66 M „Euthanasie“ und Opfergruppen M1 Nationalsozialistisches Propagandaplakat für „Euthanasie“ (1936) M2 NS-Propaganda (Zeitschrift „Volk und Rasse“, Ausgabe 11/1936, S. 334) Mit Texten arbeiten – Oral History (Mündliche Erzählungen) Menschen, die selbst dabei waren, vermitteln historische Ereignisse lebendiger als Bücher. Sie werden befragt oder erzählen von sich aus. So lässt sich das Ereignis aus der Sicht der damals Anwesenden oder Betroffenen rekonstruieren. Doch darf man Erzählungen nicht ungeprüft glauben. Die Erzählenden berichten, wie sie ein Ereignis erlebt haben. Diese persönliche Sichtweise sollte durch eine objektive, auch für andere nachvollziehbare Methode überprüft werden. Die Erzählenden könnten, wenn die Ereignisse länger zurückliegen, Sachen durcheinanderbringen, verwechseln oder Teile vergessen. Es kann sich auch durch absichtliches Verschweigen oder Falschdarstellung um bewusste Täuschung handeln. Daher sollte man mit anderen Quellen (Fotos, Zeitungen, Dokumente, andere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen etc.) und weiterer Literatur vergleichen und kontrollieren. „Euthanasie“ und „T4“ Die beschönigende Bezeichnung „guter Tod“ (griech.: eu- = gut, thanatos = Tod) bedeutet die geheim gehaltene, aber planmäßige Ermordung von Menschen, die das NS-Regime für „lebensunwert“ hielt. Hitler nannte sie „Gnadenakt“ oder „Erlösung“. In der Berliner Tiergartenstraße 4 wurde das Programm geplant und organisiert. NS-Funktionäre verwendeten deshalb den Decknamen „T4“. Mindestens 30 000 Menschen wurden in Österreich, 100 000 Erwachsene und 20 000 Kinder in Deutschland ermordet. 1941 wurde das „Euthanasie“-Programm aufgrund von massiven Protesten reduziert. Opfergruppen Das NS-Regime verfolgte auch: „Asoziale” Obdachlose, Menschen, die ihren Lebensunterhalt durch Betteln bestritten, Prostituierte, Alkoholkranke, nicht-sesshafte Menschen und schwer erziehbare Jugendliche Homosexuelle Nach der NS-Ideologie war Homosexualität eine „Seuche“ und bedeutete eine „Schwächung der Volkskraft“, da keine Kinder gezeugt wurden. Lesbische Frauen galten als „asozial“. Roma und Sinti Sie wurden als „rassisch minderwertig“ angesehen und waren ebenfalls vom „Euthanasie“-Programm bedroht. unheilbar Kranke Als „Defektmenschen“ oder „Ballastexistenzen“ warf ihnen das Regime vor, hohe Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Zwangssterilisation Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (1933) erlaubte, Menschen mit angeborenen Krankheiten oder Behinderungen, Alkoholkranke, aber auch Kinder Schwarzer Menschen, Roma und Sinti im Sinne der „Rassenhygiene“ auch gegen ihren Willen durch eine Operation unfruchtbar zu machen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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