Alles Geschichte! 6, Schulbuch

162 4.5 Geschlechterrollen in der Neuzeit Die Entwicklung der frühen Geschlechterbeziehung zwischen Frauen und Männern ist für die Geschichtswissenschaft aufgrund der Quellenlage nur schwer zu rekonstruieren. Hinweise liefern die rechtliche Stellung von Frauen und Männern und schriftliche Quellen, die Frauen und Männern verschiedene Eigenschaften zuschreiben. Rechtliche Ungleichheiten im familiären Geschlechterverhältnis In der griechischen Antike wurde die rechtliche Vormundschaft des Mannes bzw. Vaters über alle Haushaltsangehörigen einschließlich der Ehefrau festgelegt. Dieses rechtlich begründete Herrschaftsverhältnis wurde von den Römern übernommen; das männliche Familienoberhaupt wurde nun als pater familias bezeichnet. Der Begriff „Patriarchat“ Die „väterliche Herrschaft“ des pater familias wurde aus dem Griechischen abgeleitet mit Patriarchat übersetzt. Das Patriarchat als Gesellschaftsordnung bezeichnet ein soziales System, dass von Männern geprägt und kontrolliert wird. Eine kirchliche Verwaltungseinheit in vorreformatorischen Kirchen wird ebenfalls als Patriarchat bezeichnet. Im Mittelalter regelte vor allem das Gewohnheitsrecht, d. h. nicht schriftlich festgelegtes Recht, die soziale Ordnung. Auch hier galt in bestimmten Regionen und Bereichen die Geschlechtsvormundschaft für nicht verheiratete Frauen und die Ehevormundschaft für verheiratete Frauen. Durch die Ablöse des Gewohnheitsrechts durch das römische Recht lebte die Geschlechtsvormundschaft in der Neuzeit wieder auf. Weltweit wurden diese Gesetze zwar aufgehoben, ausgeübt wird die Geschlechtsvormundschaft aber noch heute. Sie beinhaltet, dass Frauen zum Gehorsam gegenüber dem Vater oder dem Ehemann verpflichtet sind, kein Eigentum besitzen dürfen und auch kein Recht über ihre Kinder haben. Auch politische Rechte waren Frauen in manchen europäischen Ländern noch fast bis zum Ende des 20. Jh. verwehrt. Geschlechterstereotype in der Neuzeit Schriftliche Ratgeber, die als Hausväterliteratur bezeichnet wurden, und Predigten zum christlichen Hausstand lieferten seit dem 16. Jh. Belehrungen zum Haus- und Wirtschaftsleben für den großbäuerlichen sowie den landadeligen männlichen Hausvorstand („Hausvater“) und die „Hausmutter“. Hausvater und -mutter teilten sich die Zuständigkeiten für Kinder und Gesinde und trugen gemeinsam zum Haushaltseinkommen bei. Die Hausmutter hatte allerdings als Ehefrau ihrem Mann zu gehorchen. Dieses Modell änderte sich im 18. Jh. Mit der Aufklärung löste sich die ständische Einteilung der Gesellschaft auf. Den Geschlechtern wurden unterschiedliche Aufgaben zugeteilt: Frauen waren für das Haus, Männer für die Öffentlichkeit zuständig. Die zunächst dem Stand, der Position und den beruflichen Aufgaben zugeschriebenen Charakterzüge wurden nun verstärkt auf die jeweiligen Geschlechter übertragen. So wurden z. B. Willenskraft, Durchsetzungsvermögen und Vernunft des Bauern zu den Eigenschaften aller Männer erklärt, Bescheidenheit, Güte und Religiosität der Bäuerin zu den Eigenschaften aller Frauen. Im 19. Jh. versuchten Vertreter der Medizin, Anthropologie, Psychologie und der Psychoanalyse diese Prinzipien wissenschaftlich zu belegen. Dies führte zu einer Vorstellung vom Wesen der Geschlechter, die als Maßstab für ein rollenspezifisches Verhalten noch im 21. Jh. Einfluss hat. Geschlechterrollen […] der Begriff der Geschlechterrolle […] bezieht sich darauf, dass weiblichen und männlichen Personen Eigenschaften und Verhalten zugeschrieben werden, die kulturell vermittelt sind und nicht auf schlichten biologischen Notwendigkeiten basieren. Traditionell wird Frauen die Familienarbeitsrolle (Haushalt, Kinder) und Männern die Erwerbsarbeitsrolle (bezahlte Erwerbsarbeit) zugeschrieben. […] mit der Geschlechterrolle [sind] immer noch bestimmte Zuschreibungen über die «typischen» Eigenschaften von Frauen und Männern verbunden. […] M2: Online auf: https://dorsch.hogrefe.com (14.7.2023) M1: Fridolin Leibner: Das Stufenalter der Frau. Chromolithografie, um 1900 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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