Alles Geschichte! 5, Schulbuch

3000 v. Chr. 2000 v. Chr. 1000 v. Chr. Jahr 0 1000 54 3.7 Res publica – die Anfänge der Republik Die Anfänge Roms Das Volk der Etrusker siedelte in der Region Toskana und Umbrien im heutigen Italien. Dieses Gebiet bildete zugleich das Stammland. Bis zum 5. Jh. verbreiteten sich die Etrusker nördlich und südlich davon und beherrschten auch Rom. Vieles im Zusammenhang mit diesem Volk ist bis heute rätselhaft, denn seine Schrift ist nicht vollständig entschlüsselt und auch seine Herkunft ist nicht restlos geklärt. Die Etrusker beeinflussten die römische Kultur nachhaltig. So errichteten sie unter anderem Roms erste Stadtmauer, den Jupitertempel sowie die Cloaca maxima, den größten Abwasserkanal der Stadt. Weitere Einflüsse sind in der Architektur sichtbar und auch die römische Göttin Minerva geht auf die Etrusker zurück. M1 Das Siedlungsgebiet der Etrusker Rom war in den Anfängen nur eine von vielen Siedlungen in diesem Gebiet. Um die Gründung Roms ranken sich viele Mythen. Am bekanntesten ist wohl die Gründungssage um die Zwillinge Romulus und Remus. Tyrrhenisches Meer Ligurisches Meer Adriatisches Meer Umbrien Korsika Sardinien Elba Latium Kampanien Mailand Genua Bologna Ravenna Florenz Siena Verona Venedig Rom Neapel 0 50 100 km etruskisches Kernland (8./7. Jh. v. Chr.) etruskisch kontrolliert (7. bis 4. Jh. v. Chr.) „753 – Rom schlüpft aus dem Ei“, dieses Gründungsdatum errechnete der römische Gelehrte M. T. Varro (116–27 v. Chr.). Er sah Rom als Wiedergeburt des sagenumwobenen Trojas an und ermittelte nach astrologischen und historischen Annahmen das angebliche Geburtsjahr der Stadt. Romwird Republik Um das Jahr 510 wurde der letzte etruskische König von den Patriziern (= Geburtsadel) vom Thron verjagt. Die Patrizier waren einflussreiche Adelsfamilien, die vermögende römische Oberschicht. Nach dem Sturz des Königs wurde die Monarchie in eine von patrizischen Männern geführte Republik umgewandelt (Res Publica = öffentliche Sache). Prinzipien der Verfassung der römischen Republik Die römische Verfassung sah folgende Grundsätze vor: • Annuitätsprinzip: Alle Ämter durften nur für ein Jahr ausgeübt werden. • Iterationsverbot: Ein Amt durfte nicht mehrmals hintereinander ausgeübt werden. • Kollegialität: Jedes Amt wurde von zwei gleichberechtigten Personen (= Kollegen) besetzt. Dabei gab es die Möglichkeit, gegen die Vorschläge des Anderen Widerspruch einzulegen (Veto-Recht). • Cursus honorum: Um ein Amt ausüben zu können, musste man vorher das nächstniedrigere Amt innegehabt haben. • Bienniat: Zwischen zwei Ämtern musste ein ämterloser Zeitraum von zwei Jahren liegen. Das wesentliche Prinzip der römischen Verfassung war es, dass niemand dauerhaft an der Macht bleiben konnte. Säulen der römischen Republik Senat, Magistrat und Volksversammlung bildeten die drei Säulen der Verfassung der römischen Republik. Der Senat bestand aus 300 Senatoren. Diese waren Mitglieder patrizischer Familien, die bereits zuvor ein anderes politisches Amt ausgeübt hatten. Die Beschlüsse des Senats waren für die Beamten bindend. Magistrate waren von der Volksversammlung auf ein Jahr ehrenamtlich gewählte Beamte (z. B. Konsul, Ädil). Sie führten faktisch die Regierungsgeschäfte. An Volksversammlungen konnten alle erwachsenen männlichen Bürger teilnehmen. Bei Abstimmungen zählte nicht jede Stimme einzeln, sondern man gehörte verschiedenen Gruppen (Comitien) an, in denen abgestimmt wurde. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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