Zeitbilder 3, Schulbuch

86 Flucht und Asyl M1 Flüchtlingskrise in Europa: 2015 befanden sich ca. 65 Mio. Menschen weltweit auf der Flucht. In der EU stellten 1,3 Mio. Menschen einen Asylantrag. Gründe für die Flüchtlingskrise in Europa waren Bürgerkriege, bewaffnete Konflikte, Gewalt, Terror und Armut in vielen anderen Staaten. (Quelle: UNHCR) Westafrikanische Route Westliche Mittelmeerroute Zentrale Mittelmeerroute Östliche Mittelmeerroute Schwarzmeerroute Östliche Landroute Route über Apulien und Kalabrien Westliche Balkanroute ES PT FR CH DE LU BE NL UK IE IS NO SE FI EE LV LT PL CZ AT HU SK SI HR RO BG Syrien Kosovo Afghanistan Albanien Irak Eritrea Serbien Pakistan Ukraine Nigeria Somalia Russland Mazedonien Herkunft unbek. Gambia Iran Bangladesch staatenlos Bosnien und Herzegowina Senegal Haupt-Herkunftsländer Asyl – MÜSSEN Flucht aus der Heimat in ein anderes Land aufgrund einer Gefahr für Leib und Leben, verfolgt im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK 1951) Migration – WOLLEN Wanderung freiwilliger, dauerhafter Wechsel (zB in ein anderes Gebiet oder Land), meist wirtschaftliche Gründe, Hoffnung auf ein besseres Leben 0 300 600 900 km Staatsgrenze strittige Grenze Zahl der Flüchtlinge je 10 000 Einwohner unter 1 1 bis 3 3 bis 5 5 bis 10 10 bis 20 über 20 20 000 10 000 0 2015 2016 Flüchtlingsrouten Zahl der illegalen Grenzübertritte 10 000 25 000 50 000 100 000 Zahl der Flüchtlinge, die um Asyl angesucht haben (1cm = 10 000 Flüchtinge) Flucht und Vertreibung Migrantinnen und Migranten verlassen meist aus wirtschaftlichen Gründen ihr Heimat. Flüchtlinge verlassen ihre Heimat, weil sie sich bedroht fühlen. Armut, Hunger oder Umweltereignisse wir Dürren oder Überschwemmungen führt die Genfer Flüchtlingskonvention nicht als Fluchtgründe an. Asyl Der Begriff kommt vom griechischen ásylos (= sicher). Grundlage für die Gewährung von Asyl ist die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention. In Österreich kann ein Antrag auf Asyl bei der Polizei gestellt werden. Danach dürfen staatliche Behörden die Asylwerbenden bis zur Entscheidung darüber nicht abschieben, also zur Ausreise zwingen. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilt nach genauer Untersuchung jedes Falles einen Bescheid. Ist dieser positiv, darf die Asylwerberin bzw. der Asylwerber (vorläufig) bleiben, wenn nicht, muss sie bzw. er das Land verlassen. Die EU versucht, eine einheitliche Asyl- und Flüchtlingspolitik umzusetzen. Die einzelnen EU-Staaten vertreten unterschiedliche Positionen. Subsidiärer Schutz Bei Ablehnung eines Asylantrages können Betroffene dennoch subsidiären (= helfenden) Schutz erhalten, wenn ihr Leben oder ihre Gesundheit im Herkunftsland bedroht wären. Das bedeutet einen befristeten Schutz vor Abschiebung und die Erlaubnis arbeiten zu dürfen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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