Lösungswege 2, Schulbuch

599 Die fünf Jugendlichen stellen Behauptungen über Dreiecke auf. Gib an, ob ihre Aussagen richtig oder falsch sind und begründe deine Entscheidung. Es gibt rechtwinklige, gleichseitige Dreiecke Es gibt Dreiecke mit zwei rechten Winkeln Es gibt stumpfwinklige, gleichseitige Dreiecke Es gibt Dreiecke mit zwei stumpfen Winkeln Jedes Dreieck hat mindestens zwei spitze Winkel Maria Aluna Celina Josef Lukas 600 Begründe, dass die folgenden Aussagen richtig sind. a) Bei jedem gleichseitigen Dreieck sind alle Winkel 60° groß. b) In einem rechtwinkligen Dreieck muss die Hypotenuse die längste Seite sein. 601 Wie groß müssen alle Winkel bei einem gleichschenkligen, rechtwinkligen Dreieck sein? 602 ] Löse das Kreuzworträtsel. 1 1 Wie nennt man die längste Seite im rechtwinkligen Dreieck? 2 Wie nennt man die beiden Seiten im rechtwinkligen Dreieck, die beim rechten Winkel anliegen? 3 Wie nennt man ein Dreieck mit drei gleich langen Seiten? 4 Wie nennt man die beiden gleich langen Seiten beim gleichschenkligen Dreieck? 5 Wie nennt man ein Dreieck mit drei spitzen Winkeln? 6 Wie nennt man ein Dreieck mit drei verschieden langen Seiten? 7 Wie groß ist die Summe der beiden spitzen Winkel im rechtwinkligen Dreieck? _____° 8 Wie groß ist jeder Winkel im gleichseitigen Dreieck? _____° 4 2 3 5 8 7 6 Gecheckt? ææ Ich kann Dreiecke nach Seiten und Winkeln einteilen ææ Ich kenne Eigenschaften besonderer Dreiecke 603 Gib die Art des nebenstehenden Dreiecks (nach Seiten und Winkeln) an. 604 Berechne die fehlenden Winkel des gegebenen Dreiecks. a) gleichschenkliges Dreieck (a = b): β = 52° b) rechtwinkliges Dreieck (γ = 90°): α = 62° 605 Gegeben sind Eigenschaften eines besonderen Dreiecks. Gib an, um welches Dreieck es sich handelt. a) Alle drei Winkel sind gleich groß. b) Zwei Seiten bilden einen rechten Winkel. c) Es gibt nur zwei unterschiedlich lange Seitenlängen. d) Alle drei Winkel sind unterschiedlich groß und spitze Winkel. V V O DI DI O DI ÓArbeitsblatt 6mj6ju  Sprachliche Bildung 123 E Dreiecke Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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