erleben und gestalten 2 - Geschichte und politische Bildung, Schulbuch

136 Politisches Handeln Politische Partizipation Politik in der Schule In demokratischen Gesellschaften ist es möglich, an verschiedenen Entscheidungsprozessen teilzunehmen. So hast du vielleicht bei wichtigen Entscheidungen deiner Familie ein Mitspracherecht. Aktives Mitgestalten ist aber auch in Vereinen oder Jugendgruppen möglich. Als Schülerin bzw. Schüler bist du Teil der Schulgemeinschaft. Hier hast du ein Mitbestimmungsrecht, z.B. bei der Wahl der Klassensprecherin oder des Klassensprechers. Diese bzw. dieser wird am Beginn des Schuljahres in einer geheimen, demokratischen Wahl gewählt. Sie bzw. er ist Ansprechperson bei Problemen oder Wünschen von dir und deinen Mitschülerinnen und Mitschülern. Sie bzw. er vertritt eure Klasse auch den Lehrkräften, der Direktion oder anderen Klassen gegenüber. In manchen Klassen gibt es auch einen Klassenrat. Dort werden gemeinsame Vorhaben oder Probleme der Klassengemeinschaft gleichberechtigt diskutiert. Alle Schülerinnen und Schüler übernehmen im Klassenrat bestimmte Aufgaben: Sie leiten die Sitzung, achten auf die Einhaltung der Zeit und Regeln oder verfassen ein Protokoll mit Ergebnissen. Im Schulforum (MS) oder Schulgemeinschaftsausschuss (AHS) treffen gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen bzw. Schüler gemeinsam Entscheidungen, die die Schule und das Unterrichtsgeschehen betreffen. Schulgesetze regeln dieses Miteinander auf rechtlicher Basis. Weitere Möglichkeiten der Kinder- und Jugendpartizipation Die Landesschulsprecherinnen und -sprecher können sogenannte Schülerparlamente abhalten. Dort diskutieren Schülerinnen und Schüler ihre Anliegen. Auch Politikerinnen und Politiker diskutieren mit Kindern und Jugendlichen: Die „Demokratiewebstatt“ des österreichischen Parlaments organisiert regelmäßig Chats für Klassen mit Politikerinnen und Politikern. Viele Gemeinden veranstalten Kinder- und Jugendparlamente, wo Anliegen z.B. zur Errichtung von Freizeitanlagen oder Jugendtreffpunkten besprochen werden können. Jährlich finden auch die „Aktionstage Politische Bildung“ statt, die viele Projekte zu politischen und gesellschaftlichen Themen anbieten. Mitbestimmung durch Wahlen Ein wichtiges Recht der politischen Partizipation in einer Demokratie ist das allgemeine und gleiche Wahlrecht. In Österreich dürfen beispielsweise Frauen und Männer wählen, die über 16 Jahre alt und österreichische Staatsbürgerinnen oder österreichischer Staatsbürger sind. Wahlberechtigte können auf europäischer Ebene an Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Auf Bundesebene wählen sie die Abgeordneten zum Nationalrat sowie die Bundespräsidentin bzw. den Bundespräsidenten. Auf Landesebene wählen Wahlberechtigte den Landtag und auf Gemeindeebene den Gemeinderat bzw. die Gemeindevertretung. Dabei unterscheidet man zwischen Listen- und Persönlichkeitswahl. Bei der Listenwahl erstellt jede antretende Partei oder Gruppe eine Wahlliste mit allen Kandidatinnen und Kandidaten. Dies ist bei den meisten Wahlen der Fall. Wählerinnen und Wähler können für eine Partei abstimmen. Bei der Persönlichkeitswahl wählt man eine bestimmte Kandidatin oder einen bestimmten Kandidaten (z.B. Klassensprecherinnen- bzw. Klassensprecherwahl, Bundespräsidentschaftswahl). O Gesetze, Regeln, Werte, S. 156 P Partizipation: lat. „participiare“; bedeutet „teilen, teilnehmen, teilhaben“; hier: Teilnahme an politischen Prozessen Logo der Website „Demokratiewebstatt“ › In Graz wählen Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren jedes Jahr eine Kinderbürgermeisterin bzw. einen Kinderbürgermeister samt Stellvertretung. P Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger: Person, die die Staatsbürgerschaft (Zugehörigkeit zu einem Staat) besitzt P Politische Partei: Vereinigung von Menschen mit ähnlichen politischen Zielen zum Zweck politischer Einflussnahme › Im beruflichen Umfeld gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Verbände (Kammern) und Gewerkschaften Möglichkeiten der politischen Mitbestimmung (z.B. durch regelmäßige Wahlen). Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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