66 Herrschafts- und Staatsformen Römische Republik Über die Anfangsjahre der Stadt Rom wissen wir wenig. Der Überlieferung nach wurde der letzte etruskische König 509 v. Chr. aus Rom vertrieben. Die Republik löste das Königtum (Monarchie) ab. Der Staat wurde zur „öffentlichen Sache“ und die Macht der Regierenden beschränkt. Die Verfassung der Römischen Republik Die Staatsgeschäfte führten zwei Konsuln, die von der Volksversammlung jährlich gewählt wurden. Die Versammlung bestand aus Patriziern und Plebejern. Diese wählte die obersten Beamten, beschloss Gesetze und stimmte über Krieg und Frieden ab. Anfänglich konnten nur wohlhabende Patrizier hohe politische Ämter ausüben. Das einfache Volk, die Plebejer (nichtadelige, aber freie Bürger Roms), war davon ausgeschlossen. In über 200 Jahre andauernden Ständekämpfen erstritten sich die Plebejer mehr politische Rechte und den Zugang zu allen Staatsämtern. Hierbei spielten die zahlreichen Kriege Roms eine besondere Rolle. Denn die Patrizier waren auf die Unterstützung der Plebejer angewiesen. Diese forderten im Gegenzug mehr politische Rechte. Die Volksversammlung bestand nur aus Männern, denn in Rom hatten Frauen aller Gesellschaftsschichten keine politischen Rechte. Der Senat (ständiger „Ältestenrat“) bestand aus etwa 300 ehemaligen Beamten und Adeligen (Patrizier) und beriet die Konsuln. Prinzip der Ämtervergabe Römische Beamte wurden meist nur für ein Jahr gewählt. Alle Ämter wurden von mindestens zwei Personen bekleidet, damit konnten sich die Politiker gegenseitig kontrollieren. Davon ausgenommen war der Diktator, der in Krisenzeiten auf Vorschlag des Senats für sechs Monate ernannt wurde. Das Ende der Republik und die Rolle Caesars Durch die vielen Kriege und die Verwaltung der von Rom eroberten Gebiete entstanden soziale (z.B. Verarmung), militärische und politische Probleme. Reformversuche zur Verbesserung der sozialen Lage scheiterten am Widerstand der Oberschicht. Im Kampf um die Macht in Rom kam es zu Bürgerkriegen (133 bis ca. 30 v. Chr.). Die politische Krise gipfelte schließlich in der Alleinherrschaft des Gaius Julius Caesar (100–44 v. Chr.). Im Februar 44. v. Chr. wurde er vom Senat zum Diktator auf Lebenszeit ernannt. Doch seine Gegner fürchteten seine zunehmende Macht und ermordeten ihn während einer Rede im Senat an den Iden des März (15. März) 44 v. Chr. Errichtung eines erblichen Kaiserreichs unter Augustus Nach Caesars Ermordung gab es einen Bürgerkrieg, aus dem sein Adoptivsohn Augustus 31 v. Chr. als Sieger hervorging. Offiziell blieb das republikanische Regierungssystem in Kraft. Augustus bezeichnete sich als „erster unter Gleichen“. Tatsächlich aber erschuf er sich die machtvolle Position eines Alleinherrschers. Er übte die Ämter selbst aus oder setzte Männer seines Vertrauens ein. So war er z.B. zeitgleich Konsul, Statthalter der reichen Provinz Ägypten und Oberbefehlshaber aller römischen Legionen. Bei seinem Tod 14 n. Chr. war seine Machtstellung so gefestigt, dass sein Adoptivsohn Tiberius als Nachfolger anerkannt wurde. Unter Augustus hatte sich Rom von einer Republik zu einem erblichen Kaiserreich gewandelt. Bis zum Untergang des Weströmischen Reichs 476 n. Chr. folgten ihm noch rund 80 römische Kaiser nach. O Alte Kulturen, S. 34 P Republik: lat. „res publica“, bedeutet „öffentliche Sache“; die Republik ist eine Staatsform, bei der die Regierenden für eine bestimmte Zeit vom Volk gewählt werden P Patrizier: lat. „patres“ , meint „Väter“ oder „Vorfahren“; Bezeichnung im antiken Rom für reiche Adelige mit Großgrundbesitz P Plebejer: lat. „plebs“, bedeutet „Menge“ oder „Volk“ Kanaldeckel mit Aufschrift S.P.Q.R., Foto, 2001 (Rom, Italien) › S.P.Q.R. steht für Senatus Populusque Romanus (lat.) und bedeutet „Senat und Volk von Rom“. Der Schriftzug war das Hoheitszeichen des antiken Rom. Noch heute ist er im Stadtbild von Rom zu sehen. › Der Begriff „Kaiser“ leitet sich vom Namen „Caesar“ ab und bedeutet Alleinherrscher eines Großreichs. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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