Zeitbilder 5, Schulbuch

große Ablehnung bis hin zum Ausschluss stoßen. Das hängt vor allem davon ab, wie verbindlich diese Normen sind und wie schwer sie vom „Abweichler“ verletzt wurden. Eine besondere Form der sozialen Normen stellt das „Recht“ dar. Das in Gesetzen verankerte Recht ordnet uns Bürgerinnen und Bürgern ein bestimmtes Verhalten an (z. B. im Straßenverkehr) oder verbietet uns bestimmte Verhaltensweisen (stehlen, töten etc.). Die Einhaltung dieser Regeln kann aber – im Gegensatz zu den vorher beschriebenen Normen – vom Staat erzwungen werden. Und jede/r, die/ der sie verletzt, wird in einem gesetzlich geregelten Verfahren von der dafür zuständigen Behörde zur Verantwortung gezogen und bestraft werden. Liste die sozialen Normen auf, die es in eurer Klasse gibt. Schildere, wie ihr euch gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern verhaltet, die sich nicht an diese Normen halten. Beschreibe die sozialen Normen, die in eurer Schulordnung verankert sind und die verschiedenen Sanktionen (= Strafbestimmungen), welche bei einem Verstoß gegen diese Normen vorgesehen sind. Die Anfänge des Rechts: Das Recht wird „gefunden“ Unser Wissen über die Regeln des Zusammenlebens bei den Gesellschaften der menschlichen Frühzeit ist sehr beschränkt. Wir verdanken es einigen (unsicheren) Quellen der Antike sowie der Archäologie und der Ethnologie (= Völkerkunde). Sicher ist, dass diese frühen Gemeinschaften in kleineren Familien- oder Geschlechterverbänden lebten. Ihre Rechtsvorstellungen waren geprägt von einem ganz anderen Denken als in den nachfolgenden Hochkulturen oder unserem Denken heute. Ihre sozialen Normen wurden von Generation zu Generation weiter überliefert. Sie waren bestimmt vom Überlebenskampf in der Natur und den Alltagsbedürfnissen. Wichtig war, welchen Anteil der Einzelne an der Jagdbeute oder der Ernte erhielt, welche Stellung Mann und Frau in der Gemeinschaft hatten oder wie die Arbeit aufgeteilt wurde. Es gab noch keine staatliche Ordnung mit einem mit Macht- und Befehlsgewalt ausgestatteten Richter. Was Recht ist, wurde nicht von irgendwem vorgegeben, sondern „vorgefunden“. Gab es Konflikte, dann wurden diese zwischen den Streitparteien wohl meist gütlich geregelt. In späterer Zeit hat der Älteste dieser Gemeinschaft, der Weise, den Vorsitz im Streitfall übernommen. Seine Aufgabe war nicht die eines Richters, sondern die eines Vermittlers: Sein Ziel war die Konfliktlösung. Beide Seiten sollten dabei nicht „ihr Gesicht verlieren“. Im Vordergrund stand für solche kleinen Gemeinschaften nämlich das weitere friedliche Zusammenleben. War eine Streitbeilegung nicht möglich, mussten die Streitparteien zur „Selbsthilfe“, wie z. B. der Blutrache, greifen. Es gab keine übergeordnete Autorität, die über Zwangsmittel verfügte. Das Recht kommt „von oben“ Als die Religion in diesen Gesellschaften immer mehr an Bedeutung gewann, wurde das Recht zur Sache der Göttinnen und Götter. Von nun an war das Recht heilig. Und Priester oder Schamanen wurden zu „Rechtsfindern“. Das ist der Beginn der Rechtsfindung „von oben“. Von nun an wurde Recht „verkündet“ (man denke dabei auch an die 10 Gebote). In den frühen europäischen Kulturen fanden ein paar Mal im Jahr Gerichtsverhandlungen an einem heiligen Platz unter freiem Himmel statt. Für die Klärung von richtigem oder falschem Handeln verließen sich die Menschen vorerst auf das Gottesurteil. Aussagen und Vereinbarungen wurden mit einem Treueid bestätigt. Verhandelt wurde immer von Fall zu Fall: Recht war nichts Abstraktes, über das man sich schon im Voraus den Kopf zerbrechen musste. Wurde nicht gegen ein „göttliches Recht“ verstoßen, so galt der Grundsatz: Nicht Strafe, sondern Wiedergutmachung! Wer einem anderen einen Schaden zufügte, konnte mit einem Bußgeld (z.B. einem Lamm) den Frieden wiederherstellen. Das galt auch für ein Menschenleben. Allerdings war ein Adeliger teurer als ein Bauer. Zur Ausbildung verschiedener Gesellschaftsschichten kam es, als sich die kleineren Gemeinschaften zu größeren Geschlechterverbänden (= Stämmen) zusammenschlossen. Dort bildeten sich Führungspersonen heraus. Sie versuchten, diese Position an ihre Nachkommen zu vererben. Diese Könige oder Fürsten waren für die Kriegsführung zuständig und übernahmen mit ihrer Machtposition auch die Funktion des Richters. Als nächster Schritt erfolgte z. B. bei den germanischen Stämmen die Einberufung der Volksversammlung. Sie kann als Vorläufer der späteren Gerichte angesehen werden. Es gab eine Verpflichtung zur Anwesenheit und zur Unterwerfung unter das ausgesprochene Urteil. Damit dürfte auch die Selbsthilfe bei Streitverfahren zurückgegangen sein. Als Fehdewesen tritt sie im öffentliches Recht Verfassungsrecht Bürgerliches Recht = Zivilrecht Familienrecht Schuldrecht Erbrecht Sachenrecht (z. B. Eigentumsrechte) Sonderprivatrecht (z. B. Handelsrecht) Strafrecht Steuerrecht Besonderes Verwaltungsrecht (z. B. Gewerbe- und Schulrecht, Straßenverkehrsordnung u. v. a.) Verfahrensrecht (z. B. Straf- und Zivilprozessrecht) Privatrecht Arbeitsrecht Staatliche Rechtsordnung Staatliche Rechtsordnung. Längsschnitt: Alles, was Recht ist! 147 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=