Alles Geschichte! 6, Schulbuch

40 KOMPETENZTRAINING 3.4 Politische Begriffe und Modelle verstehen: Die Entwicklung zum Stufenbau der Gesetze Fachliche Begriffe/Konzepte des Politischen anhand von Lexika und Fachliteratur etc. klären und die dortigen Definitionen vergleichen sowie Unterschiede erkennen Schon die antiken griechischen Philosophen Platon und Aristoteles setzten sich mit dem Wesen der Politik auseinander und gelten damit als Begründer der Politikwissenschaft. Der Begriff Politik beruht auf dem griechischen Wort pólis für Stadt bzw. Staat und beschreibt das Handeln der einzelnen Person zum Gemeinwohl einer Gruppe von Menschen. Nach dem Zerfall des römischen Imperiums ging die politische Beteiligung der Menschen zurück. Mit der Entstehung der Städte im Mittelalter bekamen Stadtbürger politisches Mitspracherecht und zu Beginn der Neuzeit setzte eine neue Politisierung ein. Politik heute eindeutig zu definieren ist schwierig, da vielschichtige Theorien und Modelle existieren. Diese können je nach politischer Einstellung stark voneinander abweichen. Allgemein beinhaltet die Politik die institutionellen Strukturen (engl. polity), die Vorgänge (engl. politics) und die sachlichen Inhalte (engl. policy) zur Regelung der Angelegenheiten eines Gemeinwesens. Politische Begriffe und Modelle klären – so gehst du vor: − Recherchiere den Begriff in unterschiedlichen Medien wie dem Internet und in gedruckten Werken. − Überprüfe die Herkunft der Information auf Unabhängigkeit und Objektivität, indem du die Information mit anderen Quellen vergleichst und zum Urheber oder zur Urheberin recherchierst (s. Alles Geschichte! 5, S. 22). − Vergleiche die darin enthaltenen Informationen auf Übereinstimmungen und Unterschiede. − Formuliere eine eigene objektive Erklärung zu dem Begriff. meist von den Ständen gewünscht und beinhalteten eine Gerichtsordnung sowie Rechte von Bevölkerungsgruppen, die vor allem auf dem Gewohnheitsrecht basierten. Auszug aus der Kleiderordnung von Kaiser Maximilian I. für die österreichischen Länder 1518 Die Handwerksleute und ihre Knechte und Jungen, auch der Bürger und Kaufleute Diener sollen kein Tuch von dem eine Elle über drei Ort einen Gulden kostet, tragen, auch weder Gold, Perlen, Silber, Sammet (Samt), Marder, Seiden noch Schamlot (feiner Wollstoff) tragen. Dasselbe soll auch von der Handwerksleute Frauen, Kindern und Maiden verstanden werden, sich mit ihrer Kleidung also zu halten. Der gemeine Bauersmann und anderes arbeitendes Volk in Städten und auf dem Lande soll kein Tuch, von dem eine Elle über einen halben Gulden hungarisch kostet tragen. Es soll auch ihren Kindern Gold, Perlen, Sammet und Seiden zu tragen nicht gestattet werden; doch eine halbe Elle Sammet oder andere Seiden zum Verbrämen (Verzieren) erlaubt seyn. M1: Kleiderordnung Kaiser Maximilians I. für die österreichischen Länder 1518. In: Österreichische Zeitschrift für Geschichts- und Staatskunde Band 2, 1836, S. 410–411. Gleiche Regeln für alle Menschen einer Gruppe garantieren ein friedlicheres Zusammenleben. Auf dieser Grundlage entstanden schon in den Hochkulturen erste Ausformulierungen zur Regelung des öffentlichen Lebens. Im Mittelalter wurden die bestehenden Stammes- und Gewohnheitsrechte verschriftlicht und Stadtrechtsprivilegien eingeführt (s. Alles Geschichte! 5, S. 118 f.). Das 16. Jh. stellte für die Gesetzgebung einen Wendepunkt dar, da die Anzahl der erlassenen Gesetze stark anstieg und die Beschaffenheit der Normen (z. B. ihr Inhalt, ihre Reichweite, ihre Formulierung) an Aussagekraft gewann. In den monarchisch regierten Staaten der Neuzeit lag das Gesetzgebungsrecht grundsätzlich bei den Herrschenden. Diese versuchten das bisher geltende Gewohnheitsrecht durch allgemein gültigere Rechtsvorschriften zu ersetzen. Da es noch kein vereinheitlichtes Rechtssystem als Grundlage gab, wichen die verschiedenen Begriffe im Konzept voneinander ab und sind auch mit dem heutigen System schwer zu vereinbaren. Rechtsbegriffe im Verlauf der Neuzeit Ordnung Verschiedenste Handwerks-, Handels- und Kleiderordnungen (Policy) zielten auf eine Festlegung des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft ab. Landesordnungen waren Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=