Zeitbilder 2, Schulbuch

147 Sambia M4 Der britische Bergbaukonzern Vedanta erobert eine sambische Kupfermine zurück. Q Sambia strebt eine Verdreifachung der Kupferproduktion an und steht vor Produktionsproblemen und Schulden: Bereits 2019 warf die sambische Regierung Vedanta unzureichende Investitionen vor und ließ die Mine vorläufig einstellen. Unter staatlicher Kontrolle kämpfte sie darum, betriebsfähig zu bleiben. Nun nahm die Regierung Verhandlungen über den Besitz der Mine auf. Da Vedanta als Mehrheitsaktionär die Verantwortung für die Mine übernimmt, bestätigte der sambische Bergbauminister, dass Vedanta den Betrieb „wiederbeleben“ werde. Er betonte, dass Vedantas erneutes Engagement Sambia zum weltweit führenden Kupferproduzenten positionieren und es ermöglichen würde, Indiens wachsende Kupfernachfrage zu decken. Da die Welt weiterhin auf nachhaltigere Energiequellen umsteigt, wird der Bedarf an Kupfer wahrscheinlich stark ansteigen. Sambias Regierung erwägt auch den Verkauf der Mopani-Kupferminen, was auf Potenzial für weitere Investitionen und Expansion in diesem Sektor hinweist. Allerdings müssen Herausforderungen wie Arbeitsprobleme und kurzfristige Verträge angegangen werden, um einen nachhaltigen und effizienten Betrieb sicherzustellen. (nach: coinunited.io, 5.9.2023) M5 Demonstrierende vor dem Obersten Gerichtshof in London: Klage gegen den britischen Bergbaukonzern Vedanta wegen Umweltverschmutzung (Foto 15.1.2019) 5 Vergleiche die Anklagen der Demonstrierenden in M5 mit den Aussagen des Hongkonger Wirtschaftsinvestors (M4). Überprüfe, wie er die Probleme, die die Demonstrierenden nennen, anspricht. Liste die Vorteile auf, die Sambia nach seinen Aussagen von Vedanta haben wird. Nimm Stellung zu diesem Interessenkonflikt. (PUK III) M6 Helsinki Pride Parade 2022: WAY TOO QUEER FOR YOUR BINARY (Viel zu queer für euer Frau-Mann-Schema) Platz für alle 6 Erläutere, was die Frau mit ihrem Schild (M6) zum Ausdruck bringen will. Formuliere in einem Blog deine eigenen Ideen zum Thema „Platz für alle“. (PUK III) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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