168 Auszug aus dem Privilegium minus Damit aber dadurch die Ehre und der Ruhm unseres geliebtesten Oheims in keiner Weise gemindert erscheinen, haben wir nach dem Rat und dem Spruch der Fürsten […] die Mark Österreich in ein Herzogtum umgewandelt und dieses Herzogtum mit allem Recht unserem genannten Oheim Heinrich und seiner allerdurchlauchtigsten Gattin Theodora zu Lehen gegeben, indem wir durch immerdar gültiges Gesetz verordneten, daß sie und nach ihnen ihre Kinder, Söhne oder Töchter ohne Unterschied, das Herzogtum Österreich zu erblichen Recht vom Reich innehaben und besitzen mögen. Wenn aber der genannte Herzog von Österreich, unser Oheim, und seine Gattin kinderlos sterben sollten, dann sollen sie die Freiheit haben, das Herzogtum zuzuwenden, wem immer sie wollen. Wir setzen auch fest, daß sich niemand, er sei hohen oder niederen Standes, im Amtsbereich des Herzogtums ohne Zustimmung oder Erlaubnis des Herzogs die Ausübung irgendwelcher Gerichtsbarkeit anmaßen dürfe. Der Herzog von Österreich aber soll dem Reich von seinem Herzogtum keinen anderen Dienst schulden als den Besuch der Hoftage, die der Kaiser in Bayern ansetzt, wenn er geladen ist. Er soll auch keine Heeresfolge schuldig sein außer diejenige, die der Kaiser etwa gegen die Österreich benachbarten Königreiche und Länder anordnet. M3 Appelt: Privilegium minus. Das staufische Kaisertum und die Babenberger in Österreich, 2015 (Reprint von 1976), S. 97 und S. 99 (alte Rechtschreibung). Der Erbschaftsvertrag der „Georgenberger Handfeste“ 1180 löste Kaiser Friedrich Barbarossa im Zuge eines neuerlichen Konfliktes mit den Welfen die Steiermark, welche auch große Teile des heutigen Oberösterreichs umfasste, aus Bayern heraus und erhob diese ebenfalls zum Herzogtum. Zwischen der steirischen Herzogsdynastie der Traungauer und den Babenbergern wurde mit der „Georgenberger Handfeste“ ein Erbschaftsvertrag geschlossen. 1192 trat der Erbfall ein und die Steiermark fiel an die Babenberger. So wurde unter Leopold V. die Herrschaft der Babenberger beträchtlich erweitert. Landesausbau durch Lösegeld 1190/91 beteiligte sich Leopold V. am dritten Kreuzzug. Laut Chroniken geriet er dabei nach der Eroberung der Stadt Akkon in Konflikt mit dem ebenfalls teilnehmenden englischen König Richard Löwenherz. Als Richard auf seiner Rückreise nach England Österreich durchquerte, ließ Leopold V. ihn in der Burg Dürnstein inhaftieren. Das Lösegeld für die Freilassung des englischen Königs wurde zum Landesausbau verwendet, unter anderem für den Ausbau der Stadt Wien, die Gründung von Wiener Neustadt (NÖ) und den Bau der Stadtmauer von Enns (OÖ). Exkommunikation und Interdikt Kreuzfahrer standen unter dem Schutz der Kirche. Die Gefangennahme Richard Löwenherz’ hatte für Leopold V. daher negative Folgen. Er wurde exkommuniziert, also aus der Kirche ausgeschlossen, und es wurde das Interdikt verhängt, das Verbot kirchlicher Handlungen in seinen Ländern. Nach seinem Tod im gleichen Jahr (1194) wurden die Strafen aber aufgehoben. Letzter Höhepunkt und Ende der Babenberger Unter Leopold VI. erreichten die Babenberger noch einmal hohes Ansehen im Reich. Er investierte in den Landesausbau, heiratete wie Heinrich II. Jasomirgott eine byzantinische Prinzessin und vermittelte in einem Streit zwischen Papst Gregor IX. und Kaiser Friedrich II. Leopolds Nachfolger Friedrich II. (der Streitbare) war in zahlreiche Konflikte unter anderemmit Böhmen, Ungarn und Bayern verwickelt. Auch befand er sich im Streit mit Kaiser Friedrich II., der 1236 die Reichsacht über ihn verhängte. Er musste sich nach Wiener Neustadt zurückziehen, während der Kaiser in Wien einzog und die Stadt zur vom Herzog unabhängigen „freien Reichsstadt“ erklärte. Der Streit konnte beigelegt werden, aber als Herzog Friedrich II. 1246 im Kampf gegen Ungarn fiel, war er ohne männlichen Nachkommen. Seine gemäß dem Privilegiumminus erbberechtigte Schwester Margarete heiratete Prˇemysl Ottokar, den König von Böhmen, der sich die Länder der Babenberger aneignete und sich gegen die Ansprüche aus Bayern und Ungarn durchsetzte. Die frühen Habsburger 1273 wurde Rudolf von Habsburg zum König des Heiligen Römischen Reiches gewählt. Rudolf versuchte gezielt, seine Hausmacht, also seinen erblichen Landbesitz, zu stärken. Er stützte sich dabei auf reichen Besitz, unter anderem in der heutigen Schweiz und in Süddeutschland. Durch einen erfolgreichen Krieg gegen König Ottokar gewann er die ehemals babenbergischen Länder. 1282 belehnte Rudolf auf dem Reichstag in Augsburg seine Söhne Albrecht und Rudolf gemeinsam („zu gesamter Hand“) mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark. Damit legte er den Grundstein für die Hausmacht der Habsburger, deren Herrschaft in Österreich bis zum Ende des Ersten Weltkrieges 1918 andauerte. Dreiteilung der österreichischen Länder Die Idee der gemeinsamen Herrschaft aller männlichen Erben barg Konfliktpotenzial. So kam es im weiteren Verlauf zu Teilungen der Herrschaft, wobei sich drei Teile herausbildeten, die nach zwischenzeitlichen Vereinigungen auch in der NeuNur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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