154 Wahlen und Wählen in Österreich M1 Wahlberechtigte in Österreich nach Altersgruppen 1982 und 2024 (Quelle: Statista, Statistik Austria, 2024) Anteil der wahlberechtigten Bevölkerung nach Altersgruppen unter 35 Jahren 35 bis 54 Jahre 55 Jahre und älter 1982 32% 33% 35% ab 19 Jahren 2024 ab 16 Jahren 25% 32% 43% M2 Wahlbeteiligung in Österreich bei Nationalratswahlen von 1945 bis 2024 (Quelle: Statista, BMI 2024) 100 Wahlbeteiligung an den Nationalratswahlen in Österreich von 1945 bis 2024 94,3% 96,8% 95,8% 96% 94,2% 93,8% 93,8% 91,8% 92,4% 92,9% 92,2% 92,6% 90,5% 86,1% 81,9% 86% 80,4% 84,3% 78,5% 78,8% 74,9% 74,9% 80% 75,6% 0% 20% 40% 60% 80% 100% 1945 1949 1953 1956 1959 1962 1966 1970 1971 1975 1979 1983 1986 1990 1994 1995 1999 2002 2006 2008 2013 2017 2019 2024 Repräsentative (= Indirekte) Demokratie Damit Menschen in einer Gemeinde, einem Land, einem Staat oder in Europa demokratisch in der Politik mitbestimmen können, werden in regelmäßigen Abständen Wahlen abgehalten. Meistens werden dabei nicht einzelne Personen direkt, sondern Parteien gewählt. Deren Vertreterinnen und Vertreter sollen dann im Auftrag ihrer Wählerinnen und Wähler Politik machen – als Regierende oder in den Parlamenten. Dieses System wird auch als repräsentative (= stellvertretende) Demokratie bezeichnet. Die Anfänge des Wahlrechts 1848, noch zur Zeit der Habsburgermonarchie, durften Österreicher erstmals Abgeordnete in ein Parlament wählen. Stimmberechtigt waren damals nicht einmal zehn Prozent aller männlichen Staatsbürger. Außerdem zählte nicht jede Stimme gleich viel. Das Wahlrecht war abhängig vom Besitz bzw. von der Steuerleistung. Erst 1907 bekamen alle Männer ab 24 ein gleiches Wahlrecht. Frauen erhielten in Österreich 1918 das aktive und passive Wahlrecht. direkte Demokratie: Das Wahlvolk entscheidet selbst über politische Fragen (zB Volksbegehren, Volkabstimmung). indirekte Demokratie: Gewählte Politikerinnen und Politiker „machen“ Politik für das Volk (Gesetzgebung, Regierung). Das aktive Wahlrecht ist: allgemein: Alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind mit vollendetem 16. Lebensjahr wahlberechtigt (Ausnahme: bestimmte Straftäterinnen und Straftäter). gleich: Jede Stimme zählt gleich viel. geheim: Der Stimmzettel darf nicht öffentlich ausgefüllt werden. persönlich: Die Wählerinnen und Wähler müssen die Wahl persönlich ausüben. (Ausnahme: Personen mit Einschränkungen können sich helfen lassen.) aktives Wahlrecht = Recht, jemanden zu wählen (16 Jahre) passives Wahlrecht = Recht, gewählt zu werden (18 Jahre; Bundespräsidentin oder Bundespräsident: 35 Jahre) M3 Wohnort statt Pass? Q In Österreich leben immer mehr Menschen ohne Wahlrecht. An der Präsidentenwahl werden 1,4 Mio. Menschen, die 16 Jahre alt oder älter sind, mangels Staatsbürgerschaft nicht teilnehmen können. Österreichweit haben rund 18 Prozent der Wohnbevölkerung ab 16 keine Staatsbürgerschaft – also gut jede sechste Person im Wahlalter. Für den Politikwissenschafter Peter Filzmaier kann der dauerhafte Ausschluss breiter Bevölkerungskreise negative Folgen haben. Denn auch Menschen ohne Staatsbürgerschaft seien von Entscheidungen des politischen Systems betroffen, mitentscheiden dürfen sie aber nicht. Daher könnten sich möglicherweise unerwünschte Ventile für Unzufriedenheit bilden. „Da Menschen von Entscheidungen des politischen Systems an ihrem Wohnort betroffen sind, könnte man das auch statt der Staatsbürgerschaft an den Wohnort knüpfen“, meint Filzmaier. Freilich erst nach einer langen Zeit des Aufenthalts. (nach: Der Standard, 15.8.2022) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
RkJQdWJsaXNoZXIy MjU2NDQ5MQ==