136 Friedensverträge und Neuordnungen M4 Europa nach dem Ersten Weltkrieg Reykjavik Oslo Stockholm Kopenhagen Helsinki Reval Riga Kaunas Moskau Minsk Kiew Warschau Berlin Amsterdam Dublin London Versailles Madrid Lissabon Rom Locarno Bern Tirana Belgrad Budapest Sofia Athen Ankara Bukarest Zadar (ital.) Brüssel Prag Wien Rabat Algier Tunis Paris Island Norwegen Schweden Finnland Dänemark Estland Lettland Litauen Weißrussland 1919-1921 Ukraine 1917-1920 Rumänien Österreich Ungarn Bulgarien 1908 Türkei Albanien Polen 1918 Schweiz Griechenland Spanien Portugal Italien Russische Sozialistische Föderative Sowjetunion Kgr. der Serben, Kroaten und Slowenen Lux. Tschechoslowakei 1918 Deutsches Reich Niederlande Belgien Frankreich San Marino Monaco Andorra Danzig 1917 1918 1918 1918 1918 Irland 1922 Großbritannien und Nordirland Tanger Marokko Algerien Tunesien Malta (brit.) Zypern (brit.) Dodekanes (ital.) Franz.-Nordafrika Er-Rif (span.) Gibraltar (brit.) Färöer (dän.) 1918 M1 Europa vor dem Ersten Weltkrieg Kristiania Stockholm St. Petersburg Helsinki Kopenhagen Berlin Warschau Bukarest Wien Triest Belgrad Cetinje Sofia Konstantinopel Tunis Algier Rabat Madrid Lissabon Rom Bern Paris London Brüssel Amsterdam Sarajevo Reykjavik Athen Finnland Estland Zypern (brit.) 1914 Malta (brit.) 1800 Dodekanes (ital.) 1911/12 Livland Kurland Polen Tanger 1911 internat. Tirol Böhmen Galizien Kroatien Siebenbürgen Algerien (franz.) 1830 Tunesien (franz.) 1881 Marokko (franz.) 1905/11 Island (dän.) Färöer (dän.) Er-Rif (span.) 1909/12 Gibraltar (brit.) 1704 Bosnien Krain Teil des franz. Mutterlandes Großbritannien und Irland Spanien Frankreich Schweiz Belgien Niederlande Dänemark Norwegen Schweden Österreich-Ungarn Bulgarien Griechenland Albanien Montenegro Russisches Reich L. Deutsches Reich Italien Serbien Rumänien Osmanisches Reich Portugal Monaco Andorra San Marino Er-Rif ( Maßstab 1: 49 000 000 0 490 980 1470 km Hauptstadt Stadt Staatsgrenze Grenze eines Teilgebiets Maßstab 1: 49 000 000 0 490 980 1470 km Hauptstadt Stadt Staatsgrenze Grenze eines Teilgebiets 0 490 980 1470 km Hauptstadt Stadt Staatsgrenze Grenze eines Teilgebiets 0 490 980 1470 km Hauptstadt Stadt Staatsgrenze Grenze eines Teilgebiets Eine neue Staatenwelt Vier Großmächte, nämlich Österreich-Ungarn, Deutschland, Russland und das Osmanische Reich, zerfielen oder veränderten sich sehr. Neue Staaten, vor allem im Gebiet der Habsburgermonarchie, entstanden. Österreich und Deutschland wurden Republiken. Die „14 Punkte“ Der amerikanische Präsident Woodrow Wilson machte noch während des Krieges Vorschläge für eine Friedensordnung für Europa. In seinem 14-Punkte-Programm strebte er einen „Frieden ohne Sieger“ an. Zusätzlich regte er die Gründung des Völkerbundes an, der Konflikte in Zukunft durch Verhandlungen friedlich lösen sollte. Der Völkerbund hatte wenig Erfolg, weil die USA nicht Mitglied des Völkerbundes wurden und Deutschland und das revolutionäre Russland zunächst davon ausgeschlossen waren. Dennoch war die Gründung des Völkerbundes eine Pionierleistung: Sie war der erste Versuch, eine weltweite Friedensordnung zu schaffen. Friedensverträge Einige Monate nach Kriegsende (November 1918) schlossen die Siegerstaaten mit den Mittelmächten Friedensverträge. Die Vertreter Deutschlands, Österreichs und Ungarns hatten kein Mitspracherecht in den Friedensverhandlungen und mussten die harten Bedingungen akzeptieren. M2 „Übergewichtig“: Präsident Wilson: „Hier ist dein Olivenzweig, jetzt mach dich an die Arbeit.“ Friedenstaube: „Klar will ich jeden zufriedenstellen, aber ist der nicht ein bisschen dick?“ (Punch, 26.3.1919) M3 14-Punkte-Programm Jänner 1918 Q I. Friedensverträge, die offen zustande gekommen sind, danach sollen keine geheimen internationalen Vereinbarungen mehr getroffen werden, sondern die Diplomatie soll immer offen und vor aller Welt arbeiten. III. Beseitigung aller wirtschaftlichen Schranken, soweit möglich, und Errichtung gleicher Handelsbeziehungen unter allen Nationen, die dem Frieden zustimmen und sich zu seiner Aufrechterhaltung zusammenschließen. IV. Ausreichende Garantien dafür, dass nationale Rüstungen auf das niedrigste, mit der inneren Sicherheit zu vereinbarende Maß herabgesetzt werden. X. Die Völker Österreichs-Ungarns, deren Platz wir unter den Völkern zugesichert sehen wollen, sollten freieste Gelegenheit zu autonomer Entwicklung bekommen. (nach: documentArchiv.de, 2023) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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