erleben und gestalten 2 - Geschichte und politische Bildung, Schulbuch

62 Herrschafts- und Staatsformen Herrschaft Menschliches Zusammenleben Alle menschlichen Gemeinschaften haben ihr Zusammenleben auf eine bestimmte Art und Weise organisiert. Es wurde geregelt, wer in welchen Situationen Entscheidungen für die Gemeinschaft trifft. Damit ergibt sich auch, wer mehr Macht als andere hat. Wir können demnach zwischen Herrschenden und Beherrschten unterscheiden. Herrschende stellen bestimmte Regeln auf und beeinflussen so das Verhalten der Beherrschten. Die verschiedenen Herrschaftsformen haben einen großen Einfluss auf das Leben der Menschen. Während wir in Österreich heute Möglichkeiten zur politischen Mitbestimmung haben, ist dies nicht überall auf der Welt selbstverständlich. Auch im Laufe der Geschichte konnte das Volk oft nicht mitentscheiden. Staats- und Regierungsformen Wir unterscheiden zwischen Staats- und Regierungsformen: æ Der Begriff „Staatsform“ bezieht sich auf das Staatsoberhaupt. Während in einer Monarchie eine Monarchin bzw. ein Monarch an der Spitze des Staates steht, wird in einer Republik eine Präsidentin bzw. ein Präsident gewählt. æ Der Begriff „Regierungsform“ beschreibt, wer über die Staatsgewalt verfügt, wer also Macht über die Staatsangehörigen und das Staatsgebiet hat. In einer Diktatur entscheidet eine einzige Person oder eine Gruppe. In einer Demokratie kann das ganze Staatsvolk mitentscheiden und Volksvertreterinnen und Volksvertreter wählen. Herrschaftsformen in der Urgeschichte Wie die Macht in schriftlosen Gesellschaften verteilt war, wissen wir nicht genau. Forscherinnen und Forscher vermuten, dass es eine Anführerin oder einen Anführer gab. Aufgrund von Gräberfunden wissen wir jedenfalls, dass es ärmere und reichere Menschen gab. Herrschaftsformen in der Antike Die meisten antiken Gesellschaften waren Monarchien. Eine Person hatte die alleinige Macht inne. Nur in wenigen Fällen konnte diese Funktion auch von Frauen übernommen werden. Dies war beispielsweise im Alten Ägypten der Fall. In einigen Teilen Griechenlands entwickelte sich hingegen eine Herrschaftsform, in der zumindest die männliche Bevölkerung ein Mitspracherecht hatte. Wir sprechen von einer Demokratie. Im Gegensatz zu heute durften aber viele Menschen nicht mitbestimmen: Frauen, Sklavinnen und Sklaven sowie Fremde. Herrschaftsformen im Mittelalter Im europäischen Mittelalter herrschten einige wenige Menschen über den Großteil der Bevölkerung. Die Kirche und der Adel besaßen das meiste Land (Grundherrschaft). Dieses wurde von den Bauern bewirtschaftet, die dafür Abgaben leisten mussten. Die Grundherrschaft musste der Bauernschaft in Notzeiten helfen. An der Spitze der Gesellschaft stand ein König. Eine besondere Machtstellung hatte der Kaiser des Heiligen Römischen Reichs inne. Dieser musste vom Papst gekrönt werden. Im 11. Jh. entstand ein Konflikt zwischen Kaisertum und Papsttum: der sogenannte Investiturstreit. Dabei ging es unter anderem um die Frage, wer einen Bischof einsetzen darf. Gestritten wurde über Machtfragen. Papst Gregor VII. sah sich in der Ausübung seiner Macht durch Kaiser Heinrich IV. eingeschränkt. Nachdem der Papst den Kaiser aus der Kirche ausgeschlossen hatte, gab der Kaiser nach. P Volk: eine größere Gruppe von Menschen, die sich zusammengehörig fühlt P Staat: Herrschaftsordnung, die sich auf ein bestimmtes Gebiet und die dort lebenden Menschen bezieht P Staatsoberhaupt: höchste Amtsträgerin bzw. höchster Amtsträger in einem Staat; repräsentiert (vertritt) den Staat meistens nach innen und außen P Staatsgewalt: Macht über die Staatsangehörigen und das Staatsgebiet › „Diktatur“ wird manchmal als Staatsform bezeichnet, da Diktatorinnen und Diktatoren oft weder durch Erbschaft (Monarchie) noch durch Wahlen (Republik) an die Macht kommen. P Staatsvolk: alle Personen, die die Staatsbürgerschaft haben, auch wenn sie in dem Staat nicht leben P Volksvertreterinnen und Volksvertreter: gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten der Bevölkerung; sie arbeiten in Parlamenten und entscheiden für das Volk Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=