erleben und gestalten 3 - Geschichte und politische Bildung, Schulbuch

20 Frühe Neuzeit Magie und Hexerei Gesellschaftliche Vorstellungen Heute wird in vielen Spielfilmen und TV-Serien ein positives Bild von „Magie“ und „Hexerei“ vermittelt. In früheren Epochen wurde damit hingegen oft etwas Negatives verbunden. Beispielsweise wurden sogenannte „Hexen“ für Notlagen, wie etwa Missernten, verantwortlich gemacht. Verfolgung von Hexen Es gibt auch aus früheren Zeiten vereinzelte Berichte, dass Menschen zum Tode verurteilt worden waren, weil man ihnen Hexerei vorgeworfen hatte. Großangelegte Hexenverfolgungen fanden aber hauptsächlich im 16. und 17. Jh. statt. Zehntausende Menschen wurden der Hexerei beschuldigt, dafür verurteilt und hingerichtet. Damit eine Person als Hexe angezeigt werden konnte, reichte allein eine Denunziation. Mit dem Vorwurf der Hexerei konnte man also schnell unliebsame Familienmitglieder oder Bekannte loswerden. Rasch wurden Schriften über Hexen verbreitet. Im „Hexenhammer“ aus dem Jahr 1487 wurde erklärt, wer als Hexe galt und wie man Hexen verfolgen sollte. Das Buch diente den Gerichten als Leitfaden für Hexenprozesse, die nach dem folgenden Schema abliefen. Anklage wegen Hexerei Geständnis kein Geständnis kein Geständnis = Pakt mit dem Teufel Geständnis & Nennung von Mitschuldigen Folter Todesurteil Mögliche Abläufe bei einem Hexenprozess (wurden teilweise abgewandelt) Abwertung von Frauen Jede und jeder konnte als Hexe verfolgt werden, auch Kinder. Die meisten Verfolgten, rund 75–80 Prozent, waren Frauen. Darunter waren beispielsweise Hebammen, die sich mit Heilkräutern gut auskannten. Erzwungene Geständnisse Da eine beschuldigte Person selbstverständlich nie bei „Hexereien“ erwischt werden konnte, war für die Verurteilung ein Geständnis nötig. Um ein solches zu erreichen, wurde in der Regel gefoltert. Die Angeklagten hatten dabei schlimme Schmerzen zu erleiden und gestanden in der Regel die Vorwürfe. Es kam daher bei den meisten Prozessen zur Verurteilung. Viele Verurteilte wurden auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Neben Geständnissen gab es noch einen zweiten Weg, die Schuld von Angeklagten zu beweisen. Bei den sogenannten Hexenproben konnte man aber nur verlieren. Sehr bekannt ist die Wasserprobe: Dazu wurden die Menschen mit verbundenen Händen und Beinen ins Wasser geworfen. Wenn sie ertranken, galten sie als unschuldig; wenn sie an der Oberfläche schwammen, galten sie als Hexen und wurden hingerichtet. Diese Maßnahmen wären heute aufgrund verschiedener Bestimmungen rechtswidrig. Sie verstoßen gegen die Menschenrechte. ÷ Schon immer wurden bestimmte Personengruppen beschuldigt, Notlagen verursacht zu haben. Im Mittelalter wurde beispielsweise oft die jüdische Bevölkerung für Missstände verantwortlich gemacht. P Denunziation: Beschuldigung einer Person oder Gruppe, oft zum eigenen Vorteil ÷ In der Bibel (Exodus 22,17) findet sich die Anweisung, dass eine Hexe nicht am Leben gelassen werden soll. Dies diente als Rechtfertigung für die Verfolgung von Hexen. ÷ Schätzungen zufolge wurden 40.000–60.000 Menschen in Europa als „Hexen“ hingerichtet. ÷ In vielen Darstellungen von Hexen oder Zauberern finden sich Hilfsmittel: Zaubertränke, ein Zauberstab, ein Zauberbuch, diverse Zaubersprüche – und nicht zu vergessen: ein Besen. Der Zauberlehrling, Darstellung zur gleichnamigen Ballade von Johann Wolfgang von Goethe, Holzschnitt, nachkoloriert, 19. Jh. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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