Zeitbilder 2, Schulbuch

158 M11 Ein Mädchen aus Chittagong in Bangladesch arbeitet in einer Ziegelei, um etwas Geld zu verdienen. (Foto 2016) M8 Sondermarke der deutschen Post 1965 UNICEF Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen wurde 1946 gegründet. Man wollte Kindern in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg helfen. Heute ist UNICEF vor allem in den Ländern des globalen Südens tätig. 1965 erhielt die Organisation den Friedensnobelpreis Still sein oder mitreden? In den Kinderrechten heißt es in Art. 12 sinngemäß: Kinder haben das Recht, ihre Meinung in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, zu äußern. Die Meinung der Kinder muss aber nicht nur gehört, sondern auch berücksichtigt werden. Immer wieder stellt sich dabei die Frage, auf welche Weise das in der Schule am besten zu machen ist, wenn zB eine „Hausordnung“ erstellt wird. Dort geht es bekanntlich um Regeln über das Verhalten im Unterricht, in den Pausen, beim Zuspätkommen und Ähnliches. Für immer wiederkehrende wichtige Fragen – zB Handy-Gebrauch, Schummeln, Prüfungen – hat die KIJA einen so genannten „School Checker“ erstellt (www.kija.at). Kinder haben ein Recht auf ihre Identität Nach Artikel 8 der Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf einen eigenen Namen, der es nicht lächerlich macht oder herabsetzt und sein Geschlecht erkennbar macht, und eine Staatsangehörigkeit. Jedes Kind muss persönliche Dokumente wie Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und für eine Reise einen Personalausweis oder Reisepass haben. M9 Verbotene Vornamen Q Diese Vornamen sind in Österreich verboten: Doktor, Grammophon, Judas, Kain, McDonald, Magister, Majesty, Mimi, Nutella, Omo, Pumuckl, Rainer (wenn der Nachname „Zufall“ ist), Rotkäppchen, Satan, Verleihnix, Vitamalz, … (nach: Kurier, 9.8.2021) M10 Gesetzeslage in Österreich Q Jedes Kind benötigt seit dem 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr. Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren bis zwei Jahre: zwei Jahre ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre (nach: www.oesterreich.gv.at) M12 Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien. Q Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden – sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion, Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten. Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden. Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern. Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und in Entscheidungen einbezogen werden. (nach: Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, 20.11.1989) Grafiken analysieren und interpretieren Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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