156 Gesetze, Regeln, Werte Kinderrechte in Österreich Österreich hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert. 2011 wurde das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern im österreichischen Parlament beschlossen. Allerdings wurden nur Teile der Kinderrechtskonvention (KRK) berücksichtigt, wie z.B. Vorrang des Kindeswohls, Beteiligung, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung oder die Gleichbehandlung von Kindern mit Behinderung. Kinderschutzorganisationen fordern jedoch, alle Artikel des KRK in die Verfassung aufzunehmen. Damit sollen auch soziale (z.B. Gesundheit, Lebensstandard, soziale Sicherheit) und kulturelle Rechte (z.B. Bildung, Freizeit, Spiel) sowie die Anwendung der Rechte auf alle Kinder, inklusive bestimmter Gruppen wie Flüchtlingskinder, sichergestellt werden. O Politisches Handeln, S. 136 Demonstration für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung, Foto, 2009 (Wien) › Das unabhängige „Netzwerk Kinderrechte Österreich“ wurde 1997 gegründet. Es fördert die Umsetzung der UNKinderrechtskonvention und setzt sich für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen ohne jede Diskriminierung ein. › Die European Union Agency for Fundamental Rights (FRA), die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, mit Sitz in Wien ist eine Expertenkommission, die den Schutz der Grundrechte in Europa überwacht. Jedes Kind verdient die gleichen Chancen, unabhängig davon in welche Familie es hinein geboren wurde. Einmal mehr fordern wir daher die vollständige Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der österreichischen Bundesverfassung. Presseaussendung der Caritas, 5.1.2018 Jugend-Check Seit 2013 sind alle Ministerien per Verordnung dazu verpflichtet, Gesetzesvorhaben daraufhin zu überprüfen, ob sie sich auf Kinder und Jugendliche auswirken. Dadurch soll das Bewusstsein für die besonderen Anliegen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen geschärft werden. In der Fachsprache heißt das „wirkungsorientierte Folgenabschätzung”. Jugend und Partizipation In Österreich können sich junge Menschen auf vielfältige Art für ihre Rechte einsetzen und sich beteiligen, wie du auf Seite 136 bereits lesen konntest. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, an den zahlreichen Aktivitäten der „Demokratiewerkstatt“ des österreichischen Parlaments oder im Rahmen der Bundesjugendvertretung aktiv teilzunehmen. Kinderrechte in Europa Auch die Europäische Union setzt sich für den Schutz der Rechte und die Teilhabe von Kindern ein. Die 2007 gegründete EU-Agentur für Grundrechte (FRA) beobachtet, ob die Rechte von Kindern in der EU geachtet und gefördert werden. Einige Artikel der EU-Grundrechtscharta betreffen speziell den Schutz von Kindern wie z.B. das Verbot von Kinderarbeit. Schülerinnen- und Schülerparlament, Rathaus, Foto, 2018 (Wien) Platz der Kinderrechte, Foto, 2022 (Wien) Digitales Zusatzmaterial x6ne2s Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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