158 Wahlen und Wählen Wahlen in den Medien Mittel der Informationsbeschaffung Uns stehen heute viele verschiedene Medien zur Verfügung, wie Fernsehen, Radio und Internet (inkl. Soziale Medien). Diese kann man nützen, um sich vor einer Wahl (bzw. Volksabstimmung und -befragung) über die Ansichten von Parteien bzw. Kandidatinnen und Kandidaten zu informieren. Auch über die Ergebnisse von Wahlen erfährt man durch die Medien. Vierte Gewalt In Demokratien gibt es Pressefreiheit. Dies bedeutet, dass die Politik den Medien nicht vorschreiben darf, was diese berichten und was nicht. Wichtig ist darüber hinaus, dass es viele verschiedene Medien gibt. So können wir die Berichterstattung vergleichen und uns unsere eigene Meinung bilden. Die Berichterstattung in den Medien kann die Meinung der Bevölkerung zu einem Thema beeinflussen. Journalistinnen und Journalisten sind verpflichtet, genau zu recherchieren, bevor sie etwas berichten. Sie tragen daher eine große Verantwortung. In seriösen Medien werden immer unterschiedliche Meinungen zu einem Thema dargestellt. Eine wesentliche Aufgabe der Medien ist es, die Arbeit der Politik zu kontrollieren. Journalistinnen und Journalisten suchen beispielsweise nach den Verantwortlichen, wenn etwas schiefläuft. Sie fragen Politikerinnen und Politiker nach ihren Meinungen und stellen sie zur Rede, wenn Versprechen nicht eingehalten werden. Medien gelten daher – neben der Legislative (Gesetzgebung), der Exekutive (Vollziehung) und der Judikative (Gerichtsbarkeit) – als vierte Gewalt in einer Demokratie. Printmedien In Österreich gibt es heute viele verschiedene Tageszeitungen und Wochenmagazine. Diese sind unabhängig von der Politik, stehen aber manchmal politischen Richtungen oder Parteien nahe. In Wahlkämpfen kann es sein, dass eine Zeitung die politischen Ansichten mancher wahlwerbender Parteien mehr unterstützt als die von anderen. In Zeitungen werden oft auch Inserate von Parteien abgedruckt. Wir können unterscheiden: æ Boulevardzeitungen: berichten eher kurz und spitzen die Aussagen zu æ Qualitätszeitungen: berichten möglichst ausführlich und versuchen, viele verschiedene Aspekte zu berücksichtigen Das Wahlplakat dient der Wahlwerbung einer Partei oder einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten. Sie sind meist zahlreich an öffentlichen Orten angebracht und werden von 98 % der Bevölkerung gesehen. Manche Gemeinden stört diese Art der Wahlwerbung jedoch und sie verbieten sie (z.B. Mattersburg). Radio und Fernsehen Auch über das Radio und das Fernsehen werden Wahlkämpfe geführt. Parteien und Kandidatinnen bzw. Kandidaten können Werbezeit kaufen und so ihre Meinungen verbreiten. Darüber hinaus werden in den verschiedenen Informationssendungen von Journalistinnen und Journalisten Informationen zu Wahlen bereitgestellt. Außerdem organisieren und leiten sie Debatten zwischen Politikerinnen und Politikern. Neben „Duellen“ zwischen zwei Personen sind die sogenannten „Elefantenrunden“ vor Wahlen sehr beliebt. Dabei werden die wahlwerbenden Parteien von ihren jeweiligen Spitzenkandidatinnen bzw. -kandidaten vertreten. Zusätzlich gibt es verschiedene Formen von Einzelinterviews. ÷ In Diktaturen gibt es keine Pressefreiheit. Die Menschen können nur ein Medium konsumieren oder erfahren in allen Medien die exakt gleichen Informationen. Alles, was in den Medien berichtet wird, wird von staatlicher Seite bestimmt. ÷ Um möglichst viele Wählerinnen und Wähler zu überzeugen, wenden Parteien bei Wahlkämpfen verschiedene Strategien an, wie z.B. æ Personalisierung (starke mediale Präsenz der Spitzenkandidatinnen bzw. -kandidaten) æ Konzentration auf Sachthemen æ Verbreitung von leicht merkbaren Slogans æ Demonstration der Volksnähe, u.a. durch Zeigen des Privatlebens von Politikerinnen bzw. Politikern æ Bemühen um Stammwählerinnen bzw. -wähler mit altbekannten Themen æ Hinwendung an neue Wählerinnen bzw. Wähler mit neuen Forderungen æ Betonen der Konkurrenz zu einer anderen Partei ÷ Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ORF) hat bestimmte von der Politik festgelegte Aufgaben. Beispielsweise ist er verpflichtet, Sendungen im „öffentlichen Interesse“ auszustrahlen (z.B. Nationalratssitzungen). Die Berichterstattung ist aber unabhängig und wird nicht staatlich kontrolliert. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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