vernetzt - Digitale Grundbilung, Schulbuch

Auch du kannst eine Urheberin bzw. ein Urheber sein Wenn du selbst ein Foto machst oder Texte schreibst, bist du auch eine Urheberin bzw. ein Urheber: Du hast ein Werk erstellt. Deine Werke unterliegen dem Urheberrecht: Das Urheberrecht schützt auch automatisch alle deine Werke. Das heißt, dass nur du entscheidest, was mit deinem Foto passiert. Kein anderer darf es für sich nutzen, ohne dich zu fragen. Gleiches gilt für Texte: Niemand darf Texte veröffentlichen, die du geschrieben hast. Jede Urheberin bzw. jeder Urheber hat Rechte Verwendung von fremden Bildern Solange du etwas nur im Unterricht vor der Klasse zeigst, ist die Verwendung von Bildern ohne Zustimmung der Urheberin bzw. des Urhebers erlaubt. Das gilt für Bilder aus dem Internet genauso wie für Fotos aus Zeitschriften oder Büchern. Auf keinen Fall aber darfst du diese Bilder ins Internet stellen, etwa auf die Schulwebsite. Damit machst du die Bilder der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich und verletzt das Urheberrecht. Am sichersten ist es, wenn du Fotos benutzt, die du selbst gemacht hast. Verwendung von fremden Texten Wenn du eine Textstelle wortwörtlich übernimmst, musst du sie in Anführungszeichen als Zitat kennzeichnen und die Quelle angeben. Sinngemäße Zitate werden nicht in Anführungszeichen gesetzt, aber mit einer Quellenangabe versehen, die mit „Vgl.“ (= vergleiche) beginnt. Die Quellenangabe kannst du entweder in Klammern direkt hinter die Anführungszeichen schreiben oder als Fußnote am Ende der Seite einfügen. Ebenso musst du Abbildungen, Tabellen, Zeichnungen usw. kennzeichnen, wenn du sie übernommen hast. Quellenangaben Eine Quellenangabe sollte so genau wie möglich sein. Auf der rechten Seite siehst du einige Beispiele für Quellenangaben. Wenn du andere Quellen verwenden möchtest, frage bitte deine Lehrerin bzw. deinen Lehrer, wie du vorgehen sollst. 1 Abschreiben ist nicht erlaubt! Ohne Genehmigung der Urheberin bzw. des Urhebers darf man auch im Internet kein Werk verbreiten (z. B. kopieren und verschicken). Die Urheberin bzw. der Urheber muss auch gefragt werden, wenn ihr/sein Werk verändert werden soll. Falls auf deinem Foto Menschen zu sehen sind und ihr Gesicht gut zu erkennen ist, musst du sie fragen, ob sie damit einverstanden sind. Urheberin/Urheber ist, wer ein Werk geschaffen hat. Mit Werken sind z.B. Gemälde, Texte, Songs, Fotos, usw. gemeint. Urheberrechtsgesetz: Hier sind die Rechte von Urhebern verankert. Dieses beinhaltet auch den Schutz des eigenen Bildes. Fotos, die deine Privatsphäre betreffen, dürfen nicht ungefragt veröffentlicht werden. 206 6 Internet Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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