Alles Geschichte! 5, Schulbuch

2000 31 In Rom wurde früh geheiratet. Mit dem Beginn der Pubertät galten junge Frauen und Männer als volljährig und damit bereit für die Ehe. Im Unterschied dazu heirateten griechische Männer vergleichsweise spät, mit etwa 30 Jahren. Ihre Ehefrauen waren oft nur halb so alt. Das Hauptziel einer Ehe waren Kinder, diese sollten die Eltern im Alter versorgen. Denn in der Antike gab es keine Pension oder Ähnliches. Immer wieder wurden Ehen auch geschieden und neue Hochzeiten eingegangen. Dadurch entstanden häufig Lebensverhältnisse, die man heute als Patchwork-Familien bezeichnen würde. Mit der Zeit wurden Scheidungen allerdings erschwert und an Bedingungen wie Kinderlosigkeit geknüpft. Für Männer blieb es stets einfacher, sich von ihrer Gattin zu trennen, als umgekehrt. Zudem blieben die Kinder nach einer Scheidung stets beim Mann. Sonderfall Sparta All diese Beschreibungen sind natürlich Musterbeispiele, nicht jede Familie, Erziehung oder Ehe in der Antike entsprach genau diesen Darstellungen. Denn über einen solch langen Zeitraum und über ein derart weitläufiges Gebiet gab es immer wieder Veränderungen und lokale Besonderheiten. Dies gilt besonders für Griechenland, das ja kein einheitliches Reich war, sondern aus vielen unabhängigen Poleis bestand. Insbesondere Sparta bildete in vielerlei Hinsicht eine Ausnahme. In der Erziehung waren die Menschen in Sparta berüchtigt für ihre Strenge. Ziel des spartanischen Systems war es, alle Bürger zu tapferen Kriegern für die eigene Armee auszubilden. Im Alter von sieben Jahren wurden die Jungen von ihren Familien getrennt und lebten bis zu ihrem 30. Lebensjahr, ab dem sie als vollwertige Bürger galten, gemeinsam mit Burschen ihrer Altersgruppe zusammen. ImVordergrund dieser „Agoge“ genannten Ausbildung zum Soldaten standen vor allem körperliches Training, Abhärtung und Gehorsamkeit. Lesen und Schreiben wurden dabei zwar ebenfalls gelehrt, waren allerdings weit weniger wichtig. Die Erziehung der Mädchen war nicht so genau geregelt und wesentlich kürzer. Doch auch bei ihnen nahm Sport eine wichtige Rolle ein, da man sich erhoffte, dass sie so später kräftigere Kinder gebären würden. Zwar war auch die spartanische Gesellschaft eine patriarchale, also eine, in der die Macht bei den Männern lag. Allerdings kamen den Frauen wesentlich mehr Rechte zu als anderswo. So unterstanden Spartiatinnen rechtlich nicht ihrem Vater oder Ehemann, sondern konnten selbst Geschäfte abschließen, Besitz erwerben und erben. Damit kam manchen Frauen trotz fehlenden politischen Mitspracherechts immerhin eine gewisse wirtschaftliche Macht zu. Plutarch: Ratschläge für die Ehe (Ende 1./Anfang 2. Jh. n. Chr.) 14. […] so darf die Frau kein eigenes Empfindungsleben haben, sondern muß sich mit dem Manne in Ernst und Scherz, Besinnung und Gelächter teilen. 19. Eigene Freunde darf die Frau nicht haben, sondern nur die des Mannes gemeinsam mit ihm; […]. 24. […] Man darf aber weder mit den Augen heiraten noch mit den Fingern wie einige, die abzählen, wieviel ihnen ihre Frau einbringt, ohne zu ergründen, wie sie mit ihnen leben wird. […] 31. Es darf […] nicht nur der Arm, sondern auch die Rede einer guten Frau nicht öffentlich sein; vor dem Reden muß sie sich gegenüber den Außenstehenden wie vor einer Entblößung scheuen […]. 37. So sind die verständigen Frauen ruhig, wenn die Männer im Zorn schreien; wenn sie aber schweigen, so reden sie ihnen zu, trösten sie und beruhigen sie dadurch. M3 Plutarch: Über Liebe und Ehe, 2014, S. 15–31 (alte Rechtschreibung). Jetzt bist du dran: 1. Vergleiche die dargestellten Kleidervorschriften (M1) mit aktuellen Debatten um Burkini-Verbote oder der Pflicht zu körperbetonten Bikini-Hosen im Frauen-Beachhandball und nimm Stellung dazu. 2. Charakterisiere ausgehend von den Textstellen (M3) Plutarchs Frauenbild. 3. Arbeite Aspekte der spartanischen Erziehung heraus, die du für die Bewerbung dieser Hindernislaufserie aufgreifen könntest, und gestalte ein Werbeplakat. M2 Start des ,,Spartan Race“, des weltweit größten Extrem-HindernislaufRennens, 2019 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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