Alles Geschichte! 6, Schulbuch

149 3.13 Gewalt und Kriegsverbrechen Kriegsverbrechen sind Verstöße gegen das Kriegsrecht, wie Übergriffe auf Zivilpersonen oder Gewalt gegen kapitulierende Soldaten. Zivile Opfer von Kriegsverbrechen Auch im Ersten Weltkrieg waren gewalttätige Übergriffe auf die Zivilbevölkerung keine Seltenheiten. Die Motivation dahinter war oftmals, Spione und mit dem Feind kooperierende ansässige Bevölkerung in besetzten Gebieten zu töten oder zu verschleppen. Ortschaften wurden geplündert und niedergebrannt. Oft artete dies aus und Menschen wurden auf Verdacht hin standrechtlich, das heißt ohne Gerichtsverfahren, erhängt oder erschossen. Auch k. u. k. Soldaten wurden von den Offizieren dazu angehalten, verdächtige Zivilpersonen zu töten. Angehörige von Minderheiten wie Italiener/innen und Ruthenen/ Rutheninnen, die vermeintlich dem Feind nahestanden, wurden ebenfalls Opfer von Verhaftungen, Übergriffen und Tötungen. Die Kriegsverbrechen der k. u. k. Armee wurde von den obersten Stellen gebilligt oder sogar befohlen. Befehl des k.u.k. Generals Lothar von Hortstein an seine Soldaten 1914 Der Krieg führt uns in Feindesland, das von einer mit fanatischem Hass gegen uns erfüllten Bevölkerung bewohnt ist, in ein Land, wo der Meuchelmord, wie auch die Katastrophe von Sarajevo zeigt, selbst den höher stehenden Klassen als erlaubt gilt, wo er geradezu als Heldentum gefeiert wird. Einer solchen Bevölkerung gegenüber ist jede Humanität und Milde höchst unangebracht, ja verderblich […]. Ich befehle daher, dass während der gesamten kriegerischen Aktion die größte Strenge, die größte Härte und das größte Misstrauen gegen jedermann zu walten hat. In jedem Bewohner, den man außerhalb einer Ortschaft antrifft, sehe man nichts anderes als Bandenmitglieder, welche ihre Waffen irgendwo versteckt haben. Diese zu suchen haben wir keine Zeit; man mache diese Leute, wenn sie halbwegs verdächtig erscheinen, nieder. M1: Aus: Leidinger/Moritz/Moser/Dornik (Hg.): Habsburgs schmutziger Krieg, 2014, S. 68. In den Ententemächten wurden solche Kriegsverbrechen in die Darstellungen des Gegners aufgenommen. Die deutsche Armee beging in Belgien ebenfalls Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung, wie die Zerstörung und Plünderung der belgischen Stadt Löwen mit der wertvollen Universitätsbibliothek. Etwa 6000 Zivilpersonen wurden Opfer von Übergriffen der russischen Armee in Ostpreußen. Völkermord im Osmanischen Reich Die Armenier/innen stellten eine der größten Minderheiten im Osmanischen Reich dar. In den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg kam es oftmals zu tödlichen Übergriffen der türkischen oder kurdischen Bevölkerung an Armenierinnen und Armeniern. Im Krieg bildeten sich armenische Partisanengruppen, die Russland unterstützten. Nach einer verheerenden Niederlage gegen Russland 1915 gerieten die im Osmanischen Reich lebenden Armenier/innen ins Visier der von nationalistischen Kräften beherrschten Regierung. In den Jahren 1915/16 wurden Hunderttausende Armenier/innen von der osmanischen Armee durch Todesmärsche und bei Massakern in der Wüste ermordet – einer der ersten Völkermorde des 20. Jh. Während die meisten Historiker/innen diesen Völkermord als Kriegsverbrechen bezeichnen, erkennt die türkische Regierung dies bisher nicht an. M2: „Le sac de Louvain“ (Die Plünderung von Löwen). Farbdruck nach anonymer Zeichnung. Aus: L‘Illustré National (= eine französische Zeitschrift), Paris, 1914, Nr. 14, S. 108/109. Jetzt bist du dran: 1. Erläutere die Argumentation des Generals von Hortstein in seinem Befehl an die Soldaten (M1). Beurteile die mögliche Wirkung und die damalige Rechtmäßigkeit eines solchen Befehls. Ziehe dazu deine Interpretation zu den Aufgaben 4 und 5 auf S. 147 heran. 2. Analysiere M2 mithilfe des Autorentextes. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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