120 KOMPETENZTRAINING 2.13 Wahlen und politische Beteiligung: Warum soll ich wählen? Bewusst über die eigene Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen (z. B. Wahlen, Demonstrationen, Volksabstimmungen) entscheiden Die Teilnahme der Bevölkerung an politischen Entscheidungen sind wesentlich für das Funktionieren einer Demokratie. Kurz gesagt: Ohne Wahlen und politische Beteiligung gibt es keine Demokratie, umgekehrt gibt es ohne Demokratie keine Wahlen und keine Möglichkeit der Partizipation aller Menschen. Bewusst über die eigene Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen entscheiden – so gehst du vor: − Wahlen: Informiere dich über die Bedeutung deiner eigenen politischen Teilhabe. Welche Folgen hat es, wenn du nicht wählen gehst? − Volksbegehren: Recherchiere aktuelle Volksbegehren, indem du auf der Website oesterreich.gv.at in die Suchleiste den Suchbegriff „aktuelle Volksbegehren“ eingibst. Informiere dich über die Volksbegehren und entscheide, ob du diese unterstützen möchtest. − Demonstrationen und andere Proteste: Informiere dich über aktuelle Demonstrationen und Proteste. Wer ruft dazu auf? Welcher Standpunkt wird dabei vertreten? Möchtest du öffentlich dafür eintreten? Mit Stand vom 4.7.2022 sind in Österreich 1252 verschiedene politische Parteien zugelassen. Das Parteiengesetz von 2012 bekräftigt, dass die Vielzahl der politischen Parteien ein bedeutender Faktor der demokratischen Struktur Österreichs ist. Bei den unterschiedlichen Wahlen treten aber nicht alle politischen Parteien an. Auch wahlwerbende Gruppen, die keine Partei sind, können bei Wahlen antreten. Sie benötigen z.B. für die Kandidatur im Nationalrat entweder Unterschriften von drei Abgeordneten oder 2600 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Grundsätze des österreichischen Wahlgesetzes In Österreich haben alle Bürger/innen das in der Verfassung festgelegte Recht, zu wählen (aktiv) und gewählt zu werden (passiv), wenn das entsprechende Wahlalter erreicht wurde. Das aktive Wahlrecht erlangt man mit 16 Jahren. Das passive Wahlrecht liegt bei 18 Jahren, mit Ausnahme der Kandidatur für das Amt der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten, das bei 35 Jahren liegt. In den meisten anderen Ländern Europas ist man ab 18 Jahren wahlberechtigt. Alle österreichischen Bürger/innen haben das gleiche, unmittelbare (direkte), persönliche, geheime und freie Wahlrecht. Das Verhältniswahlrecht garantiert, dass die wahlwerbenden Gruppen entsprechend dem erreichten Stimmenanteil Mandate zugesprochen bekommen. Ausnahmen dazu sind die Sperrklauseln bei den Wahlen zum Nationalrat und zum Europäischen Parlament. Diese besagen, dass jenen wahlwerbenden Gruppen, die unter 4 % der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben, kein Mandat zusteht. Aus dem Blog der Bundestagswahl 2013 in Deutschland: Warum gehst du wählen … oder 10 Gründe[,] zur Wahl zu gehen! … weil ich die Wahl habe. … weil ich etwas verändern will! … weil meine Stimme entscheidend sein kann! … weil wir mitgestalten wollen. … weil es selbstverständlich ist. … weil ich eine Meinung habe! … weil ich mitentscheiden will! … weil meine Stimme zählt. … damit ich selbst entscheide und nicht andere über mich entscheiden! … weil ich auf mein Recht bestehe! M1: Online auf: www.bpb.de/themen/bundestagswahlen/wahlblog/ (4.10.2022). Wahlberechtigte 6.396.812 abgegebene Stimmen 4.835.469 75,6 % ungültige Stimmen 58.223 1,2 % gültige Stimmen 4.777.246 98,8 % M2: Bundeministerium für Inneres: Wahlbeteiligung bei der österreichischen Nationalratswahl 2019 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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