24 KOMPETENZTRAINING 2.6 Verwendung von Begriffen/Konzepten erkennen – Faschismus einem positiv besetzten Sinn. Hitler sprach gar von einem „totalen Staat“, den er schaffen wollte. Antifaschistinnen und Antifaschisten lehnten eine „totale Herrschaft“ ab. Der Begriff eignet sich z. B., um die Diktaturen Hitlers und Stalins zu vergleichen. Autoritäre Systeme Obwohl es in autoritären Systemen einen gewissen Freiheitsrahmen für die Bürger/innen gibt, unterdrückt der Staat dennoch politisch Andersdenkende. Meist nimmt die Bevölkerung nur in einem sehr geringen Ausmaß am politischen Geschehen teil. Im Vergleich zu totalitären Systemen fehlt jedoch eine konkrete absolute Ideologie, die das gesamte Volk vereinnahmt. Zu den totalitären bzw. später autoritären Systemen der Vergangenheit zählen sowohl kommunistische Systeme (z. B. Jugoslawien unter Tito) als auch faschistische (z. B. Italien unter Mussolini). Beim Erwerb von Wissen über die Zwischenkriegszeit kommen dir immer wieder die Begriffe „Faschismus“, „totalitäre Systeme“ und „autoritäre Systeme“ unter (s. Begriffsdefinitionen S. 8 und 9). Diese können jedoch nicht als Synonyme (= bedeutungsgleich) verwendet werden. Totalitäre Systeme In totalitären Systemen bestimmt der Staat sämtliche politischen, gesellschaftlichen und sozialen Vorgänge. Es gibt keine demokratischen Elemente, Individualismus wird unterdrückt. Diese Systeme sind mit einem uneingeschränkten Herrschaftsanspruch verbunden, viele gründen auf einer Ideologie. Totalitäre Systeme in der Vergangenheit waren z.B. der italienische Faschismus unter Benito Mussolini (s. S. 22), der Stalinismus (s. S. 17) und der Nationalsozialismus unter Adolf Hitler (s. S. 65 f.). Von Totalitarismus wurde erstmals 1923 gesprochen, um das Herrschaftssystem Mussolinis zu charakterisieren. Faschistinnen und Faschisten verwendeten den Begriff in Unterschiedliche Verwendung von Begriffen/Konzepten in Alltags- und (wissenschaftlicher) Fachsprache erkennen sowie deren Herkunft- und Bedeutungswandel beachten Um historische Sachkompetenz zu beweisen, muss man bereits bestehendes Wissen mit historischen Konzepten, Kategorien und Begrifflichkeiten verknüpfen. Es ist wichtig, nicht nur das Wissen wiederzugeben, sondern es auch praktisch anzuwenden, indem man z.B. Vergleiche in Bezug auf die Verwendung, die Herkunft und den Bedeutungswandel von Begriffen oder Konzepten zieht. Unter Alltagssprache („Gebrauchssprache“) versteht man jene Art von Sprache, die Menschen bei ihrer alltäglichen Kommunikation verwenden. Wissenschaftliche Fachsprache hingegen bedient sich verschiedener Fachtermini, die sich meist nur dem Kreis fachkundiger Personen erschließen. Fachsprachliche Begriffe tragen dazu bei, Ungenauigkeiten und Missverständnisse in der Wissenschaft zu vermeiden. Begriffe und Konzepte sind jedoch nicht nur hinsichtlich ihres Gebrauchsbereichs zu betrachten, sondern auch in Bezug auf ihre Herkunft. Historiker/innen untersuchen diese Herkunft und beobachten, wie sich die Bedeutung eines Begriffes oder Konzeptes im Laufe der Zeit verändert. Verwendung von Begriffen/Konzepten erkennen – so gehst du vor: − Überlege zunächst, wie du den Begriff oder das Konzept selbst definieren würdest. − Finde mithilfe zumindest zweier Lexika oder Onlinelexika (z. B. www.politik-lexikon.at, www.staatslexikon-online.de) oder Erklärvideos auf YouTube (z.B. MrWissen2go Geschichte) heraus, wie der Begriff oder das Konzept dort definiert wird. − Betrachte die Informationen im Nachschlagewerk oder unter dem Erklärvideo genauer. Oft gibt es Hinweise auf die Herkunft oder auf Abwandlungen des Begriffes oder des Konzeptes, die dich zu weiterer Recherche veranlassen können. − Stelle dar (z. B. in einer Stichworttabelle), wie sich die alltagssprachliche und die fachsprachliche Verwendung des Begriffes/Konzeptes oder verschiedene fachsprachliche Verwendungen unterscheiden. Beziehe auch den Bedeutungswandel mit ein, den der Begriff oder das Konzept im Laufe der Zeit erfahren hat. Zeige auf, welchen Ursprung der Begriff oder das Konzept laut den Nachschlagewerken hat. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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