Alles Geschichte! 6, Schulbuch

121 Wahlen in Österreich Alle sechs Jahre wird der Bundespräsident gewählt. Eine unmittelbare Wiederwahl ist nur einmal möglich. Die Nationalratswahl findet alle fünf Jahre statt, wobei vorgezogene Neuwahlen möglich sind, falls die Mehrheit der Abgeordneten eine vorzeitige Auflösung des Nationalrates beschließt. Landtagswahlen werden in Oberösterreich alle sechs Jahre, in den übrigen Bundesländern alle fünf Jahre abgehalten. Stimmberechtigt sind Staatsbürger/innen, die einen Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben. In Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind auch Auslandsösterreicher/innen wahlberechtigt, wenn sie davor den Hauptwohnsitz in dem Bundesland hatten. Bei den Gemeinderatswahlen werden die Mitglieder des Gemeinderates bzw. in Vorarlberg und Salzburg die Gemeindevertretung von den Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde gewählt. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin kann je nach Bundesland entweder von dem Gemeinderat (oder der Gemeindevertretung, der Stadtvertretung) oder direkt von den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde gewählt werden. Die Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist der Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde. Alle fünf Jahre werden bei der Europawahl die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Die politische Entscheidung Vor Wahlen versuchen die wahlberechtigten Gruppen, die Wähler/innen mit Wahlwerbung in Form von Videospots, Plakaten, Flugblättern und Ähnlichem vom eigenen Programm zu überzeugen. Die Ziele von Wahlwerbung Wahlwerbung hat die Aufgabe, Atmosphäre zu vermitteln und kurzfristige Signale zu senden, die beim Vorbeigehen oder Zappen wahrgenommen werden sollen. Dabei stellt Wahlwerbung Stichworte als Entscheidungshilfen bereit, damit sich der Wähler [bzw. die Wählerin] dem einen oder anderen Thema intensiver zuwenden kann. Sie muss in erster Linie imagebildend sein und dem Wähler [bzw. der Wählerin] als Wegweiser und Orientierungspunkt im Wahlkampf dienen. Die Zielgruppe, die Wahlwerbung erreichen kann und soll, bilden die nur gelegentlich an Politik interessierten Wähler[innen], die ungefähr 75 Prozent der Wahlberechtigten ausmachen. Sie sind […] in ihrer politischen Meinung überdurchschnittlich ungebunden […]. Bei dieser Gruppe kann Wahlwerbung mit ihren reduzierten und vereinfachten Botschaften die größte Wirkung entfalten. M3: Kießling/Zolleis: Politische Werbung in modernen Wahlkampagnen, 2005. Online auf: www.kas.de (20.4.2023). Um sich über die Inhalte und Vorschläge von wahlwerbenden Gruppen zu informieren, können auch die Satzungen aller eingetragenen Parteien gelesen werden. Diese sind laut Parteiengesetz im Internet zur Einsicht und Transparenz zu veröffentlichen. Im Internet existieren auch unabhängige digitale Entscheidungshelfer, wie die wahlkabine.at. Eine Frage zur Nationalratswahl 2019 in wahlkabine.at Sollen Internetforen verpflichtet werden[,] die Klarnamen aller NutzerInnen zu erfassen und herauszugeben? M4: wahlkabine.at/nationalratswahl-2019/wahlkabine/2 (4.10.2022). Andere politische Beteiligungen Versammlungen sind Zusammenkünfte mehrerer Menschen zum Zwecke einer Kundgebung oder zur Demonstration für oder gegen bestimmte Themen. Das Versammlungsgesetz schreibt eine schriftliche Anzeige der Versammlung zumindest 48 Stunden vor der Abhaltung vor. Dann wird von der Behörde (Landespolizeidirektion oder Bezirksverwaltungsbehörde) geprüft, ob eventuell Gründe zur Untersagung der geplanten Versammlung vorliegen. Als Instrumente der direkten Demokratie werden in der Bundesverfassung die Volksabstimmung, die Volksbefragung und das Volksbegehren genannt. Die Durchführung einer Volksabstimmung wird von der Bundespräsidentin/ dem Bundespräsidenten bei wichtigen politischen Entscheidungen angeordnet. Die Bevölkerung entscheidet mittels Ja/Nein-Frage, ob ein vom Nationalrat gefasster Gesetzesbeschluss Gesetzeskraft erhält. Der Ausgang einer Volksbefragung ist im Gegensatz dazu für den Nationalrat nicht bindend. Durch ein Volksbegehren kann die Bevölkerung mit 100 000 Unterschriften erwirken, dass ein Gesetzesvorschlag im Nationalrat besprochen wird. Jetzt bist du dran: 1. In vielen europäischen Ländern liegt das Wahlalter bei 18 Jahren. Diskutiert in der Klasse die Vor- und Nachteile des Wahlalters von 16 oder 18 Jahren. 2. Beurteile die Aussagen in M1 danach, welche Überzeugungskraft sie für dich haben, und begründe deine Ansicht. 3. Werte die Statistik zur Wahlbeteiligung (M2) aus. Überlege, welche Auswirkung die Anzahl der Nichtwähler/innen bei der politischen Entscheidungsfindung hat. 4. Diskutiert anhand M3, welche aktuellen oder vergangenen Wahlwerbungen euch ansprechen oder nicht, und nennt die Gründe dafür. 5. Diskutiert die Frage aus M4 in der Klasse. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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