Begegnungen mit der Natur 1, Schulbuch

Kinder werden erwachsen Nein, nein und nochmals nein! Es ist ganz natürlich und ein schönes Erlebnis wenn zwei Menschen, die einander lieben, zärtlich zueinander sind, sich küssen, streicheln oder Geschlechtsverkehr miteinander haben. Jeder Mensch hat unter anderem das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das heißt, dass sexuelle Handlungen nur freiwillig erfolgen dürfen. Werden sie eingefordert beziehungsweise erzwungen, so ist das sexuelle Gewalt – eine Straftat. Kinder haben oft noch nicht ausreichend Erfahrung und vertrauen schnell anderen, auch fremden Personen. Sie brauchen daher besonderen Schutz. Laut österreichischem Strafgesetz ist es verboten, dass Erwachsene und Jugendlichen über 14 Jahren geschlechtlichen Handlungen mit oder im Beisein von Kindern unter 14 Jahren ausüben. Solche strafbaren Handlungen werden als „sexueller Missbrauch“ bezeichnet. Dazu gehören unter anderem das Zeigen von Sexbildern und -filmen, das Zeigen der Geschlechtsteile, das Anfassen im Bereich der Geschlechtsorgane bis hin zum Geschlechtsverkehr. Strafbar machen sich auch Personen, die sexuelle Handlungen mit oder im Beisein von Jugendlichen unter 18 Jahren ausführen, die ihnen zur Ausbildung, Erziehung oder Betreuung anvertraut sind. Über deinen Körper bestimmst nur du! Jeder Mensch hat ein Recht darauf, dass die von ihm gesetzten Grenzen akzeptiert und respektiert werden, auch Kinder und Jugendliche. Es ist ganz wichtig „Nein“ zu sagen, wenn es zu unerwünschten Zärtlichkeiten und Berührungen kommt, wenn Dinge verlangt werden, die unangenehm sind oder nicht mehr harmlos erscheinen. Lass dich nicht einschüchtern! Hat ein sexueller Übergriff stattgefunden, ist es wichtig, sich jemandem anzuvertrauen. Es ist oft nicht leicht, über das, was passiert ist, zu reden. Man schämt sich dafür. Dazu kommt, dass die betroffenen Kinder von den sexuell übergriffigen Personen oft eingeschüchtert werden. Es wird ihnen eingeredet, dass sie an den sexuellen Handlungen mitschuldig sind und außerdem niemand die Geschichte glauben wird. Einen sexuellen Missbrauch zu verschweigen, birgt die Gefahr, dass die sexuellen Übergriffe fortgesetzt werden. Viele Kinder erfahren deshalb oft jahrelang sexuelle Gewalt. Du hast ein Recht auf Hilfe! Jedes Kind, dem so etwas passiert ist, darf sich Hilfe holen und über den Missbrauch reden – auch wenn die Übergriffe von einer verwandten oder bekannten Person gekommen sind. Sicher unterwegs in sozialen Netzwerken Kontakte werden oft über soziale Netzwerke wie WhatsApp, Instagram, TikTok, Facebook, Reddit oder Snapchat geknüpft. „Chatfreunde“ geben sich mitunter als jemand anderer aus und verschicken sogar Fotos, auf denen angeblich sie zu sehen sind. Die ersten Chats sind meistens harmlos. Ist erst einmal Vertrauen aufgebaut, werden die Betroffenen zum Beispiel aufgefordert, Nacktfotos von sich zu schicken. Sei vorsichtig! Solche Fotos darfst du keinesfalls verschicken beziehungsweise posten, auch nicht unter Freunden. Wende dich an eine Vertrauensperson, wenn jemand von dir so etwas verlangt. Triff dich nicht mit Menschen, die du nicht persönlich, sondern nur aus sozialen Netzwerken kennst. 50 Nein! Ausbildung, Erziehung oder Betreuung Beispiele hierfür sind Lehrer/Lehrerinnen, Erzieher/Erzieherinnen und Sporttrainer/Sporttrainerinnen. Beratungs- bzw. Notrufstellen Rat auf Draht 147 Kindernotruf 0800 567567 Telefonfürsorge 142 Kinder- und Jugendanwalt • des Bundes 0800/240 264 • Burgenland 057 600 28 08 • Steiermark 0316 877 49 21 • Kärnten 0800 221 708 • Tirol 0512 508 37 92 • Vorarlberg 05522 84 900 • Salzburg 0662 430 550 • Oberösterreich 0732 779 777 • Niederösterreich 02742 90811 • Wien 01 7077 000 51 Diese Beratungsstellen bieten anonyme und kostenlose Hilfe. 127 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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