14 2.2 Frieden für Europa und die Welt? Pariser Friedenskonferenz 1919 In den von den Siegermächten aufgesetzten Friedensverträgen mussten die Mittelmächte Deutschland, Österreich, Bulgarien, die Türkei und Ungarn harte Bedingungen in Bezug auf die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Umstände in ihren Ländern akzeptieren. Obwohl die Verträge für Frieden in Europa sorgen sollten, waren sie von Anfang an problematisch, da die Verliererstaaten von den Verhandlungen ausgeschlossen waren und ihre politischen Vertreter nur widerwillig unterschrieben. Versailler Vertrag mit Deutschland Am 28. Juni 1919 wurde in Versailles der Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich geschlossen. Deutschland musste die alleinige Kriegsschuld anerkennen und verlor ca. ein Siebtel seiner Fläche sowie alle seine Kolonien. Es musste hohe Reparationen (= Entschädigungszahlungen) in Geld oder Industriegütern leisten und durfte nur noch ein kleines Berufsheer ohne schwere Waffen (z.B. Panzer, Kampfflugzeuge, U-Boote) behalten. Artikel 231 des Versailler Vertrages (1919) Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben. M1: Versailler Vertrag, 1919. Online auf: https://www.versailler- vertrag.de, 10.8.2023 (alte RS). Das Rheinland wurde völlig entmilitarisiert und Elsass-Lothringen an Frankreich abgetreten. Das Saarland wurde dem Völkerbund unterstellt. In diesem Gebiet befanden sich zahlreiche Kohlegruben, die als Reparation an Frankreich übergeben wurden. Weitere Gebiete Deutschlands kamen zu Dänemark und dem wiederbegründeten Polen. Vertrag von Saint-Germain mit Österreich Der Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye zog neue Grenzen in der ehemaligen Vielvölkermonarchie der Habsburger. Es entstanden die souveränen Klein- und Mittelstaaten Österreich, Ungarn, Tschechoslowakei, Polen und Jugoslawien. Österreich verlor jene Gebiete, die es mit der Begründung für sich beansprucht hatte, dass dort deutschsprachige Bevölkerung ansässig sei, z.B. die so genannten Sudetengebiete (s. S. 80). Der Vertrag verbot Österreich, sich mit Deutschland zu vereinigen. Der neue Staat musste den Namen „Republik Österreich“ statt „Deutschösterreich“ tragen und musste hohe Reparationszahlungen leisten (s. S. 40 und 42) M2: Unbekannt: „Wie man uns verstümmeln möchte!“. Karikatur in der Illustrierten Kronen-Zeitung, 4.6.1919 Die weiteren Friedensverträge Im Vertrag von Neuilly-sur-Seine verlor Bulgarien seinen Zugang zum Mittelmeer. Ungarn verlor mit dem Vertrag von Trianon etwa ein Drittel seines Staatsgebietes. An Österreich musste das Burgenland abgetreten werden. Der Vertrag von Sèvres mit dem Osmanischen Reich trat offiziell nie in Kraft, wurde also nie umgesetzt. Syrien, Palästina, Teile Arabiens und die ägäischen Inseln und Izmir mussten abgetreten werden. Dies löste innenpolitische Krisen aus und das Osmanische Reich wandelte sich 1923 in eine Republik. Der erste Präsident war Mustafa Kemal Pascha (genannt „Atatürk“ = Vater der Türken). Nachdem die Türkei im Krieg gegen Griechenland siegreich war, wurden im Vertrag von Lausanne 1923 die noch heute bestehenden türkischen Grenzen festgeschrieben. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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