Förderung ihrer beruflichen oder politischen Karriere. Dafür stimmten sie bei Wahlen für ihren Patron oder den von ihm vorgeschlagenen Kandidaten bzw. für seine Gesetzesanträge. Nur die Geburt entschied über die Zugehörigkeit zur jeweiligen Bevölkerungsschicht. Bis zur Mitte des 5. Jh. v. Chr. verschärfte ein Heiratsverbot zwischen Patriziern und Plebejern diese Gruppentrennung. Erläutere, welche Bedeutung/Auswirkung es heute hat, in eine reiche/arme Familie geboren zu werden. Der „Ständekampf“ in Rom Die Beteiligung der Bürger am Staatsgeschehen war ursprünglich auf zwei Versammlungen beschränkt: ––Kuriatskomitien = die Versammlungen der alten Adelsgeschlechter. Mit der Entstehung des Bürgerheeres sank ihre Bedeutung zu Gunsten der ––Zenturiatskomitien = die ursprüngliche Heeresversammlung (Zenturie = militärische Abteilung). Aus ihr entwickelte sich die allgemeine Volksversammlung. Hier herrschte ein Klassenwahlrecht. Es sicherte der Oberschicht, den patrizischen Reitern und Schwerbewaffneten, trotz zahlenmäßiger Minderheit stets die Mehrheit bei den Abstimmungen. Da jeder Bürger für seine Ausrüstung selbst aufkommen musste, konnten nur reiche Plebejer in die Klasse der Schwerbewaffneten gelangen. Die Plebejer zogen wahrscheinlich schon zu Beginn des 5. Jh. v. Chr. aus Protest gegen diese Benachteiligung aus der Stadt aus. Da aber die Patrizier vor allem auf die militärische Unterstützung der Plebejer angewiesen wa38 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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