Alles Geschichte! 5, Schulbuch

3000 v. Chr. 2000 v. Chr. 1000 v. Chr. Jahr 0 1000 28 2.3 Die Struktur der antiken Gesellschaft Grundrechte nur für Bürgerinnen und Bürger Sowohl in Griechenland als auch in Rom hingen grundlegende Rechte am Status als Bürgerin oder Bürger. Nur als solche oder solcher durfte man zum Beispiel einen Grund erwerben, heiraten oder hatte man Anspruch auf gewisse Sozialleistungen. Zudem kamen ihnen vor Gericht gewisse Vorteile zu. Vom Bürgerinnen- und Bürgerstatus ausgeschlossen waren Fremde sowie Sklavinnen und Sklaven. Frauen kam stets ein eingeschränkter Bürgerinnenstatus zu, der oft an den Ehemann gebunden war. Welche dieser Rechte Bürgerinnen besaßen, hing stark von Zeit und Raum ab. Ausnahmslos männlichen Bürgern vorbehalten war die Teilhabe am politischen Leben. Im Gegenzug waren nur sie zum Kriegsdienst verpflichtet. Staatsbürgerschaft heute Die österreichische Staatsbürgerschaft erwirbt man entweder durch Abstammung, wenn ein Elternteil Österreicherin bzw. Österreicher ist, oder durch Verleihung. Für die Verleihung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, z. B. muss man je nach Herkunftsstaat sechs bzw. zehn Jahre hier gelebt haben, Deutsch sprechen und Wissen über Österreich besitzen. Nur wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, darf an allen Wahlen teilnehmen und gewisse Berufe (u. a. Polizist/Polizistin, Richter/Richterin) ausüben. Männliche Staatsbürger zwischen 17 und 50 Jahren sind wehrpflichtig, müssen also beim Bundesheer Präsenzdienst oder als Ersatz einen Zivildienst leisten. Status von Fremden Vollwertige Bürger/innen verfügten also über Rechte, die andere Gesellschaftsgruppen nicht hatten. Die Bewohner/innen Athens, die keine Bürger/innen waren, wurden Metöken („Mitbewohner“) genannt. Um nicht als so ein Fremder oder so eine Fremde zu gelten, mussten beide Eltern bereits athenische Bürger/innen sein. Das heißt, es genügte nicht, selbst in Athen geboren zu werden. Als Metöke musste man jedes Jahr eine Fremdensteuer entrichten und sich vor Gericht von einem Fürsprecher vertreten lassen. Trotzdem konnte man es als Metöke zu Reichtum und Ansehen bringen. Der rechtliche Status musste also nicht mit der sozialen Stellung übereinstimmen. Die Bewohner/innen römischer Provinzen unterlagen zunächst ähnlichen Bestimmungen wie die Metöken. Um Spannungen entgegenzuwirken, wurde jedoch mit der Zeit immer mehr Menschen, die im Römischen Reich lebten, das Bürgerrecht gewährt. Wirtschaft In der Antike arbeiteten ungefähr 75% der Menschen in der Landwirtschaft. Typisch war ein freier Bauer samt Hof im ländlichen Raum, der sich und die Seinen selbst versorgte, aber nur geringe Überschüsse produzierte. Die Ernte war in der Regel also bescheiden und wetterabhängig. So kam es immer wieder zu Hungersnöten. Gleichzeitig gab es auch einige wenige sehr große Güter. Angebaut wurden je nach Lage vor allem Getreide, Oliven und Wein. Städte bildeten als Zentren des Handels und Handwerks einen wichtigen Wirtschaftsfaktor. Sie waren auf Nahrungsmittel aus der Umgebung angewiesen. Sklaverei als Selbstverständlichkeit Sklaverei war in der Antike allgegenwärtig und wurde vom Rest der Bevölkerung als selbstverständlich hingenommen. So besaßen die allermeisten Haushalte zumindest eine Sklavin oder einen Sklaven. Aristoteles: Zum Wohle des Sklaven Die zahmen Tiere sind in ihrer Natur besser als die wilden, und für sie alle ist es vorteilhafter, vom Menschen beherrscht zu werden, denn auf diese Weise wird ihr Überleben gesichert. […] Das gleiche muß aber auch unter allen Menschen Gültigkeit besitzen […]. Für sie [= die Sklaven] ist es vorteilhafter, dieser Herrschaft zu unterstehen […] Und schließlich unterscheidet sich auch ihr nützlicher Beitrag nur wenig voneinander, denn beide, Sklaven und zahme Tiere, helfen mit dem Körper bei (der Bereitstellung) der lebensnotwendigen Mittel. […] Soviel ist nun klar: Für einige gilt, daß sie von Natur entweder frei oder Sklaven sind, und für diese ist es vorteilhaft und gerecht, als Sklaven zu dienen. M1 Aristoteles: Politik (Buch 1, Kapitel 5), 2012, S. 11–12 (alte Rechtschreibung). Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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