152 Gesetze und Regeln gestalten unser Leben M2 EGB Entenhausener Gesetzbuch Q Als der Mensch sich zur Sesshaftigkeit entschloss, wurden verbindliche Regeln für das gesellschaftliche Miteinander notwendig. Welcher Landwirt wird schon monatelang im Schweiße seines Angesichts den Acker bestellen, wenn er damit rechnen muss, dass sein Nachbar ihm rechtzeitig zum Wintereinbruch die Speisekammer plündert? Solch schändliches Verhalten wurde fortan von der Dorfgemeinschaft geahndet, der Täter einer als angemessen erachteten Bestrafung zugeführt. Zunächst wohl durch einfachen Mehrheitsbeschluss, später vereinfachte man das Verfahren, indem man einen Dorfältesten oder Häuptling (im heutigen Sprachgebrauch: Bürgermeister) bestimmte, dem Streitfälle aller Art zur Entscheidung vorgetragen werden konnten. Jedoch waren die zugrundeliegenden Regeln nirgends schriftlich fixiert, sodass der Ausgang solcher Verhandlungen in hohem Maße von Bauchgefühl und Tagesform des Entscheidungsträgers abhing. Rechtssicherheit sieht anders aus. Auf Dorfebene mochte das recht oder schlecht funktionieren, doch mit der Herausbildung staatlicher Systeme entstand auch ein Bedürfnis nach verbindlichen Vorgaben. (nach: EGB Entenhausener Gesetzbuch, Walt Disney, 2017) Regeln für das Zusammenleben Wo Menschen miteinander zu tun haben (Familie, Schule, Freundeskreis, Verein), kann es Probleme und Konflikte geben: Jemand nimmt sich auf Kosten anderer Rechte heraus oder schadet ihnen mit seinem Verhalten. Regeln und Gesetze können solche Probleme lösen. Wer dagegen verstößt, fällt auf, muss sich rechtfertigen, kann sogar bestraft werden. Werte bestimmen unser Handeln Nicht alles muss durch ein Gesetz geregelt werden. Wie du dich gegenüber anderen Menschen verhalten sollst, hast du durch deine Umgebung erfahren. Vor allem deine Eltern, aber auch deine Lehrerinnen und Lehrer haben dir bestimmte Werte vermittelt. Man versteht darunter Richtlinien für das Verhalten. Persönliche Werte können sich beziehen auf Themen wie Freundschaft, Pünktlichkeit, Gerechtigkeit, Toleranz, … Gesetze als Spielregeln Bei manchen Fragen und Themen braucht eine Gesellschaft genaue Spielregeln: die Gesetze, die die Werte der Gesellschaft widerspiegeln. Alle Menschen müssen sich nach den Gesetzen richten. Sie können für falsches Verhalten vor Gericht kommen. M1 Verhaltensvereinbarung Q Der Umgang mit den elektronischen Medien muss gelernt sein. Es ist Aufgabe aller Schulpartner, einen verantwortungsbewussten Umgang mit den elektronischen Medien zu pflegen. Hier sind vor allem die Erwachsenen und die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe wichtige Vorbilder. Die Mitnahme von Mobiltelefonen und Smartphones ist möglich. Diese müssen jedoch während des Aufenthalts im Schulbereich stumm geschaltet sein. Die Verwendung von Laptops oder Tablets für Unterrichtszwecke ist nach Erlaubnis durch die jeweilige Lehrkraft gestattet. Die Verwendung ist im Unterricht und in den Studierzeiten nur nach Erlaubnis durch die jeweilige Lehrkraft möglich, die Verwendung in der freien Zeit am Nachmittag ist erlaubt. (nach: Schulordnung des Theresianums, Wien, 2015) Wer macht die Gesetze? Gesetze auf verschiedenen Ebenen Österreich ist ein demokratischer Staat. Dies bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger über 16 Jahren die Politikerinnen und Politiker wählen dürfen. Diese gestalten in deren Auftrag die Politik. Neue Regeln werden zu neuen Gesetzen. Es ist genau festgelegt, wer welche Vorschriften und Gesetze macht. Manche Entscheidungen treffen Gemeinden und Städte, andere gelten für den ganzen Staat. Wenn Probleme mehrere Staaten oder die ganze Welt betreffen (zB Umweltschutz, Umgang mit Flüchtlingen etc.), suchen Politikerinnen und Politiker europäische oder internationale Lösungen. Städte und Gemeinden Alle sechs Jahre finden Wahlen zum Gemeinderat und zum Amt des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin statt. Die Gemeinden sind zuständig zB für Müllabfuhr, Gemeindestraßen, Kindergärten und öffentliche Freizeiteinrichtungen (zB Schwimmbad, Sporthalle). Über all diese Angelegenheiten entscheiden die im Gemeinderat vertretenen Parteien. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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