Alles Geschichte! 6, Schulbuch

112 2.8 Restauration, Repression und die Revolutionen 1848/49 Restauration: Das „System Metternich“ Auf dem Wiener Kongress 1815 wurde nach der Niederlage Napoleons nicht nur die politische Landkarte neu geordnet, sondern die adeligen Herrscher trachteten auch danach, künftige revolutionäre Strömungen zu verhindern. Architekt dieser Ordnung war der österreichische Staatskanzler Metternich. Er versuchte, das System der Fürstenherrschaft zu erhalten und revolutionäre Ideen des Nationalismus und Liberalismus zu bekämpfen (s. S. 136 f.). Mit der Gründung der Heiligen Allianz bildeten Österreich, Preußen und Russland ein Bündnis zur gegenseitigen Unterstützung, z. B. gegen Revolutionen (s. S. 110). Sicherung der alten Ordnung Metternich nutzte den 1815 gegründeten Deutschen Bund zur Bekämpfung revolutionärer Bewegungen, die neben individuellen Freiheitsrechten einen deutschen Nationalstaat anstrebten. Er führte einen Polizeistaat ein, dessen Merkmale die Bespitzelung und Überwachung der Bevölkerung durch die Exekutive, eine strenge Vorzensur und politische Unterdrückung waren. Im Deutschen Bund formieren sich Proteste Die Ideen von Freiheit und nationaler Einheit bzw. Selbstbestimmung verschwanden durch das „System Metternich“ jedoch nicht. Hauptträger dieser Ideen waren Studenten, die sich in Vereinigungen zusammenfanden – den Burschenschaften. Auf dem Wartburgfest 1817 versammelten sich ca. 500 deutsche Studenten und Professoren, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Im Zuge der Protestkundgebung wurden Symbole und Schriften der bestehenden restaurativen Ordnung verbrannt. Im Jahr 1819 kam es zu einem politischen Mord, als ein Student den reaktionären, d. h. die Restauration unterstützenden Schriftsteller August von Kotzebue tötete. M2: Unbekannt: Der Denker-Club. Karikatur zu den Repressionen der Karlsbader Beschlüsse, um 1820. Auf der Tafel in der Mitte steht: „Wichtige Frage welche in heutiger Sitzung bedacht wird. Wie lange wird uns das Denken wohl noch erlaubt bleiben?“‚Die Vereinsstatuten auf der rechten Wandtafel lauten u. a.: „II. Schweigen ist das erste Gesetz dieser gelehrten Gesellschaft. […] III. Auf das kein Mitglied in Versuchung gerathen möge, seiner Zunge freien Lauf zu lassen, so werden beim Eintritte Maulkörbe ausgetheilt.“ Reaktion und Repression Das Attentat gab einen Anlass, gegen die immer lauteren Proteste und Forderungen von Studenten und Gleichgesinnten vorzugehen. Mit den Karlsbader Beschlüssen 1819 verschärften die Vertreter des Deutschen Bundes die Zensur und überwachten die Universitäten und die universitäre Lehre. Auszug aus den Karlsbader Beschlüssen (1819) Bundes-Universitätsgesetz § 2. Die Bundesregierungen verpflichten sich gegeneinander, Universitäts- und andere öffentliche Lehrer, die durch erweisliche Abweichung von ihrer Pflicht oder Ueberschreitung der Grenzen ihres Berufes, durch Mißbrauch ihres rechtmäßigen Einflusses auf die Gemüther der Jugend, durch Verbreitung verderblicher, der öffentlichen Ordnung und Ruhe feindseliger oder die Grundlagen der bestehenden Staatseinrichtungen untergrabender Lehren, ihre Unfähigkeit zu Verwaltung des ihnen anvertrauten wichtigen Amtes unverkennbar an den Tag gelegt haben, von den Universitäten und sonstigen Lehranstalten zu entfernen […] Bundes-Preßgesetz § 1. So lange als der gegenwärtige Beschluß in Kraft bleiben wird, dürfen Schriften, die in der Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen, […] in keinem deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmhaltung der Landesbehörden zum Druck befördert werden. M1: Online auf: www.jku.at (31.5.2023). Das Biedermeier: Rückzug ins Private Diese Zeit, in der Reformen aussichtslos schienen und oppositionelles Gedankengut unterdrückt wurde, wird auch als Biedermeier bezeichnet. Charakteristisch dafür war der Rückzug des städtischen Bürgertums aus dem politisch-­ öffentlichen Bereich in den häuslich-privaten Bereich. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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