Zeitbilder 3, Schulbuch

20 „Hexerei und Zauberei“ – streng bestraft! M1 Hexerei: Links verführt ein Teufelspriester eine Frau, in der Mitte steckt eine Hexe einen Säugling in einen Zauberkessel und rechts lässt sich eine Hexe mit dem Teufel ein. Im Hintergrund zaubern Hexen ein Unwetter herbei. (Titelblatt einer Schrift des Hexenverfolgers Peter Binsfeld (1545–1598), Weihbischof von Trier, 1592) Hexenprozesse In Europa fanden zwischen 1450 und 1750 etwa 100 000 Hexenprozesse statt. Geschätzt drei Mio. Menschen wurden der Hexerei angeklagt, 40 000 bis 60 000 Menschen wurden hingerichtet oder starben an den Folgen von Folter und Haft. Die Verfolgungen fanden in katholischen und protestantischen Herrschaftsgebieten statt. Die meisten der Verfolgten und Verurteilten waren Frauen, es waren aber auch Männer und Kinder betroffen. Anklage Oft wurden Menschen, die kein hohes Ansehen in der Gesellschaft hatten und die vielleicht durch körperliche oder geistige Schwäche anders und unheimlich wirkten, angeklagt. Aber auch Wichtigtuerei, Neid auf größeren Reichtum oder eine bessere Lebenssituation konnten zu Gerede und damit zu einer Anklage führen. Menschen, die selbst angeklagt waren, nannten häufig weitere als Mitschuldige oder Anstifter. Die Folgen einer solchen Beschuldigung waren ihnen oft gar nicht klar. Hexenbulle Viele Menschen glaubten eher an magische Kräfte als an die Hilfe Gottes. Dadurch verlor die Kirche an Einfluss. Der Papst, Bischöfe und Priester waren überzeugt, dass nur der Teufel diese magischen Kräfte verleihen konnte. Dazu war ihrer Ansicht nach der Abfall von der Kirche und ein Bund mit dem Teufel notwendig. Deshalb ordnete der Papst an, dass diese Personen streng bestraft werden müssten. M2 Artikel 109 aus dem Strafgesetzbuches Kaiser Karls V. von 1532 Q Straff der Zauberey. So jemand den Leuten durch Zauberey Schaden oder Nachteil zufüget, soll man straffen vom Leben zum Todt. Und man soll solche Straff mit dem Feur thun. (nach: C. Blumblacher, Commentarius in Caiser Carl V. peinliche Halß Gerichtsordnung, 1670) M3 Aus dem Hexenhammer (um 1486) Q Deshalb wollen wir zur zweiten Hauptfrage schreiten, und zwar zuerst, warum bei dem so gebrechlichen Geschlechte diese Art der Schlechtigkeit mehr sich befindet als bei den Männern. Das Wort femina (lat.: Frau) nämlich kommt von fe und minus (fe = fides, d. h. Glaube; minus = weniger; also femina = die weniger Glauben hat). Also schlecht ist das Weib von Natur, da es schneller am Glauben zweifelt, auch schneller den Glauben ableugnet, was die Grundlage für die Hexerei ist. (nach: W. Behringer, Hexen und Hexenprozesse, 1988) M4 Kinderrechtsbeauftragte fordern mehr Schutz vor Hexenverfolgung. Q Kinderschutzaktivisten fordern Afrikas Staaten zu mehr Schutz von Minderjährigen vor Ritualmorden und Hexenverfolgung auf. Einem neuen Bericht zufolge gab es zuletzt in sechs afrikanischen Ländern Ritualmorde. In elf weiteren wurden Kinder mit Behinderungen, in fünf mit Albinismus bei rituellen Bräuchen angegriffen. In sieben afrikanischen Ländern, darunter Südafrika und Nigeria, habe man Minderjährigen vorgeworfen, Hexenkräfte zu besitzen. Laut des African Child Policy Forum werden jährlich tausende Kinder Opfer von Aberglauben. Hexenjagden sind vor allem in Ländern Lateinamerikas, Südostasiens und Afrikas immer noch Realität. Ist die Anschuldigung einmal ausgesprochen, ändert sich das Leben der Beschuldigten grundlegend. Laut dem UN-Kinderhilfswerk UNICEF werden auch Kinder in einigen afrikanischen Ländern Opfer des Hexenwahns. (nach: Schockierende Lücken und Versäumnisse, domradio, 31.5.2022) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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