erleben und gestalten 3 - Geschichte und politische Bildung, Schulbuch

156 Wahlen und Wählen So funktioniert Wählen Regeln für das Wählen Du hast sicher schon einmal an einer Klassensprecherinnen- bzw. Klassensprecherwahl teilgenommen. Für ihre Durchführung gibt es jedoch keine verbindlichen Vorgaben. Für den Ablauf von Wahlen auf Gemeinde-, Landes-, Bundes- oder EU-Ebene gibt es in Österreich genaue gesetzliche Vorgaben. Damit du bei deiner ersten Wahl gut gerüstet bist, bekommst du hier eine Schritt-für-SchrittAnleitung. Schritt-für-Schritt-Anleitung Alle Wählerinnen und Wähler sind im Wählerverzeichnis eingetragen. Dieses Verzeichnis wird rechtzeitig vor jeder Wahl in den Gemeindeämtern bzw. Magistraten aufgelegt. Kurz vor der Wahl bekommst du per Post deine Wählerverständigungskarte. Diese informiert dich, welchem Wahllokal du zugeteilt bist und wann es geöffnet hat. Am Tag der Wahl gehst du in dein Wahllokal. Du gibst bei der Wahlleitung deine Wählerverständigungskarte ab und weist dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus. Dein Name und deine Nummer im Wählerverzeichnis werden in eine Liste eingetragen. Dann erhältst du einen Stimmzettel und ein Kuvert. Damit gehst du in die Wahlkabine. Dort hängt ein Plakat mit allen wahlwerbenden Gruppen bzw. ihren Kandidatinnen und Kandidaten. Kreuze nun die Partei bzw. den Kandidaten oder die Kandidatin an, die du wählen möchtest. Verwende am besten die aufliegenden Stifte. Damit deine Stimme auch wirklich zählt, muss der Stimmzettel gültig sein. Es muss also eindeutig erkennbar sein, was angekreuzt wurde. Stecke den ausgefüllten Stimmzettel ins Kuvert und verlasse damit die Wahlzelle. Übergib das Kuvert der Wahlleitung. Diese wirft es dann in die Wahlurne oder du wirfst es selbst ein. Nun hast du gewählt und kannst das Wahllokal wieder verlassen. ÷ In Städten mit über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hängt vor jeder Wahl in jedem Haus eine Liste, in der alle Wahlberechtigten eingetragen sind. ÷ Falls du keine Wahlverständigung bekommen solltest, aber wahlberechtigt bist, kannst du beim Gemeindeamt bzw. Magistrat Einspruch erheben. Nur wer im Wählerverzeichnis aufscheint, darf auch zur Wahl gehen. ÷ Im Wahllokal sitzen die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter, ev. mit Stellvertreterin bzw. Stellvertreter, drei bis sechs Wahlbeisitzerinnen oder Wahlbeisitzer und die Wahlzeuginnen und Wahlzeugen (bis zu zwei Personen pro wahlwerbender Partei). All diese Personen sollen garantieren, dass die Wahl rechtmäßig abläuft. ÷ Neben der Möglichkeit, im Wahllokal zu wählen, kannst du auch per Briefwahl deine Stimme abgeben. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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