154 Wahlen und Wählen Grundprinzipien des Wahlrechts Wahlen als zentrales Element einer Demokratie Grundlegend für eine Demokratie sind regelmäßige Wahlen. Der österreichische Nationalrat wurde seit 1945 spätestens nach vier Jahren neu gewählt (manchmal auch früher). 2007 kam es zu einer Reform: Seither beträgt eine Wahlperiode fünf Jahre. Für eine Demokratie ist es aber nicht nur wichtig, dass Wahlen regelmäßig stattfinden. Es müssen auch einige Grundregeln erfüllt sein. Insbesondere müssen Wahlen frei, geheim, gleich und allgemein sein. Die in Österreich stattfindenden Wahlen sind heute alle nach diesen Normen gestaltet. Das allgemeine Wahlrecht In Österreich haben alle Staatsbürgerinnen und -bürger das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt zu werden (passives Wahlrecht), sobald sie das entsprechende Wahlalter erreicht haben. Dieses Recht gilt unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Bildung, ihrem Besitz, ihrem religiösen Bekenntnis etc. Nur eine gerichtliche Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe kann zu einem Ausschluss vom Wahlrecht führen. Das gleiche Wahlrecht Alle Stimmen haben den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis. Niemand darf aufgrund einer höheren Steuerleistung oder mehrerer Wohnsitze weitere Stimmen abgeben. Alle Stimmen sind gleich viel wert. Das geheime Wahlrecht (Wahlgeheimnis) Die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Stimme unbeobachtet von anderen abgeben können. Dazu gibt es in den Wahllokalen Wahlzellen, die unbedingt zu benützen sind. Die ausgefüllten Stimmzettel kommen in ein unbeschriftetes Kuvert und werden in eine Wahlurne geworfen. Damit kann bei der Auszählung der Stimmen niemand nachvollziehen, wer wen gewählt hat. Niemand muss sagen, für wen sie oder er ihre oder seine Stimme abgibt. Auch bei der Briefwahl erfolgt die Stimmabgabe unbeobachtet. Das freie Wahlrecht Die Wählerinnen und Wähler dürfen frei entscheiden, für wen sie ihre Stimme abgeben. Niemand darf Zwang oder Druck ausüben. In den Wahlzellen darf daher z.B. keine Wahlwerbung zu finden sein. Weitere Wahlgrundsätze in Österreich In Österreich gilt darüber hinaus das unmittelbare Wahlrecht. Man wählt die wahlwerbenden Personen oder Parteien direkt. Bei Persönlichkeitswahlen (z.B. Bundespräsidentschaft, Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters in einigen Bundesländern) werden die Kandidatinnen bzw. Kandidaten gewählt. Es gilt das Mehrheitswahlrecht. Wer also mehr als 50 Prozent der Stimmen erreicht, ist gewählt. Bei allen anderen Wahlen gilt das Verhältniswahlrecht. Die Stimmen werden in Mandate umgerechnet. Wahlwerbende Parteien sind entsprechend ihres Stimmanteils vertreten. Seit 2007 ist bei österreichweiten Wahlen eine Briefwahl möglich. Man kann sich also das Wahlkuvert nach Hause schicken lassen. Ähnliche Regelungen gelten bei den anderen Wahlen in Österreich. In manchen Staaten gibt es auch die Elektronische Stimmabgabe (eVoting). P Wahlperiode: Zeitdauer, bis spätestens die nächste Wahl stattfinden muss; man spricht auch von einer Legislaturperiode, weil die Zeit einer Regierung (Legislative) meistens mit der Wahlperiode übereinstimmt; bei der Bundespräsidentschaft beträgt die Wahlperiode sechs Jahre ÷ Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind alle in Österreich lebenden Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben. EU-Bürgerinnen und -Bürger haben bei den Wahlen zum EU-Parlament sowie zum Gemeinderat bzw. zur Gemeindevertretung das aktive und passive Wahlrecht. In Wien haben diese Personen das Wahlrecht auf Bezirksebene. P Mandat: Abgeordnetensitz P wahlwerbend: wenn Parteien oder Personen bei einer Wahl antreten ÷ In den USA gibt es ein mittelbares Wahlrecht. Bei den Präsidentschaftswahlen werden sogenannte Wahlmänner bzw. Wahlleute gewählt. Diese wählen dann stellvertretend die Präsidentin bzw. den Präsidenten. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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