152 Politische Mitbestimmung Legislative = Gesetzgebung Nationalrat und Bundesrat machen im Parlament die Bundesgesetze, für die Landesgesetze sind die Landtage in den Bundesländern zuständig. Die meisten Gesetze entstehen über Regierungsvorlagen der Bundesregierung. Exekutive = Verwaltung Bundespräsidentschaft, Bundesregierung, Bundesministerien, Landesregierungen, Bundesheer, Polizei und Verwaltungsbehörden wenden die beschlossenen Gesetze an. Judikative = Rechtsprechung Richterinnen, Richter und Schöffengerichte (Laienrichterinnen und Laienrichter) urteilen unparteiisch entsprechend den Gesetzen. Ist die klagende oder die beklagte Partei mit dem Urteil nicht einverstanden, kann sie bei der nächsthöheren Instanz Berufung einlegen entsprechend dem Instanzenzug: Bezirksgericht – Landesgericht – Oberlandesgericht – Oberster Gerichtshof. Gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde kann man beim Verwaltungsgericht des Bundeslandes Beschwerde erheben und in zweiter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht in Wien. Der Verfassungsgerichtshof überprüft, ob neue Gesetzesvorschläge mit den in den Verfassungsgesetzen festgelegten Richtlinien übereinstimmen. Föderalismus Legislative und Exekutive sind auf Bund und Bundesländer aufgeteilt: Landesgesetze können daher unterschiedlich sein. Aufgaben werden zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Beispiel Straßen: Der Bund ist für Autobahnen und Schnellstraßen zuständig, die Bundesländer für Hauptstraßen, die Städte und Gemeinden verbinden. Für die Verbindungen innerhalb von Städten und Gemeinden sind diese selbst zuständig, weil sie am besten beurteilen können, wo man zB eine Verkehrsberuhigung braucht. M2 Der bundesstaatliche Aufbau Österreichs Q Bund und Länder haben eine eigene Gesetzgebung. Die Bundesländer wirken an der Verwaltung des Bundes durch die mittelbare Bundesverwaltung mit. Die Bundesländer wirken über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mit. Bund und Länder haben eigene Finanzwirtschaften, also ein eigenes Budget. Sie können auch eigene Abgaben einheben. Viele Steuern werden jedoch nur vom Bund eingehoben. Die Länder erhalten Mittel aus dem gesamten Steuereinkommen des Bundes. (nach: parlament.gv.at) M3 Elemente einer Demokratie M4 Nichtwähler (Karikatur, Erl, 22.9.2017) politische Vertretungen Wahlberechtigte Wahlvorschlag Amtsdauer wann … den Nationalrat Österreicherinnen und Österreicher Parteien 5 Jahre … den Landtag Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Parteien 5 Jahre 6 Jahre (OÖ) … den Gemeinderat / Bezirksparlamente (W) Gemeindebürgerinnen und -bürger + in der Gemeinde gemeldete EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Parteien oder Namenslisten 5–6 Jahre … den Bürgermeister / die Bürgermeisterin Gemeindebürgerinnen und -bürger oder Gemeinderat (Stmk., NÖ, W) Persönlichkeitswahl … den Bundespräsidenten / die Bundespräsidentin Österreicherinnen und Österreicher 6 Jahre … das EU-Parlament alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Parteien 5 Jahre M1 Wir wählen … Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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