Anwendungsbereich 6: Geschichtskulturen – Erinnerungskulturen – Erinnerungspolitik 75 M8 Gräber der Opfer des Verbrechens in Ahmići (Foto 2022) Im ehemaligen Jugoslawien Ustascha (= der Aufständische – Kroatische revolutionäre Organisation) 1930 gegründet ist die Ustascha ein nationalistischer Geheimbund zur Wiederherstellung eines freien und unabhängigen kroatischen Staates. Die Ustascha orientierte sich an Hitler und Mussolini und übernahm die faschistische Ideologie wie Rassismus, Antisemitismus und Ablehnung des Kommunismus. Symbole, Abzeichen und Fahnen der Ustascha und ihrer Nachfolgeorganisationen sind in Österreich und Kroatien verboten. Jugoslawienkriege Nach dem Zerfall Jugoslawiens kämpften die unterschiedlichen Volksgruppen bis 2001 militärisch um die Unabhängigkeit. Dazu kamen religiöse Unterschiede und Wirtschaftsprobleme. In den Kriegen starben über 200 000 Menschen, mehrere Millionen flüchteten oder wurden vertrieben. Mehr als 20 Jahre nach Kriegsende gibt es nach wie vor Spannungen und Konflikte in diesem Gebiet. Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien Von 1993 bis 2017 befasste sich dieses UN-Kriegsverbrechertribunal mit den Verbrechen der Jugoslawienkriege seit 1991. Über 160 Personen wurden angeklagt und mehr als die Hälfte davon schuldig gesprochen. Seit 2021 befasst sich ein weiterer Gerichtshof mit den Verbrechen während des Kosovokrieges 1999–2000. M7 Was Serbien von Deutschland über den Umgang mit der eigenen Vergangenheit lernen kann Q Es ist nie leicht, hasserfüllte Ideologien zu überwinden, aber es ist schwieriger, wenn Leugnung von ganz oben gefördert wird, analysiert die Zeitschrift Foreign Policy. Jahrzehnte nach dem Jugoslawien-Krieg hat sich Serbien noch immer nicht mit der völkermörderischen Politik des Regimes von Slobodan Milosevic in den 1990-er Jahren auseinandergesetzt. Im Gegensatz zu den Feierlichkeiten für verurteilte Kriegsverbrecher in der Region ist es den Überlebenden des Völkermords nicht einmal gestattet, Denkmäler zu errichten. Der derzeitige serbische Präsident Aleksandar Vucic leugnet den Völkermord in Srebrenica – und Kriegsverbrecher verstecken sich im Land. (nach: merkur.de, 19.4.2022) ˇ ´ M6 Kriegsverbrechen in Ahmići Q Am Morgen des 16. April 1993 töteten das 4. Bataillon der Militärpolizei des Kroatischen Verteidigungsrates (HVO) und die Jokers, Spezialstreitkräfte dieser Polizei, 116 bosnische Zivilisten. Unter den Opfern waren 32 Frauen und elf Kinder – das jüngste war erst drei Monate alt. Zwei Stunden nach dem Verbrechen in Ahmici töteten die Mitglieder der Spezialeinheit der bosnischen Armee Zulfikar 15 Zivilisten und sieben kroatische Soldaten in dem Dorf Trusina. Die Täter dieser Verbrechen, hauptsächlich Kommandanten, wurden zu langen Haftstrafen verurteilt, doch nur einige von ihnen landeten im Gefängnis, nachdem sie jahrelang untergetaucht waren. Dabei wurden sie von den staatlichen Organen unterstützt. Die Verbrecher von Ahmici versteckten sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien eine Zeit lang in Kroatien. Dies wurde durch die Regierung von Franjo Tudman, dem damaligen Präsidenten, ermöglicht. (nach: Wie Kroatien seine Vergangenheit (nicht) bewältigt, www.boell.de) ´ ´ 1 Analysiere die Argumente für die österreichische Entnazifizierung (M1). Recherchiere, was der Staatsvertrag ist, den der Verfasser erhofft. (HMK II) 2 Bewerte die Aussagen Waldheims und die Reaktion des Bundeskanzlers in M2. (HSK III) 3 Rekonstruiere mithilfe von M3 die Zustände im NSRegime, auf die sich die Angeklagten beziehen. Erkläre, was mit „Nürnberg“ gemeint ist. (PMK III) 4 Erläutere die Botschaft, die M4 vermitteln soll. Analysiere die dargestellten Symbole. (PMK II) 5 Arbeite aus M5 die Aussagen heraus, mit denen Bundeskanzler Vranitzky der Opfertheorie widerspricht. Nimm Stellung dazu. (HMK III) 6 Beschreibe mithilfe von M6 und M8, wie es zu den 138 Opfern kam und welche Folgen die Verbrechen hatten. Nimm Stellung zur Reaktion der kroatischen Regierung. (HMK III) 7 Erläutere mithilfe von M7, wie sich die Vergangenheitsbewältigung Deutschlands von der im ehemaligen Jugoslawien unterscheidet. (HFK II) 1945 heute Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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