Zeitbilder 5, Schulbuch

Adel bis in die Neuzeit auf. Die Blutrache wird manchmal, z.B. am Balkan, noch heute ausgeübt. Rechtsschutz gab es nur im eigenen Personen- bzw. Stammesverband. Damit musste man aber auch alle Pflichten innerhalb seiner Gemeinschaft erfüllen. Als Fremder war man schutzlos, außer man genoss anderswo das Gastrecht. Aber das war meist befristet, ähnlich wie eine Aufenthaltsgenehmigung heutzutage. Frauen verließen mit der Heirat ihren Familienverband und traten in den Rechts- und Schutzverband des Mannes ein. Starb der Mann oder wurde sie verstoßen, dann kehrte die Frau wieder in ihre ursprüngliche Familie zurück. Da aber die Ehe als ein Rechtsgeschäft angesehen wurde, musste der zurückkehrenden Frau auch die Mitgift rückerstattet werden. Erste Gesetzesaufzeichnungen – der Codex Hammurabi Die Stele des Hammurabi (Ausschnitt). 1901 wurde dieser mehr als zwei Meter hohe Dioritblock in Susa (im heutigen Irak) von französischen Archäologen gefunden. Es zeigt König Hammurabi, wie er den Gesetzeskodex von Sonnengott Schamasch erhält. Darunter sind die 282 Paragraphen in Keilschrift angeführt. (Louvre, Paris) Dass Recht eine göttliche Sache sei, die „von oben“ kommt, nutzten bald (Stammes-)Fürsten und Könige für den Ausbau ihrer Herrschaft und Autorität. Als von den Göttern Auserwählte betrachteten sie sich nämlich als Mittler zwischen Gott und Mensch. Von da an folgte bald der nächste Schritt – sie begannen im Auftrag der Götter selber Recht zu „setzen“, also zu verordnen. Das sind die Anfänge „staatlichen Rechts“. Die älteste vollständig erhaltene Rechtsaufzeichnung ist uns vom babylonischen König Hammurabi aus dem 18. Jh. v. Chr. erhalten (s. Bild). Der „Codex Hammurabi“ enthält straf-, familien- und eigentumsrechtliche Bestimmungen, Vorschriften für Gerichtsverhandlungen und setzt auch Preise und Löhne für die Wirtschaft fest. Die Hierarchie der Gesellschaft kommt auch in den Gesetzen zum Ausdruck: Es gibt keine Gleichheit vor dem Gesetz! Maßgebend für die Höhe der Strafe war der soziale Rang von Opfer und Täter. Grundlage des Strafrechts ist das Prinzip der Vergeltung: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Dieses Prinzip wurde auch in den meisten nachfolgenden Gesetzesaufzeichnungen – wie z.B. in den jüdischen Gesetzen Mose (im 12. Jh. v. Chr.) – beibehalten. Q Hammurabi, der schützende König bin ich. […] Die großen Götter haben mich berufen […] Dass der Starke dem Schwachen nicht schade, um Witwen und Waisen zu sichern, um das Recht des Landes zu sprechen, die Streitfragen zu entscheiden, die Schäden zu heilen, darum habe ich meine kostbaren Worte auf meinen Denkstein geschrieben, vor meinem Bildnisse, als dem des Königs der Gerechtigkeit, aufgestellt. Wenn jemand Besitz von Gott oder König stiehlt, so soll er getötet werden; auch wer das Gestohlene von ihm angenommen hat, soll getötet werden. Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf oder einen Esel oder ein Schwein oder ein Schiff stiehlt: Wenn es dem Gotte oder dem König gehört, so soll er es dreißigfach ersetzen; wenn es einem Freigelassenen gehört, so soll er es zehnfach geben; wenn der Dieb nichts zu geben hat, so soll er getötet werden. Wenn jemand Raub begeht und ergriffen wird, so wird er getötet. Wenn jemand eine Ehefrau nimmt, aber keinen Vertrag mit ihr abschließt, so ist dieses Weib nicht seine Ehefrau. Wenn ein Sohn seinen Vater schlägt, soll man ihm die Hände abhauen. Wenn jemand einem andern das Auge zerstört, so soll man ihm sein Auge zerstören. […] Wenn jemand die Zähne eines andern von seinesgleichen ausschlägt, soll man ihm seine Zähne ebenfalls ausschlagen. Wenn jemandes Sklave die Backe eines Freien schlägt, soll man ihm sein Ohr abschneiden. Wenn jemand einen andern im Streite schlägt und ihm eine Wunde beibringt, so soll er schwören: „Mit Wissen habe ich ihn nicht geschlagen“, und den Arzt bezahlen. Wenn ein Arzt jemandem eine schwere Wunde mit dem Operationsmesser macht und ihn tötet […], so soll man ihm die Hände abhauen. Wenn der Arzt einem Sklaven […] eine schwere Wunde beibringt und ihn tötet, soll er ihn durch einen andern Sklaven ersetzen. Wenn der Baumeister für jemanden ein Haus baut und es nicht fest ausführt und das Haus, das er gebaut hat, einstürzt und den Eigentümer totschlägt, so soll jener Baumeister getötet werden. (Codex Hammurabi, zit. nach Arend, 1975) Liste jene Gesetzesstellen auf, in denen das Prinzip „Auge um Auge …“ deutlich wird sowie jene, in denen das Prinzip der Ungleichheit deutlich wird. Bewerte die angedrohten Strafen aus heutiger Sicht. Das römische Recht Das römische Recht ist Ursprung fast aller europäischer und auch anderer Rechtsordnungen. Ursprünglich beeinflusst vom griechischen Recht, entwickelten die Römer jedoch bald ihre eigenen Rechtsvorstellungen. So nahmen sie eine Trennung zwischen göttlichem Recht (= fas) und dem Recht des Alltags mit all seinen Streitfällen (= ius) vor. Die Verletzung des ersteren (z.B. Missachtung der Göttinnen und Götter oder ihrer Verehrung) war Angelegenheit sakraler Gerichte. Streitigkeiten zwischen Bürgern wurden in öffentlichen Gerichten ausgetragen. Etwa um 450 v. Chr. wurde eine Expertenkommission beauftragt, das Längsschnitt 148 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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