Zeitbilder 3, Schulbuch

22 Ende der Hexenprozesse in Österreich Erst im Zeitalter der Aufklärung (S.42) wurden Hexenverfolgungen als Unrecht erkannt. Maria Theresia* (S. 44) schaffte im Jahre 1776 in Österreich die Folter ab. M9 Eine „Hexenprobe“: Eine der Zauberei verdächtigte Frau wird in einen Fluss getaucht. Sinkt sie unter, ist sie unschuldig, schwimmt sie oben, ist sie überführt. (kolorierter Holzschnitt, um 1600) M7 Maria Theresia im Jahr 1766 zu den Hexenprozessen Q In Unserer Regierung ist bisher kein wahrer Zauberer, Hexenmeister oder Hexe entdeckt worden, sondern derlei Prozesse sind allemal auf eine boshafte Betrügerei oder eine Dummheit und Wahnwitzigkeit des Untersuchenden oder ein anderes Laster hinausgelaufen. (nach: W. Behringer, Hexen und Hexenprozesse, 1988) M8 Aus dem Hexenhammer (um 1486) D Wasserprobe („Schwemmen der Hexe“): Der verdächtigen Person wurden Arme und Beine zusammengebunden, dann warf man sie ins Wasser. Konnte sie sich über Wasser halten, war das ein eindeutiger Beweis für ihre Schuld. Ging sie unter, was natürlich meistens der Fall war, wurde sie nicht freigelassen, sondern mit anderen Foltermethoden zu einem Geständnis gezwungen. Feuerproben: Dabei mussten glühende Eisenstücke getragen werden oder über glühende Kohlen gegangen werden, ohne Verbrennungen zu erleiden. Hexengriff: Der Henker stach dabei mit einer langen Nadel in Muttermale oder Warzen („Teufelsmale“ der angeklagten Person). Trat kein Blut aus der Verletzung, galt dies als sicherer Beweis, dass es sich um eine Hexe handelte. Trat Blut heraus, wurde mittels Folter weiter untersucht. (nach: W. Behringer, Hexen und Hexenprozesse, 1988) M10 Drei Frauen wurden im Oktober 1555 in der Grafschaft Reynstein in Deutschland verbrannt, weil sie angeblich Hexen waren. (Flugblatt, kolorierter Holzschnitt, Jörg Merckel, Nürnberg, 1555) M11 Anna Neumann von Wasserleonburg (1535–1625) D Anna war die Tochter eines Villacher Kaufmannes. Sie war sechsmal verheiratet. Dass sie mehrmals sehr rasch nach dem Tod ihres Mannes erneut heiratete, sorgte für Gerede. Auch ihr gewaltiges Vermögen, ihre Sparsamkeit und ihre Strenge beim Einfordern sämtlicher Abgaben erweckten Neid und Missgunst. Zweimal wurde sie als Hexe angeklagt. Dank namhafter Verteidiger kam sie frei. Das Urteil für eine Anklägerin lautete, „dass dieselbe anfangs mit dem Wasser vom Leben zum Tod hingerichtet, dann ihr Körper zu Pulver und Asche verbrannt werden sollte.“ Die Ankläger im zweiten Prozess nahmen unter Folter die Anschuldigungen gegen Anna Neumann zurück, wurden aber selbst hingerichtet. (nach: Hexenprocesse in Kärnten, Klagenfurter Zeitung, 11.12.1885) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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