Zeitbilder 5, Schulbuch

Nach ihrer meist einjährigen Amtszeit mussten sie sich vor der Volksversammlung verantworten. Bei schweren Verfehlungen konnten sie auch abgesetzt werden. Nur wer attischer Bürger war, durfte Grund und Boden besitzen. Neben den wenigen adeligen Großgrundbesitzern gab es eine große Anzahl von Kleinbauern und städtischen Kleinunternehmern. Sie sicherten sich mit Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben ihre Existenz. (Klein-)Handel zu treiben war bei den attischen Bürgern ebenso wenig angesehen wie Handarbeit. Lohnarbeit wurde verachtet. Aristoteles beschrieb dies im 4. Jh. v. Chr. so: Q Wahr ist auf alle Fälle, dass man nicht alle die zu den Staatsbürgern zu rechnen hat, ohne welche die Polis keinen Bestand hätte [...]. Der vollkommene Staat wird den Handwerker nicht zum Bürger machen (...). Denn wer das Leben eines Handwerkers oder eines Tagelöhners führt, hat keine Möglichkeit, sich um die Dinge der Tugend zu kümmern [...]. In Theben gab es ein Gesetz, dass erst an der Regierung teilhaben durfte, wer sich zehn Jahre lang von den Marktgeschäften ferngehalten hatte [...]. Daher nennen wir Handwerke all diejenigen Künste, die den Körper in eine schlechte Verfassung bringen, und ebenso die Lohnarbeit; denn sie raubt dem Denken die Muße und macht es niedrig. (Aristoteles, Politik III, 5 und VIII, 2) Dennoch mussten viele besitzlose Bürger (= Theten) als Tagelöhner oder Saisonarbeiter ihren Lebensunterhalt verdienen. „Seine Armut einzugestehen ist bei uns nie verächtlich, verächtlicher ist, sie nicht tätig zu überwinden“, soll Perikles gesagt haben. Erst durch seine staatliche Beschäftigungspolitik erhielten viele dieser Theten eine fixe Arbeit, z. B. als Bauarbeiter, Ruderer oder Geschworener. Damit war auch ihr Einkommen gesichert. Seit Perikles konnten sie auch ein politisches Amt asüben oder als Geschworene arbeiten. „Müßiggang“ war in Athen schon seit Solon verboten. In Sparta hingegen war den Vollbürgern jede wirtschaftliche Tätigkeit untersagt. Das erklärt auch die Reaktion eines Spartaners, über den der Schriftsteller Plutarch um 100 n. Chr. in einer Anekdote berichtet: Q Als einmal ein Spartaner in Athen war, während Gericht gehalten wurde, und hörte, dass jemand, der wegen Müßiggangs bestraft worden war, niedergeschlagen davonging, begleitet von seinen Freunden, die mit ihm trauerten und klagten, da bat er die Umstehenden, ihm den Mann zu zeigen, dem man wegen Freiheit den Prozess gemacht hatte. (Plutarch, Lykurgos, 24, 3 ) Erkläre die unterschiedliche Sichtweise von „Müßiggang“ und „Freiheit“. Metöken – Fremde in Athen Die Rechte und Pflichten der Menschen in einer antiken Stadt waren normalerweise davon abhängig, welcher Gruppe man angehörte. Auch in Athen gab es für Fremde mehr Pflichten als Rechte. Dennoch zog diese Stadt zahlreiche Fremde an: Griechen und auch Nicht-Griechen aus anderen Poleis und aus den Kolonien. Die Athener verhielten sich diesen fremden Mitbewohnern (= Metöken) gegenüber recht tolerant. Die Metöken mussten zwar eine geringe Sondersteuer zahlen, ansonsten waren sie zu denselben Abgaben verpflichtet wie die attischen Bürger (z. B. den Leiturgien = öffentliche Dienste). Sie mussten auch Kriegsdienst leisten. Persönlich waren sie völlig frei. Sie konnten in religiösen Vereinen ihre fremden Gottheiten verehren und sich auch beruflich frei betätigen. Bauern bei der Arbeit, eine Vasenmalerei aus dem 7. Jh. v. Chr. Selbst Bauer, lobt der griechische Dichter Hesiod (um 700 v. Chr.) in seinem Lehrepos „Werke und Tage“ die bäuerlichen Tätigkeiten: „Jeden ergreift ja die Lust nach Wohlstand, wenn er des Anderen Reichtum sieht, schon eilt er zu pflügen und pflanzen und das Haus zu bestellen.“ (Griechische Vasenmalerei, schwarzfigurig, um 525 v. Chr., Musée du Louvre, Paris) Beschreibe die Arbeiten, die auf der Vase dargestellt sind Die antike Welt – Griechenland und Rom 25 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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