erleben und gestalten 3 - Geschichte und politische Bildung, Schulbuch

3 47 æ Gib Kants Begriffsbestimmung der Aufklärung in eigenen Worten wieder. æ Erkläre die im Text gebrauchten Begriffe Unmündigkeit, Unvermögen, Verstand und Mut mithilfe eines Wörterbuchs oder Lexikons. æ Vergleiche den Freiheitsbegriff von Rousseau und Montesquieu. Stelle dir dazu folgende Fragen: Was wird jeweils unter Freiheit verstanden? Wer ist frei? Wann ist jemand frei? Wie kommt man zu Freiheit? (HSK, HMK, LK) A1 æ Reihe die Zitate nach ihrer Bedeutung für dich. Begründe deine Reihung. æ Erkläre die Zitate jeweils anhand eines Beispiels. æ Formuliere zu den Forderungen der Aufklärer Werbeslogans. æ Nimm zu den Auswirkungen der Aufklärung auf dein Leben Stellung. (HMK) A2 Das Ziel der Aufklärung beschrieb der deutsche Philosoph Immanuel Kant (1724–1804) folgendermaßen: Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen […] Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung. Kant, Was ist Aufklärung, 1783, S. 53 Der Verstand ist wie eine Fahrkarte: Sie hat nur dann einen Sinn, wenn sie benutzt wird. Ernst R. Hauschka Es fällt immer auf, wenn jemand über Dinge redet, die er versteht. Helmut Käutner Man empfängt Menschen nach dem Kleide und entlässt sie nach dem Verstand. Karl Simrock Der Verstand kann uns sagen, was wir unterlassen sollen. Aber das Herz kann uns sagen, was wir tun müssen. Joseph Joubert Denn es ist nicht genug, einen guten Kopf zu haben; die Hauptsache ist, ihn richtig anzuwenden. René Descartes Der Mensch wird frei geboren, und überall ist er in Ketten. […] Solange ein Volk zu gehorchen gezwungen ist und gehorcht, tut es gut daran; sobald es das Joch abschütteln kann und abschüttelt, tut es noch besser; denn da es seine Freiheit durch dasselbe Recht wiedererlangt, das es ihm geraubt hat, ist es entweder berechtigt, sie sich zurückzuholen, oder man hatte keinerlei Recht, sie ihm wegzunehmen. Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag, 1762, S. 5f. In den Demokratien scheint das Volk zu tun, was es will. Aber die politische Freiheit besteht keineswegs darin, dass man tut, was man will. In einem Staat […] kann die Freiheit nur darin bestehen, dass man das tun kann, was man wollen soll, und durch nichts gezwungen wird zu tun, was man nicht wollen darf […] Freiheit ist das Recht all das zu tun, was die Gesetze erlauben […]. Montesquieu, Vom Geist der Gesetze, 1748, S. 128 (bearbeitet) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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