Mathematik verstehen Grundkompetenztraining 5, Arbeitsheft [Auszug]

6 A TERME UND FORMELN A.12 Jemand gibt von einem Geldbetrag zuerst ein Viertel aus und anschließend noch ein Fünftel des verbliebenen Geldes. Es verbleiben ihm 600€. Wie viel besaß er am Anfang? A.13 Vergrößert man eine Zahl A um 20%, so erhält man eine Zahl B. Vergrößert man B um 50%, so erhält man eine Zahl C. Kreuze die beiden zutreffenden Aussagen an! C ist um 70% größer als A.  A ist um 20% kleiner als B.  C ist um 50% größer als B.  B ist um 50% kleiner als C.  C ist um 80% größer als A.  A.14 Fabian legt jeden Monat 120€ auf sein Sparbuch, das sind 8% seines Monatseinkommens. Wie hoch ist sein Monatseinkommen? A.15 In einer Gemeinde sollen x Männer und y Frauen befragt werden, wen sie sich für das Bürgermeisteramt wünschen. Ein Gemeinderat nimmt an, dass sich mindestens 45% der Männer und mindestens 55% der Frauen die Gemeinderätin Helga Müller als Bürgermeisterin wünschen. Kreuze die beiden Terme an, die die Mindestanzahl aller Wählerinnen und Wähler von Frau Müller angeben, falls diese Annahme zutrifft! 45 · x + 55 · y  (0,45 + 0,55) · (x + y)  0,45 · x + 0,55 · y  100 · (0,45 · x + 0,55 · y)  ​ 45 · x + 55 · y __ 100 ​  A.16 Eine Waschmaschine wurde um 20% teurer und kostete dann 696€. Berechne den ursprünglichen Preis der Waschmaschine! A.17 Ein Fernsehgerät wurde um 30% billiger und kostete dann 595€. Berechne den ursprünglichen Preis des Fernsehgeräts! A.18 Ein Kapital K wird vier Jahre lang mit einem effektiven Jahreszinssatz von p% verzinst und ergibt dann ein Endkapital E. Stelle eine Formel zur Berechnung von p aus K und E auf! A.19 Fachleute sagen, dass 60% aller schwerwiegenden Fahrradunfälle mit Kopfverletzungen verbunden sind, und dass 45% aller Kopfverletzungen tödlich sind. Wie viel Prozent aller schwerwiegenden Fahrradunfälle sind mit tödlichen Kopfverletzungen verbunden? Kreuze die richtige Aussage an! 15%  27%  30%  39%  54%  105%  AG-R 2 .1 AG-R 2 .1 AG-R 2 .1 AG-R 2 .1 AG-R 2 .1 AG-R 2 .1 AG-R 2 .1 AG-R 2 .1 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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