STURM UND DRANG | 1770 – 1785 115 Sprecht, Höflinge, mit Ehrfurcht auf der Lippe Nun Schmeichelei’n ins taube Ohr! Beräuchert das durchlauchtige Gerippe Mit Weihrauch, wie zuvor! Er steht nicht auf, euch Beifall zuzulächeln, Und wiehert keine Zoten mehr, Damit geschminkte Zofen ihn befächeln, Schamlos und geil, wie er. 10. Untersuchen Sie, wie das Gedicht an der Herrschaft der Fürsten in der damaligen Zeit Kritik übt: • Geben Sie die zentralen Kritikpunkte wieder. • Analysieren Sie den Aufbau des Gedichtes. • Erläutern Sie, wie die Kritik sprachlich umgesetzt wird. 11. Beschreiben Sie, wie heute mit System- und Regimekritikerinnen und -kritikern in verschiedenen Teilen der Welt umgegangen wird. Anonymes Huldigungsgedicht anlässlich des Regierungsantritts von Kurfürst Friedrich August (1694) Erlauchter Götter-Sohn / ach ja! du hast die bahn Im frohen horizont der Lindenstadt genommen. Die Musen heissen dich viel tausendmahl willkommen / Denn ihnen bricht mit dir des glückes morgen an. Wie friedlich und vermehrt wird diese schaar sich mühen / O Friederich August / in deiner gunst zu blühen! Wir söhne Schlesiens / die itzt in dieser stadt Der weißheit perlen-fang gantz ungestört geniessen / Erlegen hier gebückt den zoll zu deinen füssen / Den treu und danckbarkeit uns vorgeschrieben hat. Erlaube / daß diß blat / du beyspiel gröster Helden / Dieweil dein ruhm zu hoch / nur darff dein glücke melden. Nicht nur dein unterthan benennt dich sein vergnügen; Gantz Deutschland sieht an dir auch seinen schutz-gott schon. Drum steht dir aller hertz wie thor’ und pforten offen / Weil sie mit dir zugleich des glückes einzug hoffen. [...] Uns düncket / daß die kunst den abriß schon gethan / Wie dir die nach-welt wird ein solches denckmahl bauen: Geharnischt läßt sie dich auff einem wagen schauen / Die ehre spannt davor gezähmte löwen an. Die Tugend aber schreibt: Auff solchem ehren-wagen Wird Sachsens hercules den sternen zugetragen. [...] 11 30 32 12 34 36 Traditionelles Huldigungsgedicht 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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