erleben und gestalten 2 - Geschichte und politische Bildung, Schulbuch

9 153 Lies die zitierten Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung genau durch. æ Werte die im Gesetz formulierten Verbote aus deiner persönlichen Perspektive aus. (PMK) A4 §68 StVO Verhalten der Radfahrer (3) Es ist verboten a) auf einem Fahrrad freihändig zu fahren oder die Füße während der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen, b) sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen, [. . .] e) während des Radfahrens ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung zu telefonieren [. . .] StVO in der Fassung vom 25. Februar 2013 (BGBl. Nr. 159/1960 i.d.F. BGBI. I Nr. 39/2013) Radfahrendes Mädchen, Foto, 2020 (o. O.) In Österreich ist der Jugendschutz Angelegenheit der Bundesländer. Für die Bereiche Rauchen, Alkohol und Ausgehzeiten gibt es seit 2019 einheitliche Regelungen. Die Zustimmung deiner Eltern und Erziehungsberechtigten ist aber immer notwendig. æ Beurteile die Regelung für Ausgehzeiten, Alkohol und Rauchen aus deiner Sicht. æ Nenne Argumente, die hinter den genannten Regelungen für Jugendliche stecken könnten. (PUK) A5 Ausgehzeiten æ Unter 14 Jahren von 5 bis 23 Uhr und darüber hinaus nur mit einer Begleitperson oder wenn ein rechtfertigender Grund (z.B. Heimweg) vorliegt æ Zwischen 14 und 16 Jahren von 5 bis 1 Uhr und darüber hinaus nur mit einer Begleitperson oder wenn ein rechtfertigender Grund (z.B. Heimweg) vorliegt æ Ab 16 Jahren unbegrenzt Alkohol æ Unter 16 Jahren ist in der Öffentlichkeit der Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken verboten. æ Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Getränken, die gebrannten Alkohol beinhalten und mehr als 0,5 Volumenprozent Alkoholgehalt aufweisen – auch in Form von Mischgetränken – verboten, gleichgültig ob diese vorgefertigt sind (z.B. Alkopops) oder selbst hergestellt werden. Sonstige alkoholische Getränke dürfen von Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr nur insoweit konsumiert werden, als durch den Konsum nicht offenkundig ein Rauschzustand hervorgerufen oder verstärkt wird. (…) æ Es ist auch verboten, jungen Menschen unter 16 Jahren alkoholische Getränke und jungen Menschen unter 18 Jahren alkoholische Getränke, die gebrannten Alkohol beinhalten (siehe oben) (…) in der Öffentlichkeit anzubieten oder an sie abzugeben. Rauchen æ Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Erwerb, Besitz, Konsum und die Weitergabe von Tabakerzeugnissen, Shishas (Wasserpfeifen), E-Shishas oder E-Zigaretten und dafür notwendigen Stoffen, die als Tabakersatz oder -zusatz zur Verbrennung oder Verdampfung dienen, verboten. æ Es ist verboten (…) Tabakwaren, die Jugendliche nicht erwerben und konsumieren dürfen, an diese abzugeben (das gilt auch für Automaten). Jugendrechte, 2023 Besuche die Homepage des Bundesnetzwerks Österreichische Jugendinfos (BÖJI) und informiere dich über das Angebot dieser Plattform. Einigt euch in der Kleingruppe auf für euch wichtige Themen aus den beiden Kapiteln der Politischen Bildung (ab Seite 131). æ Verfasst in der Gruppe einen Beitrag zu eurem Gruppenthema, den ihr für diese Plattform bereitstellen könntet. (PHK) A6 Digitales Zusatzmaterial x68e4u Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=