Killinger Literaturkunde, Schulbuch

10 HOCHMITTELALTER ETWA 1170 BIS 1230 DIE MITTELALTERLICHE GESELLSCHAFTSORDNUNG Diese Zeit ist durch eine Dreiständegesellschaft gekennzeichnet: Ritterschaft (Wehrstand), Bauern (Nährstand) und Geistlichkeit (Lehrstand) waren deutlich voneinander abgegrenzt und doch aufeinander bezogen. Das Feudalsystem (feudum = Lehen1) gliederte die Gesellschaft stufenförmig. Der König stand an der Spitze der Gesellschaftsordnung und vergab an seine Untergebenen Lehen oder Ämter. Inhaber großer Lehen gaben Teile davon weiter, natürlich nur gegen vereinbarte Dienstleistungen. Es galt der Grundsatz: Kein Lehen ohne Dienst, kein Dienst ohne Lehen. Zwischen den Endpunkten der Lehensordnung war jeder somit Lehensherr und auch Lehensmann und stand in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Abhängigkeit zum jeweils anderen. Der Lehensherr war zu „milte“ (Freigebigkeit) verpflichtet, der Lehensmann zu „triuwe“ (Treue und Gehorsam). Der Untergebene genoss militärischen Schutz, zu seinen Pflichten zählte jedoch auch der Kriegsdienst für den Lehensherrn. Der Ritter bildete als gerüsteter Reiter den Kern und die Stärke des Heeres. Seine wirtschaftliche Lebensgrundlage war Land, das persönliches Eigentum oder Lehen Das Lehenswesen 1 Lehen: Grundbesitz, der von einem Herrscher, dem Lehensherrn, einem Untergebenen, dem Lehensnehmer, zur Verfügung gestellt wird. Dafür ist der Lehensnehmer zum Dienst für den Lehensherrn verpflichtet. Gesellschaftsstruktur Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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