Zeitbilder 2, Schulbuch

Anwendungsbereich 4: Vergangene und gegenwärtige Herrschafts- und Staatsformen 111 Die Lehensordnung Geistliche Einflussreiche Kirchenmänner, wie zum Beispiel Erzbischöfe oder Bischöfe, waren häufig adelig. Sie unterstützten und berieten den König und den Adel bei den Staatsgeschäften. Einfache Geistliche, wie etwa Dorfpfarrer, waren nicht adelig, sondern bürgerlich. Sie waren den hohen Geistlichen untergeordnet und hatten keinen politischen Einfluss. König und Adel Der König (= Monarch) herrschte nicht allein. Die hohen Adeligen (Herzöge, Grafen) berieten ihn und verwalteten für ihn das Reich. Sie sorgten dafür, dass die Menschen seine Anweisungen befolgten und Steuern zahlten. Wenn Krieg war, unterstützten sie den König und mussten dafür ihre Ausrüstung selbst bezahlen. Sie kostete für einen Ritter mit Pferd etwa gleich viel wie 30 Kühe. Lehen Der König war der oberste Grundherr (Lehensherr) im Reich. Er gab den hohen Adeligen Grund und Boden, den sie nutzen durften (= Lehen). Diesen Lehensmännern gehörte das Lehen aber nicht, und sie durften es anfangs auch nicht an ihre Söhne weitervererben. Der König konnte es nach dem Tod eines Lehensmannes neu vergeben. Ein solches Lehen konnte eine Grafschaft* oder ein ganzes Herzogtum* sein. Die hohen Adeligen verliehen Teile ihres Lehens wiederum an niedere Adelige (= Ritter) weiter. Das konnte eine Burg mit dem dazugehörigen Land und mit mehreren Dörfern sein. So wurden die niederen Adeligen zu Lehensmännern des hohen Adels. Auch sie mussten für ihre Lehen ihren Lehensherren Treue und Hilfe, vor allem im Krieg, versprechen. Ab dem 12. Jh. wurden Lehen oft erblich, sie blieben in der Familie des Lehensmannes. Bauern Mit dem Lehen erhielten die Adeligen auch die Herrschaft über die Menschen, die dort lebten. Als Grundherren bestimmten sie über die Bauern, mussten ihnen dafür aber auch bei Krankheit oder Missernten helfen. Die Bauern waren mit etwa 90 Prozent der Bevölkerung die weitaus größte Gruppe. Allerdings gab es auch unter den Bauern große Unterschiede – von frei bis unfrei, von sehr arm bis wohlhabend. M4 Dreiständebild: Christus weist die Aufgaben zu: Geistliche: Tu supplex ora – Du sollst inständig beten; Adelige: Tu protege – Du sollst beschützen; Bauern: Tuque labora: Und du sollst arbeiten! (Holzschnitt, 1470, spätere Kolorierung) M5 Dreiständebild: „Tu ora – du sollst beten, Tu defende – du sollst verteidigen, Tu labora – du sollst arbeiten“ (Holzschnitt in „Pronosticatio in Latino“, Johannes Lichtenberger, Venedig, 1511) 1 Beschreibe die Darstellung der beiden Lehensvergaben (M1). Achte dabei besonders darauf, wie zu erkennen ist, wer der jeweils Vornehmere ist. (HMK I) 2 Erkläre, warum auf einer Seite zwei Personen dargestellt sind (M1). Begründe, welche der beiden Lehensvergaben zuerst erfolgt sein muss: Die auf der rechten oder die auf der linken Bildhälfte? (HMK II) 3 Analysiere die Lehensordnung M2. Vergleiche diese Gesellschaftsordnung mit der des alten Ägypten (S.38). (HMK II) 4 Fasse M3 in eigenen Worten zusammen. Begründe, ob sie dir gerecht erscheint oder nicht. (HMK II) 5 Beschreibe das Dreiständebild M4. Benenne den, der im Mittelpunkt steht. Begründe dies mithilfe des Schulbuchtextes über die Gesellschaftsordnung. (HOK II) 6 Analysiere das zweite Ständebild (M5), das ca. 40 Jahre jünger ist, auf dieselbe Weise. Nenne Anzeichen dafür, dass der zweite Künstler den früheren Holzschnitt gekannt hat. Arbeite wichtige Unterschiede zwischen den beiden Darstellungen heraus. (HMK II) 7 Nenne in M4 und M5 die Merkmale der einzelnen Stände. Analysiere, ob, und wenn ja wodurch, du erkennen kannst, dass die Künstler die Bauern geringer schätzten als die beiden anderen Stände. (HMK II) ca. 800 n. Chr. ca. 1500 n. Chr. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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