Anwendungsbereich 1: Aspekte frühneuzeitlicher Kulturen aus europäischer Perspektive 25 16. Jh. heute Sexualität LGBTIQA+ „Lesbisch“, „schwul“ (engl.: gay), „bisexuell“ „transgender“, „intersexuell“, „queer“ und „asexuell“ – das Plus steht für alle weiteren Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen – sind Ausdrucksformen von Sexualität. Egal wie wir lieben, alles ist normal. Forschungen belegen, dass Sexualität angeboren ist. Diese Formen der Sexualität galten bis weit in das 20. Jh. als „widernatürlich“ und wurden bestraft. Im Gegensatz zu heute bildeten homosexuelle Menschen keine Gemeinschaft, pflegten untereinander kaum Kontakte und hatten auch keine eigenen Treffpunkte. Sie gehörten also zwar einer eigenen Randgruppe der Gesellschaft an, waren aber nach außen nicht sichtbar. LGBTIQA+- Personen werden aber auch heute immer wieder diskriminiert, zB am Arbeitsplatz, oder sind Opfer von Mobbing und Gewalt. Strafen Kirchliche und weltliche Gerichte beriefen sich auf einzelne Bibelverse und bestraften Menschen, denen sie homosexuelle Handlungen unterstellten, ebenso wie „Hexen“ mit dem Tod auf dem Scheiterhaufen. Mehrheitlich Frauen standen unter dem Vorwurf der Hexerei vor Gericht, bei Homosexualität waren es meist Männer. In beiden Fällen diente die Anklage oft dazu, unliebsame Mitmenschen zu beseitigen. Die Begründung für die strengen Strafen lautete: Gott soll nicht zornig werden, indem die Gerichte Menschen, die gegen die biblischen Gebote verstießen, zu milde bestrafen. Toleranz Alle Menschen sollten heute geachtete Mitglieder der Gesellschaft sein können, sofern sie sich im gesetzlichen Rahmen bewegen. Toleranz (lat.: tolerare = ertragen) bedeutet, dass wir auch Menschen, die einen anderen Glauben, andere Ansichten, andere Bräuche und Lebensweisen oder eine andere sexuelle Orientierung haben, mit Freundlichkeit und Wertschätzung begegnen. Toleranz hat auch Grenzen Keine Toleranz darf es gegenüber Menschen geben, die zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse die Rechte anderer Menschen missachten. Das sieht auch die Gesetzgebung so. M5 Artikel 116 des Strafgesetzbuches Kaiser Karls V., 1532 Q Straff der Vnkeusch so wider die Natur beschicht. Jtem so ein mensch mit einem Viehe, Man mit Man, Weib mit Weib Vnkeusch treibenn, die habenn auch das leben Verwurckt. Und man solle sy, der gemeynen gewohnheit nach, mit dem feure vom leben zum tode richtenn. (nach: C. Blumblacher, Commentarius in Caiser Carl V. peinliche Halß Gerichtsordnung, 1670) M6 Toleranz (Karikatur von Erl, 2012) Tipp Über deinen Körper bestimmst du allein. Bei sexuellen Handlungen gegen deinen Willen, egal durch wen, gilt null Toleranz! Im Zweifelsfall wende dich an eine Person, der du vertraust. 1 Arbeite aus M1 heraus, welche Eigenschaften und Fähigkeiten bei der Erziehung von Mädchen gefördert und welche unterdrückt werden sollen. Vergleiche diese mit den im Schulbuchtext genannten. Stelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede fest. (HMK II, HSK II) 2 Analysiere M2 unter dem Gesichtspunkt, wie hier die unterschiedliche Wertschätzung von Buben und Mädchen zum Ausdruck kommt. Bewerte ein derartiges Vorgehen. (HMK II, HOK III) 3 Analysiere und interpretiere M3. Überprüfe, ob die Karikatur mit dem Schulbuchtext übereinstimmt. (HMK III, HFK III) 4 Ermittle aus M4 die geschilderten Lebensalter und die damit verbundenen Ereignisse. Erkläre, wen Abraham a Santa Clara mit dem Begriff „Mensch“ meint. Diskutiert, ob diese Berechnungen heute auch noch zutreffen. (HOK III) 5 Fasse M5 in einem Satz zusammen. Erkläre mithilfe des Schulbuchtextes, warum die Strafen so streng ausfallen. (HSK II) 6 Beschreibe die Karikatur M6. Beurteile, ob die dargestellte „Toleranz“ wirklich den Namen Toleranz verdient. Nimm Stellung, was der Zeichner mit dieser Karikatur kritisieren wollte. (HMK III) 7 Formuliere eine eigene Definition von Toleranz. (HOK III) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
RkJQdWJsaXNoZXIy MjU2NDQ5MQ==